Dritte Ausgabe 2003
Deutsche Fassung der OFFICIAL STANDARDS & POLICIES FOR THE MISSOURI FOX TROTTING HORSE BREED ASSOCIATION, INC. In Verbindung mit den Richtlinien der DEUTSCHEN REITERLICHEN VEREINIGUNG E.V. Fédération Equestre Nationale (FN) für die European Missouri Fox Trotting Horse Association e.V.
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 101 Geschichte der Missouri Foxtrotter
Vor mehr als 150 Jahren wurde die besondere Notwendigkeit eines sichergehenden, "easy traveling" Pferdes für die Siedler und Pioniere in den Ozarks, im mittleren Westen der USA gegeben. Die neuen Siedler aus dem Osten (Kentucky, Tennessee, Virginia) brachten natürlich auch ihre besten Pferde mit. Dies waren hauptsächlich Araber, Morgans und Arbeitspferde. Später kamen American Saddlebred, Tennessee Walker und andere Zuchtlinien hinzu. Aus allen entstand der Missouri Foxtrotter.
Die Möglichkeit, lange Distanzen bequem mit einer Geschwindigkeit von 5 - 8 Meilen/Stunde zurückzulegen, favorisierte den Missouri Foxtrotter besonders für Landärzte, Sheriffs und Rancher. Wegen der bequemen Gangarten bekamen die Foxtrotter den Beinamen "Cowboy Rolls Royce". Heute ist die Zucht ausgerichtet auf ein modernes Freizeitpferd aber auch auf den Showeinsatz oder harte Arbeit bei Trailritten und als Ranch-Horse. Besonders beliebt ist diese Rasse bei den US Rangern in Montana, Wyoming, Colorado, Utah und Arizona.
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 102 Geschichte der Missouri Foxtrotter in Europa
1992 wurden die Missouri Foxtrotter zum ersten Mal in Europa auf der "Hippologica" in Berlin vorgestellt und anschließend im März 1993 auf der „Equitana“ in Essen. 12 Palominos sollen bereits Mitte der 50ziger Jahre von der Queen nach England eingeführt worden sein. Seit der Equitana steigt der Bestand der Missouri Foxtrotter besonders in Deutschland, Österreich und der Schweiz ständig. Vereinzelt gibt es Missouri Foxtrotter auch in Frankreich und Spanien. Obwohl diese Rasse bei den Freizeitreitern immer beliebter wird, ist der Missouri Foxtrotter mit ca. 400 Pferden (Stand 2005) in Europa immer noch ein Exote. Die DMFTA wurde am 3. 8. 1992 in Löhne/ Brandenburg gegründet. Die notarielle Gründungsversammlung mit dem Beschluss zum e.V hat am 21. 7. 1993 in Berlin stattgefunden. Die Erste Europameisterschaft der Missouri Foxtrotter wurde vom 2.- 4. August 1996 in Traunreut, „Schloß Pertenstein“, Deutschland ausgerichtet. Es hatten über 40 Pferde aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeldet. In 9 Disziplinen wurden die Pferde in über 100 Einzelprüfungen vorgestellt und beurteilt. Seit 1996 wird alle zwei Jahre eine Europameisterschaft durchgeführt. Im Jahr 2004 wurde aus der DMFTA e.V. die EMFTHA e.V. (European Missouri Fox Trotting Horse Association). In Deutschland, Österreich und der Schweiz haben sich die ersten Züchter etabliert. Das Zuchtmaterial in Europa kann als besonders gut eingestuft werden. Die hohen Frachtkosten aus den USA erklären, daß überwiegend bestes Pferdematerial nach Europa eingeführt wird.
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 103 Charakteristika eines Missouri Foxtrotters
Namensgebend und kennzeichnend für diese Rasse ist die Gangart Foxtrot. Pferde dieser Rasse haben eine natürliche Veranlagung für den gebrochenen Gang (Vierschlag). Der Foxtrotter ist ein flach fußendes Pferd und dadurch sehr trittsicher. Durch den flachen und gebrochenen Gang fühlt der Reiter kaum Erschütterungen, und es ist für ihn auch nach langer Zeit noch komfortabel, im Sattel zu sitzen.
Der Missouri Foxtrotter ist ein Pferd von 145 bis 162 cm Widerristhöhe. Das Pferd steht im Quadratformat mit langer, schräger Schulter 45%-50%und kurzem Rücken, langer schräger Kruppe, mit mittlerem, in den Rücken reichenden Widerrist. Es verfügt über eine große Brusttiefe, nicht zu lange Beine und starke Bemuskelung. Dies ermöglicht ihm, hohes Reitergewicht zu tragen. Die Hufe hart, gut geformt und in passender Größe zu der Gesamterscheinung. Der Kopf soll fein, trocken, intelligent und schlank auslaufend geformt sein, die Ohren gut geformt, die Augen groß, glänzend und gutmütig.
Die leichte Aufrichtung von Kopf und Schweif geben ihm ein graziles Erscheinungsbild. Das Haar ist weich und seidig. Der ideale Foxtrotter bestimmt mit seinem ganzen Körper den Rhythmus des Ganges. Der Kopf soll leicht im Rhythmus des Ganges nicken, die Ohren reflektieren den Gang des Pferdes. Der Gang soll flach und taktrein über weite Strecken sein. Auf- und Ab Bewegung sollen nicht zu erkennen sein, wohl aber eine weiche, gleitende Aktion des Pferdes. Es kommen alle Farben und Abzeichen vor.
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 104 Die Gänge des Missouri Foxtrotters
Neben den drei Grundgangarten (Schritt, Trab, Galopp) kommen folgende Gangarten vor: • FLAT FOOT WALK (schneller Schritt) : Ist ein flacher Vier-Takt-Gang in lateraler Fussfolge. Die Spur der Hinterbeine soll die der Vorderbeine übertreten (over stride). Der Flat Foot Walk ist ein Zuchtziel. • FOXTROT (gebrochener Trab): Ist ein Gang im diagonalen Vierschlag. Ein gebrochener Trab, bei dem der vordere Huf kurz vor dem hinteren Huf auffußt. Kopf und Schweif spiegeln den Rhythmus des Ganges wieder. Der Foxtrot ist ein Zuchtziel. • RUNNING WALK (sehr schneller Schritt): Die Fussfolge ist die gleiche wie beim Flat Foot Walk. Die Geschwindigkeit ist höher und der Übertritt der Hinterhand ist noch deutlicher erkennbar. Der Running Walk ist kein Zuchtziel. • SINGLEFOOT (Tölt): Der Singlefoot ist ein Vier-Takt-Gang mit einer Einbeinstütze. Eine Gangvariante, bei der viele Foxtrotter sehr hohe Geschwindigkeiten erreichen können. Der Singlefoot ist kein Zuchtziel. • CANTER: Ist ein versammelter Drei-Takt-Galopp, geschmeidig, frei, entspannt und auf beiden Händen gerade. Die Tritte sind lang und weit ausgreifend. Zu starke Versammlung, Vier-Takt-Galopp, übermäßiges Tempo und exzessives Pumpen in der Bewegung sind nicht erwünscht. Der Canter ist ein Zuchtziel. • SHOW CANTER: Der Show Canter ist eine sehr langsame Variante des Canters, die mit einer schaukelnden Bewegung des ganzen Pferdes (ähnlich wie ein Karussell-Pferd) nur zu Show-Zwecken gezeigt wird. Der Show Canter ist kein Zuchtziel. • GALOPP: Ist ein gestreckter Drei-Takt-Galopp (Renngalopp) und soll weich, geschmeidig und entspannt in den Bewegungen ablaufen. Der Galopp ist kein Zuchtziel. In den Zuchtklassen werden der FLAT FOOT WALK, der FOXTROT und der CANTER gefordert. In den Pleasure-Gait Klassen sind auch RUNNING WALK und SINGLEFOOT zugelassen. Ein Leistungspferd zeigt auch einen Galopp mit Handwechsel.
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 200 Ethische Grundsätze der FN
Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes sind unabhängig von seiner Nutzung, oberste Bedeutung einzuräumen. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.
Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln. Der Umgang mit dem Pferd hat eine die Persönlichkeit prägende Bedeutung, gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd.
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 201 Fairness und Verpflichtung gegenüber dem Pferd
Korrektes, faires und kameradschaftliches Verhalten dem Pferd, den Mitbewerbern, dem Veranstalter und den Richtern gegenüber, muss für alle Teilnehmer selbstverständlich sein. Die Reiter und Pferdehalter sind hinsichtlich der ihnen anvertrauten Pferde verpflichtet, stets die Grundsätze des Tierschutzes sowie die ethischen Grundsätze zu beachten, insbesondere: • Die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend, angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltens- und tierschutzgerecht (bevorzugt in Gruppen- und/oder Robusthaltung) unterzubringen. • Den Pferden ausreichend Bewegung zu ermöglichen, • Die Grundsätze verhaltens- und tierschutzgerechter Pferdeausbildung zu wahren, d.h. ein Pferd nicht unreiterlich zu behandeln, z.B. zu quälen, zu misshandeln oder unzulänglich zu transportieren, Als unreiterliches Benehmen ist insbesondere anzusehen: • Anwendungen nicht pferdegerechter Ausbildungs- und Trainingsmethoden. • Überforderung des Leistungsvermögens eines Pferdes. • Unangemessene Bestrafung eines Pferdes. • Rücksichtsloses Verhalten gegenüber anderen.
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 300 Turnieranerkennung
a) Organisationen oder Einzelpersonen, die ein EMFTHA-Turnier durchführen möchten, müssen hierfür die Anerkennung der EMFTHA e.V. erhalten, wenn die Turnierergebnisse in die Statistiken der EMFTHA e.V. aufgenommen und den plazierten Pferden die gewonnenen Punkte gutgeschrieben werden sollen. Eine nicht zurückzahlbare Gebühr von EUR 25,55 muß dem Antrag beigefügt werden.
b) Für die Anerkennung eines Turniers müssen mindestens folgende Klassen ausgeschrieben werden:
1. Halterklassen: Absetzer, Stuten + Hengste Jährlings-Stuten + Hengste 2-Jahre-alte Stuten + Hengste 3-Jahre-alte Stuten + Hengste 4 + Stuten + Hengste + Wallache
2. Gaitklassen: Junior Stuten (4) - 2 gait Junior Hengste + Wallache (4) - 2 gait Senior Stuten (5+) - 3 gait Senior Hengste + Wallache (5+) - 3 gait
3. Reitklassen: Junior pleasure (4) Senior pleasure (5+) Horsemanship (4+) (ohne Canter) Trail (4+) Sind in den Klassen jeweils weniger als 4 Starter genannt, erfolgt die Zusammenlegung von Stuten und Hengste zu einer Altersklasse. Sind für die Klasse Junior pleasure weniger als 4 Starter genannt, erfolgt die Zusammenlegung zu einer AII-ages-Klasse.
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 302 Nennungen
Nennungen für Turniere müssen auf gültigen Formblättern der EMFTHA e.V. erfolgen. Ohne beigefügte Startgelder, müssen diese nicht bearbeitet werden. Unvollständige Nennungen werden nicht bearbeitet.
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 303 Startgelder
Startgelder müssen vom Veranstalter in der Ausschreibung bekannt gegeben werden, sie dürfen danach nicht mehr geändert werden. Mitglieder der EMFTHA e.V. erhalten Ermäßigung. In der Ausschreibung müssen ebenfalls sämtliche Nebenkosten (für Boxen, Paddock, Camping etc.) aufgeführt werden.
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 304 Turnierergebnisse
Die Ergebnisliste ist mit den Richterbögen und einer kompletten Teilnehmerliste innerhalb von 14 Tagen nach dem Turnier an die EMFTHA-Geschäftsstelle zu senden. Nicht rechtzeitig eingesandte Ergebnisse werden nicht in offizielle Punktelisten aufgenommen.
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 305 Ausschreibung
In der Ausschreibung muss aufgeführt sein: • Name des Turnierleiters • Name des/r Richter/s • Datum des Turniers • Austragungsort • Nennungsschluss • Turnierablaufplan • Wegbeschreibung • Hotelliste
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 306 Turnierablauf
Die Startreihenfolge ist zufällig. Sie ist von Disziplin zu Disziplin neu auszulosen. Prüfungsaufgaben müssen spätestens eine Stunde vor Beginn der Disziplin bekannt gegeben werden.
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 307 Schleifen
Schleifen müssen wie folgt verteilt werden:1. blau, 2. rot, 3. gelb, 4. weiß, 5. rosa. Für weitere Platzierungen können Schleifen verteilt werden wie folgt: 6. grün, alle weiteren: braun.
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 308 Punktwertungen
Punkte werden nach folgendem Schema an qualifizierte, dreijährige und ältere Pferde, die auf einem anerkannten EMFTHA Turnier in Reitklassen starten und an einjährige und ältere Pferde, die in Halter- und Horsemanship Klassen starten, vergeben: Pferd Platz
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 309 Bester Teilnehmer je Show
Bei jeder Show kann der beste Teilnehmer mit einem Titel ausgezeichnet werden. Der Reiter/Vorführer/Fahrer erhält entsprechend seiner Platzierungen in den Finalklassen die Punkte nach 308 erteilt. Stellt ein Reiter in einer Klasse mehrere Pferde vor, so wird nur das beste Ergebnis gewertet. Es kann jeweils eine getrennte Wertung nach Open und Amateur erfolgen. In einer Show kann es einen Open und einen Amateurchampion geben. Kommen zwei Reiter auf die gleiche Punktzahl, entscheiden die meisten Platzierungen. Sollte dies auch gleich sein, entscheidet der direkte Vergleich. Die Mindestpunkzahl beträgt 3,5, kann aber vom Veranstalter nach oben verändert werden.
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 310 Champion of Champions
Der Titel wird nach folgendem Verfahren aus der Gesamtveranstaltung ermittelt: Aus der gesamten Veranstaltung werden alle Punkte je Pferd aus den Finalklassen zusammengezählt. Der Titelanwärter muss mind. 0,5 Punkte in Performanceklassen 200, 300 und 550 erzielt haben. In den Vorklassen wird nicht gepunktet. Alle Teilnehmer aus den Vorklassen werden zur Punktermittlung in den Championklassen in die Wertung genommen. Das Pferd mit der höchsten Gesamtpunktzahl in einer Veranstaltung wird zum Champion of Champions gekürt. Als Mindestpunktzahl sind 3,5 gefordert. Der Veranstalter kann eine höhere Punktzahl festlegen. Haben zwei Pferde die gleiche Punktzahl, zählen die meisten Platzierungen. Bei Gleichstand der Platzierungen entscheidet der direkte Vergleich.
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 311 Teilnehmerbedingungen
• Jeder Teilnehmer ist für sein pünktliches Erscheinen zum Start selbst verantwortlich. • Jeder Teilnehmer, der in der Arena von einer anderen Person unterstützt wird, wird disqualifiziert. • Die Startreihenfolge ist laut Starterliste bindend vorgeschrieben. • Jeder Teilnehmer hat eine gut leserliche Startnummer zu tragen. • Auf dem Abreiteplatz sind nur die unter 400 ff. aufgeführten, erlaubten Ausrüstungsgegenstände zugelassen.
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 312 Richter
• Die Richter müssen durch die MFTHBA oder die EMFTHA e.V. anerkannt sein. Es ist Richtern nicht erlaubt, Turniere innerhalb eines Radius von 50 km von ihrem Heimatort zu richten (Ausnahmen werden in der Übergangszeit zugelassen). • Die Platzierung ist ausschließlich Sache des Richters, seine Entscheidung ist endgültig. Doppelplatzierungen sind nicht möglich. • Jeder Richter hat die genaue Anzahl der genannten und gestarteten Teilnehmer einer Prüfung in die Richterkarten einzutragen. Diese sind mit den Starterlisten an die EMFTHA e.V. weiterzuleiten. • Es dürfen keine Pferde starten, die in den letzten drei Monaten vom Richter verkauft oder trainiert wurden. Teilnehmer, die in den letzten drei Monaten Reitunterricht vom Richter erhalten haben, sind nicht startberechtigt. • Fragen von Teilnehmern an den Richter dürfen von diesem nur in Gegenwart des Ringassistenten oder Turnierleiters beantwortet werden. Eine Unterhaltung zwischen Richter und Teilnehmern während einer Prüfung ist nicht erlaubt. • Bei Verdacht auf Lahmheit, Verletzung oder sonstige Krankheiten eines Pferdes entscheidet der Richter nach Überprüfung durch den Tierarzt über eine Teilnahme. • Die Turnierleitung oder der Richter kann Dopingkontrollen anordnen. Gedopte Pferde werden disqualifiziert.
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 313 Turnierleiter
• Jede volljährige Person darf das Amt eines Turnierleiters ausüben. • Der Turnierleiter ist für die gesamte Organisation des Turniers verantwortlich. • Der Turnierleiter hat das Recht und die Pflicht, auf die Einhaltung aller Regeln, die das Turnier betreffen zu achten. • Der Turnierleiter darf nicht selbst als Teilnehmer an einem Turnier starten.
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 314 Schiedsgericht
Für die Dauer jeder Veranstaltung muss ein Schiedsgericht gebildet werden. Es entscheidet abschließend über Proteste und Ordnungsmaßnahmen. Soweit für Streitigkeiten, Schiedsgerichte gemäß den vorliegenden Regeln, zuständig sind, ist der Rechtsweg ausgeschlossen. An schiedsgerichtlichen Entscheidungen darf niemand mitwirken, der selbst betroffen oder befangen ist. Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts ist wie folgt: • Ein Vertreter der Turnierleitung. • Ein Vertreter der Richter. • Ein Vertreter der teilnehmenden Starter (Reiter oder Vorführer).
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 315 Protest
Zum Protest ist berechtigt, wer durch einen Verstoß gegen die Regeln der Ausschreibung bzw. gegen die Bestimmungen der EMFTHA e.V. ,benachteiligt wird. Der Protest gegen Richterurteile kann daher nur bei Regelverstößen oder bei unzulässiger Ermessensaufgabe seitens des Richters oder der Turnierleitung geführt werden. Protesten gegen Richterbewertungen kann nicht stattgegeben werden.
Proteste sind unverzüglich, spätestens bis eine Stunde nach Bekanntgabe der Ergebnisse bei der Turnierleitung, schriftlich, und nur von unmittelbar betroffenen Personen einzureichen und nur bei Zahlung einer Kaution in Höhe von 100,-- € regelgültig. Der Betrag fließt dem Veranstalter zu, wenn der Protest vom Schiedsgericht abgelehnt wird. Entscheidungen des Schiedsgerichts über Proteste sind abschließend.
Im schiedsgerichtlichen Verfahren wird mündlich verhandelt. Es ist ein Protokoll zu führen, das von den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterschreiben ist. Die Entscheidung ist unverzüglich bekannt zu geben. Durch Protest vor dem Schiedsgericht kann zwar die gesamte Prüfung und ihre Bewertung zurückgestellt oder suspendiert, nicht aber eine bereits protokollierte Prüfung für ungültig erklärt werden.
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 316 Ordnungsmaßnahmen
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, gegen die anerkannte, reiterliche Disziplin oder sportliche Fairness und gegen Bestimmungen der vorliegenden Regeln können durch Ordnungsmaßnahmen geahndet werden. Allgemein rechtliche Schritte bleiben davon unberührt. Die Art und Bemessung der Ordnungsmaßnahmen werden durch das zuständige Schiedsgericht festgelegt, soweit nicht der amtierende Richter dafür zuständig ist.
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 317 Zugelassene Pferde
Für das Alter der Tiere gilt der Geburtstag des Pferdes, sofern es in der Ausschreibung ausnahmsweise nicht anders definiert wird. Pferde, die im Veranstaltungsjahr drei Jahre alt werden, dürfen bei entsprechendem Entwicklungsstand, unter dem Sattel oder vor dem Wagen gezeigt werden. Ein Pferd kann seiner Kondition entsprechend an mehreren Prüfungen pro Veranstaltungstag teilnehmen. Es kann in jeder der Klassen mit anderen Vorführern starten. Bei Einzelprüfungen kann ein Reiter mehrere Pferde vorstellen. Von der Turnierleitung ausgeschriebene Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den/die Sportwart/in der EMFTHA e.V.
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 318 Hufbeschlag
Das Pferd kann beschlagen oder unbeschlagen sein, sodass der nötige Hufschutz gewährleistet ist und es harmonisch im Gleichgewicht laufen kann. Bei beschlagenen Pferden ist darauf zu achten, dass nur zur Hufgröße passende Beschläge bis maximal 900 Gramm Gewicht pro Paar getragen werden. Pro Beinpaar sind links und rechts gleich schwere Eisen zu verwenden. Hufpflege, Form und Zustand müssen den Regeln der korrekten Barhufpflege oder des Hufbeschlages entsprechen (insbesondere hinsichtlich Zehenachse, Fesselstand, usw.). Beschläge können von einem Richter oder Ringassistenten ggf. unter Hinzunahme eines Turnier-Hufschmiedes oder Tierarztes geprüft werden.
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 319 Krankheit und Turnierfähigkeit
Die Pferde müssen hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes, ihrer Kondition und ihrer allgemeinen Vorbereitung turnierfähig und ausreichend haftpflichtversichert sein. Bei keinem teilnehmenden Pferd darf durch chemische, physikalische, chirurgische oder pharmakologische Einwirkungen eine Leistungsverbesserung, Verhaltensabweichung oder Veränderung des natürlichen Erscheinungsbildes versucht werden.
Vor Turnierbeginn muss die Herkunft aus einem gesunden Bestand durch ein entsprechend tierärztliches Zeugnis nachgewiesen werden (Impfpass). In Zweifelsfällen über den Gesundheitszustand eines Pferdes, kann der Richter bzw. Ringassistent eine Überprüfung durch den Tierarzt, eine Beschlags- und/oder Dopingkontrolle beantragen. Die Turnierleitung hat dem Antrag stattzugeben. Ein Protest kann vom Schiedsgericht erst nach Vorliegen der beantragten Untersuchungsergebnisse entschieden werden und berechtigt nicht zur einstweiligen Teilnahme.
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 320 Zulassung
Wenn es in der Ausschreibung nicht anders geregelt ist, sind in den Prüfungen alle Reiter/innen zugelassen. Reiter/innen im Alter von 8 – 17 Jahren können in den jeweiligen „Jugendklassen“ starten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Helmtragepflicht.
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 400 Bekleidung
In allen Disziplinen ist passende, saubere Westernturnierbekleidung zu tragen., mit Ausnahme der folgenden Klassen:
Jumping-Klasse (Springen): Kleidung klassisch englisch. Der Sicherheitshelm ist obligatorisch.
Driving(Fahren) Damen: Konservative Kleidung, Bluse und Rock, Reitbekleidung oder Tagesmantel.
Driving(Fahren) Herren: Klassischer Anzug, Reitbekleidung, Uniform, Sportsakko mit langen Hosen, (keine Jeans).
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 402 Ausrüstung des Pferdes
Wenn es die Ausschreibung nicht ausdrücklich anders vorsieht, ist die unter Punkt 403–406 beschriebene Ausrüstung zu verwenden. In allen Gaitklassen kann beidhändig geritten werden.
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 403 Gebisse/Zäumungen
Folgende Gebisse sind zulässig: 3+4-jährige Pferde: Snaffle Bit, Curb Bit, Hackamore, Sidepull, Bosal, Argentine, Gagbit 5+-jährige Pferde: Snaffle Bit, Snaffle with Shanks, Curb Bit ( Gebisslose Zäumung ist bei Distanzritten erlaubt)
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 404 erlaubte Gebisse
Das empfohlene Gebiss ist ein Stangengebiss mit Zungenfreiheit, Hebelwirkung 1/2
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 405 Sattel
Bei allen gerittenen Disziplinen muss ein Westernsattel mit Horn verwendet werden, außer bei folgenden Klassen:
- Jumping (Springklasse): english saddle
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 406 erlaubte Ausrüstung
• Westernradsporen • Chaps • Tapaderos
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 407 unzulässige Ausrüstung
• Zaumzeug aus Draht oder mit Metall • Kinnriemen schmaler als 1,3 cm • Sperrhalfter (in den Zuchtgaitklassen erlaubt) • Tie-downs • Martingal (in den Springklassen erlaubt) • Ausbinder • Schlaufzügel • Doppelzäumung • Elektroschock, Peitsche, Gerte • Sporen ohne Rädchen • Gagbit für Pferde älter als 5 Jahre
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 500 Klassen für eine Show
Das Showmanagement hat die entsprechenden Nummern und Bezeichnungen bei der Ausschreibung zu wählen. Die Fun-Klassen unter Nr. 900 kommen nicht in:
Missouri-Foxtrotter-Classes Europe Nr. Class-Name 100 Model-Halter Weanling 101 Model-Halter Filly Weanling 102 Model-Halter Colt Weanling 103 Model-Halter Filly/Colt Weanling 110 Model-Halter Yearling 111 Model-Halter Filly Yearling 112 Model-Halter Colt Yearling 113 Model-Halter Filly/Colt Yearling 120 Model-HalterJunior 2-3 years 121 Model-Halter Junior Mares 2-3 years 122 Model-Halter Junior Stallions/Geldings 2-3 years 123 Model-Halter Junior Mares/Stallions/Geldings 130 Model-Halter Senior 4 years & older 131 Model-Halter Senior Mares 4+ years 132 Model-Halter Senior Stallions/Geldings 4+ years 133 Model-Halter Senior Mares/Stallions/Geldings/4+ years 200 Performance 2-Gait 3-4 years 201 Performance 2-Gait Junior-Mares 3-4 years 202 Performance 2-Gait Junior Stallions/Geldings 3-4 years 203 Performance 2-Gait Junior Mares/Stallions/Geldings 3-4 years 210 Performance 2-Gait Senior 4 years & older 211 Performance 2-Gait Senior Mares 4+ years 212 Performance 2-Gait Senior Stallions/Geldings 4+ years 213 Performance 2-Gait Senior Mares/Stallions/Geldings 4+ years 220 Performance 3-Gait Senior 4 years & older 221 Performance 3-Gait Senior Mares 4+ years 222 Performance 3-Gait Senior Stallions/Geldings 4+ years 223 Performance 3-Gait Senior Mares/Stallions/Geldings 4+ years 300 Western Pleasure 301 Western Pleasure 2-Gait Junior Mares 3+4 years 302 Western Pleasure 2-Gait Junior Stallions/Geldings 3+4 years 303 Western Pleasure 2-Gait Junior Mares/Stallions/Geldings 3+4 years 310 Western Pleasure 3-Gait 4+years 311 Western Pleasure 3-Gait Senior Mares 4+ years 312 Western Pleasure 3-Gait Senior Stallions/Geldings 4+ years 313 Western Pleasure 3-Gait Senior Mares/Stallions/Geldings 4+ years 400 Pleasure Gait 4 years & older 401 Pleasure 2-Gait Mares 4+ years 402 Pleasure 2-Gait Stallions/Geldings 4+ years 403 Pleasure 2-Gait Mares/Stallions/Geldings 4+ years 500 Speed Classes 4 years & older 501 Barrel Race Mares/Stallions/Geldings 4+ years 502 Pole Bending Mares/Stallions/Geldings 4+ years 503 Stake Race Mares/Stallions/Geldings 4+ years 550 Speed Foxtrot 4 years & older 551 Speed Foxtrot Mares 4+ years 552 Speed Foxtrot Stallions/Geldings 4+ years 553 Speed Foxtrot Mares/Stallions/Geldings 4+ years 600 Versatility Classes 4 years & older 601 Trail 3-Gait Mares/Stallions/Geldings 4+ years 602 Reining Mares/Stallions/Geldings 5+ years 603 Horsemanship 3-Gait Mares/Stallions/Geldings 4+ years 610 Versatility Junior Classes 3+4 years 611 Trail 2-Gait Junior Mares/Stallions/Geldings 3+4 years 613 Horsemanship 2-Gait Junior Mares/Stallions/Geldings 3+4 years 650 Endurance Riding 6 years & older 651 Distanz 25 Mi 652 Distanz 50 Mi 653 Distanz 100 Mi 700 Driving 3 years & older 710 Special Classes 720 Novice Class 2-Gait Mares/Stallions/Geldings 4+ years 750 Youth Classes 18& under 751 Youth Trail 18& under, Mares/Stallions/Geldings 4+ years 752 Youth Performance 2-Gait 18& under, Mares/Stallions/Geldings 4+ 753 Youth Western Pleasure 18& under, Mares/Stallions/Geldings 4+ 754 Horsemanship Youth 18& under, Mares/Stallions/Geldings 4+ years 800 Sonderprüfungen 801 GHP lt. FN-Richtlinie geführt 802 GHP lt. FN-Richtlinie geritten 900 Fun Classes 3 years & older 901 Water Glass open 3+ years (Fun Class) 902 Costume Class open 3+ years (Fun Class) 903 Matched Pair open 3+ years (Fun Class)
Code: A Amateur 0 Open Y Youth L Ladies G Gentleman S Seniors P Split Classes
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 501 Halterklassen
In den Halterklassen erfolgt eine Bewertung des vorgestellten Pferdes nach seinen Exterieurmerkmalen und den Gängen im WALK und FOXTROT. Grundlage dieser Bewertung ist § 103 dieses Regelbuches. Gewichtung: 85 % Conformation (40% Balance, 20% Confirmation, 15% Feet slegs, 10% Condition), 15 % Gait.
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 502 Gaitklassen
• In den Junior-Gaitklassen sollen die Pferde ihre natürliche Vierschlaggangveranlagung unter Beweis stellen. Sie werden nur im FLAT FOOT WALK und FOXTROT vorgestellt • In den Senior-Gaitklassen wird das sichere Gaiten des Pferdes im FLAT FOOT WALK, FOXTROT und CANTER bewertet. • Grundlage der Bewertung bildet § 104 dieses Regelbuches.
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 503 Zucht-Gait Klassenbewertung
2 Gait Klassen: 50 % Foxtrot, 25 % Flat Ffoot Walk, 15 % Conformation, 10% Equitation 3 Gait Klassen: 40 % Foxtrot, 20 % Flat Foot Walk, 20 % Canter, 10 % Conformation, 10% Equitation
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 504 Pleasure Gait Klassenbewertung
2 Gait Klassen: 40 % Flat Foot Walk, 40 % Pleasure fast 4 beat Gait, 10 % Conformation, 10%
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 505 Speed-Foxtrot Klassenbewertung
Das schnellste Pferd im Foxtrot, welches nicht in eine andere Gangart (z.B. Trab, Galopp) ausbricht, ist Gewinner. Die anderen Pferde werden entsprechend platziert. Wertung: 100% Speed-Foxtrot
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 506 Trail
Die Trailklasse ist ein Leistungswettbewerb. Das Trailpferd trägt den Reiter willig, ohne Scheu und ruhig über Hindernisse und an diesen vorbei.
Die Disziplin Trail wird nach folgenden Gesichtspunkten bewertet:
Manier des Pferdes am Hindernis bzw. in der Aufgabe, Aufmerksamkeit gegenüber den Hilfen des Reiters, geringe Hilfengebung. Für jede unnötige Unterbrechung der Gangart beim Erreichen des Hindernisses, erfolgt ein Punktabzug. Die Zügel sollen einhändig, mit Snaffle Bit (Wassertrense) und Hackamore auch zweihändig gehalten werden, ab 5+ jährig ist grundsätzlich einhändige Zügelhaltung vorgeschrieben. Es ist erlaubt, wenn es das Hindernis erfordert, die Hand zu wechseln. In der Bewegung des Pferdes darf der Reiter weder den Sattel noch das Pferd mit den Händen berühren. Das Pferd muss sich einfach und willig rückwärts richten lassen und ruhig stehen. Das Pferd soll sich einfach seitwärts richten lassen. Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Gewichtung resp. die maximale Anzahl Punkte beträgt für Flat Foot Walk 10, Foxtrot 10, Canter 10 und Hindernisse 70.
Der Trailparcour ist mindestens 1 Stunde vor Prüfungsbeginn bekannt zu geben. Der Parcourplatz darf mit dem Pferd nicht vor der Prüfung betreten werden. Im Aushang müssen Manöver, Hindernisse und Gangarten, einschließlich Handwechsel sowohl gezeichnet als auch exakt beschrieben werden. Die Bewertung erfolgt jeweils zwischen 0 und 10 Punkten je Hindernis, wobei 0-8 Punkte für die Bewältigung und 0-2 Punkte für die Manier vergeben werden. Die Gangarten werden auf den gekennzeichneten Strecken zwischen den Hindernissen bewertet.
Höhere Punktzahlen erreichen Pferde, die Hindernisse mit Stil und in angemessener Geschwindigkeit absolvieren, wobei vorsichtiges Reiten keinen Punktabzug zur Folge hat. Punkte werden auch solchen Pferden gegeben, die die Fähigkeit besitzen, ihren eigenen Weg durch den Parcour zu finden, wenn die Hindernisse dies rechtfertigen, aber bei schwierigen Hindernissen dem Willen des Reiters folgen. Unnatürliches Verhalten des Pferdes an den Hindernissen und übertriebenes Stehen in den Steigbügeln und nach vorn Beugen des Reiters bedingt Punktabzüge. Die Gangart zwischen den Hindernissen wird vom Richter bestimmt. Die Abweichung von der vorgeschriebenen Reihenfolge der Hindernisse hat die Disqualifikation zur Folge. Wird ein Hindernis nicht oder unvollständig überwunden oder von der falschen Seite her bewältigt, erhält der Teilnehmer vollen Punktabzug. Die Hindernisse werden nach jedem Ritt wieder in die ursprüngliche Position gebracht. Die Turnierleitung sollte sich immer vor Augen halten, dass die Idee dieser Prüfung nicht darin besteht, einem Pferd eine Falle zu stellen oder es vor unlösbare Aufgaben zu stellen. Das Pferd sollte genügend Platz zum Gaiten und Cantern haben, damit der Richter die Gangart beurteilen kann. Der Richter kann von jedem Reiter und Pferd bei Punktgleichheit, zusätzliche Aufgaben verlangen. Alle Hindernisse sind so zu konstruieren, dass Unfälle weitestgehend ausgeschlossen sind. Der Richter hat das Recht, einzelne Hindernisse oder den gesamten Parcour abzulehnen. Es werden 7 Hindernisse benutzt, von denen 3 vorgeschrieben und weitere 4 aus dem Anhang auszuwählen sind. Hindernisse können miteinander kombiniert werden, wobei eine Kombination als ein Hindernis zählt.
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 507 Vorgeschriebene Hindernisse
Öffnen, Durchreiten und Schließen eines Tores. Loslassen des Tores wird mit Strafpunkten belegt. Das Tor darf für Reiter und Pferd keine Gefährdung darstellen. Torbreite ca. 1,80 Meter.
Reiten über mindestens 4 Hölzer oder Stangen. Diese können in einer Linie, im Bogen, im Zickzack oder zusätzlich erhöht liegen. Der Abstand zwischen den Stangen muss im Walk 40-60 cm, im Foxtrot 80-100 cm und im Canter 180-210 cm betragen. Erhöhte Stangen (höchstens 30 cm) müssen bei der Überwindung im Walk mindestens 55 cm Abstand haben.
Ein Hindernis zum Rückwärtsrichten, z.B. • Rückwärtsrichten durch ein Stangen-,,L“. Breite des Durchganges 1 Meter, Länge der äußeren Schenkel 3-4 Meter. • Rückwärtsrichten zwischen bzw. um 3 Markierungen, die in Dreiecksform oder in einer Linie aufgestellt sind. • Rückwärtsrichten nach vorgeschriebenem Schema, beginnend links oder rechts von der mittleren Markierung.
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 508 Wahlhindernisse
1. Ground Tying 2. Transportieren eines Gegenstandes, der bei einem Geländeritt vorkommen kann. 3. Das Überqueren einer Holzbrücke (Mindestbreite 90 cm, Mindestlänge 250 cm). Beide Hindernisse müssen stabil und sicher gebaut sein. 4. An- und Ausziehen eines Regenumhangs oder Mantels. 5. Leeren und Füllen eines Briefkastens. 6. Seitengänge über ein Hindernis (max. 30 cm erhöht). 7. Stangenquadrat aus 4 jeweils 170 cm bis 190 cm langen Stangen. Jeder Teilnehmer muss in dieses Viereck eintreten, eine 360°-Wendung innerhalb des Quadrats durchführen, kurz verharren und an der dem Eintritt gegenüberliegenden Seite das Hindernis verlassen. 8. Seitengänge nach Schema. Hindernis aus 3 mindestens 180 cm langen Stangen mit mindestens 45 cm Abstand zwischen den Stangenenden. Das Hindernis ist so innerhalb eines Parcours aufzubauen, dass man bei Stange A oder C beginnen kann. Seitengang über Stange A nach rechts, Vorderbeine durch die Mittelöffnung, Seitengang über Stange B nach rechts. Anhalten am Ende der Stange und Seitengang nach links. Hinterbeine durch die Mittelöffnung, Seitengang über Stange C.
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 509 Western Pleasure
Diese Disziplin wird nach Gangqualität, Manier und Gebäude des Pferdes bewertet. Zu hohes oder zu niedriges Tempo sowie falscher Galopp werden negativ bewertet. Die Pferde werden im WALK, FLAT FOOT WALK, FOXTROT und CANTER am losen Zügel und ohne deutliche Hilfegebung des Reiters vorgestellt. Die Pferde werden auf beiden Händen in den 4 Gangarten vorgestellt, sodass sie ihre Fähigkeit, auch bezüglich des Canters auf jeder Hand, zeigen können. Die Pferde sollen nicht den so genannten „Show-Canter“ zeigen. Die Pferde müssen willig rückwärts zu richten sein und ruhig stehen können. Die Wendung zum Wechseln der Hand wird von der Bande weg ausgeführt. Dies kann nach Weisung des Richters zur besseren Beurteilung im Walk oder im Foxtrot, nicht aber im Canter erfolgen. Der Richter darf im Sinne der beschriebenen Pleasure-Aufgabe, andere gleichartige Lektionen von jedem Pferd zusätzlich verlangen, andere als die oben aufgeführten Aufgaben jedoch nicht. Zur Überprüfung der Ausrüstung darf der Richter den Reiter zum Absteigen auffordern. Ein gutes Pleasure-Pferd hat einen angenehmen Gang, der im Einklang zu seinem Gebäude steht. Die elastische, weiche Fesselung soll dem Reiter einen angenehmen und weichen Sitz erlauben. Den Kopf trägt das Pferd in seiner natürlichen Selbsthaltung, weder zu hoch aufgerichtet noch zu weit nach vorn gestreckt. Das Pferd ist entspannt, jedoch aufmerksam und bereit, die leichtesten Hilfen vom Reiter anzunehmen und zu befolgen. Außer bei Snaffle Bit- und Hackamore-Zäumung werden die Zügel einhändig geführt. Während einer Prüfung darf die Zügelhand nicht gewechselt werden.
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 510 Fehler, die zu Abzügen führen
• Unkontrolliert hohes Tempo in jeder der Gangarten • Wechsel in die falsche Gangart • Übermäßig langsames Tempo in einer der drei Gangarten; die Vorwärtsbewegung verlieren • Reiten in einer nicht geforderten Gangart • Berühren des Pferdes oder Sattels mit der freien Hand • Kopfhaltung des Pferdes zu hoch • Überbogener, angespannter Pferdenacken, sodass die Nase hinter der Senkrechten abkippt • Nach vorn gestreckte Nase • Aufgesperrtes Maul • Stolpern oder Sturz des Pferdes • Der Gebrauch von Sporen vor dem Bauchgurt • Wenn ein Pferd stumpf, ausgemergelt, matt oder übermüdet wirkt • Behinderung anderer Teilnehmer • Wechsel der Zügelhand • Beidhändige Zügelführung bei Zäumung auf Bit • Bei einhändiger Zügelführung mehr als ein Finger zwischen den Zügeln • Falscher Galopp • Gangartunterbrechung
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 511 Western Horsemanship
Jede Prüfung besteht aus zwei Teilen. • der Einzelaufgabe, die 80% der Bewertung ausmacht. • der Arbeit auf dem Hufschlag in Form einer Pleasure-Prüfung, • die Prüfung kann auch als Einzelwertung durchgeführt werden zu der nur noch die besten Reiter der Einzelaufgabe antreten. Die Western Horsemanship wird nur für 4-jährige und ältere Pferde durchgeführt. Zügelführung muss, ausser bei Snaffle Bit und Hackamore, einhändig sein. Der Richter bestimmt die Einzelaufgabe und gibt sie spätestens 1 Stunde vor Prüfungsbeginn bekannt. Bewertet wird der Reiter nach Sitz und feiner Hilfegebung.
Als grobe Fehler werden gewertet: • Wechseln der Führungshand • Aufnehmen der geforderten Gangart an einem anderen als dem vorgeschriebenen Punkt • Falscher Galopp • Lektionen wie Rückwärtsrichten, Stopp oder Wendung an einem anderen als dem vorgeschriebenen Punkt • Berühren einer Pylone • Schiefe Stellung auf der Geraden • Abweichen von der geraden Ideallinie • Schiefes Stoppen, schiefes Rückwärtsrichten, Rückwärtsrichten mit Widerstand, Schweifschlagen, Kopfschlagen, Maulaufsperren und starke Hilfegebung
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 512 Reining
Als Pattern können alle Patterns der EWU, der AQHA und der DQHA gewählt werden. a. Der Richter sucht in Absprache mit der Turnierleitung ein Pattern aus, das dann alle Teilnehmer absolvieren müssen. b. Jeder Teilnehmer muss das geforderte Pattern einzeln und allein absolvieren. Die Bewertung beginnt unmittelbar nach Betreten der Arena und endet nach dem letzten Manöver. Jeder Fehler vor Beginn des Patterns wird bewertet. c. Ein Pferd reiten, heißt, es nicht nur zu führen, sondern auch jede seiner Bewegungen zu kontrollieren. Das bestgerittene Pferd sollte willig geführt und kontrolliert sein, mit wenig oder keinem Widerstand und dem Reiter völlig gehorchen. Jede eigenständige Bewegung wird als mangelnde Kontrolle ausgelegt. Jede Abweichung vom exakt vorgeschriebenen Pattern wird als mangelnde Kontrolle oder vorübergehender Verlust der Kontrolle ausgelegt und deshalb entsprechend der Schwere der Abweichung bestraft. Pluspunkte werden für Weichheit, Verhalten, Schnelligkeit und Autorität in der Vorführung der verschiedenen Manöver vergeben, die in kontrollierter Geschwindigkeit geritten werden. Die Basis für die Punktvergabe liegt zwischen 0 – unbegrenzt, wobei 70 Punkte der Durchschnitt sind. Im Endergebnis erfolgt eine Bewertung von 0 Punkten für:: • Misshandeln von Tieren in der Arena, und/oder der Beweis, dass eine Misshandlung vor oder während der Vorstellung im Wettbewerb vorgenommen wurde • Gebrauch verbotener Ausrüstung, • Gebrauch verbotener Bits • Gebrauch von Tack collars, Tie Downs und Nasenriemen • Gebrauch von Peitschen und Stöcken • Gebrauch von jeglichen Gegenständen, die die Bewegung oder Drehung des Schweifes verändern • Versäumnis des Reiters, Pferd und Ausrüstung dem Richter zur Kontrolle vorzustellen • Respektloses und schlechtes Betragen des Teilnehmers Der Reiter darf überschüssige Zügel ordnen, falls die Zügel ihn daran hindern könnten, eine Figur fortzusetzen, unter der Voraussetzung, dass die überschüssigen Zügel gerichtet werden können, ohne die Leistung des Pferdes zu beeinflussen, und zwar während der Pausen oder beim Beruhigen des Pferdes. Die freie Hand des Reiters darf das Romal ( Verlängerung verbundener Zügel aus geflochtenem Material) in der üblichen Weise halten. Im Endergebnis erfolgt eine Bewertung von 0 Punkten bei: 1. Gebrauch von mehr als Zeige- oder ersten Finger zwischen den Zügeln 2. Gebrauch von zwei Händen (außer in für zwei Hände vorgesehene Snaffle Bit oder Hackamore Klassen) oder Wechseln der Hand 3. Gebrauch des Romal zur Hilfegebung 4. Fehler beim Ablauf des Patterns 5. Ausführung von Manövern, anders als vorgeschrieben 6. Zusätzliche Manöver, einschließlich aber nicht begrenzt auf: a. Rückwärts mehr als zwei Schritt b. Eine Drehung von mehr als 90º, die nicht vorgeschrieben ist 7. Ausrüstungsfehler, die zur Unterbrechung des Pattern führen 8. Scheuen oder Verweigern von Befehlen, die das Pattern verzögern 9. Durchgehen oder Versagen der Führung, die nicht erkennen lassen ob das Pattern begonnen wurde 10. Trab mehr als 1/2 Zirkel oder 1/2 Länge der Arena beim Start eines Zirkels, bzw. nach einem Rollback 11. Overspin, mehr als 1/4 Spin zuviel oder zuwenig 12. Zu Bodenfallen von Pferd oder Reiter Folgendes ergibt fünf (5) Punkte Abzug: 1. Sporeneinsatz vor dem Gurt 2. Benutzen der freien Hand zur Beeinflussung des Pferdes 3. Festhalten am Sattel oder Berühren des Pferdes mit der freien Hand 4. Eklatanter Ungehorsam, einschließlich treten, beißen, buckeln und aufbäumen Folgendes ergibt zwei (2) Punkte Abzug: 1. Nichtbeachtung von Marken bei Stopp oder Rollback 2. Unterbrechung der vorgeschriebenen Gangart 3. Stillstand bei Spins oder Rollbacks 4. Nicht aus der vorgeschriebenen Gangart angaloppieren Beginn vom Zirkel oder Figur Acht auf der falschen Hand oder verspäteter Galoppwechsel werden wie folgt bewertet: • Jedesmal, wenn ein Pferd auf der falschen Hand galoppiert, muss der Richter einen Punkt abziehen. Die Strafe ist akkumulativ, und der Richter gibt für jeden Viertelkreis oder Teil davon, auf dem das Pferd auf der falschen Hand galoppiert, einen Strafpunkt. Der Richter muss einen halben Strafpunkt für einen um 1 Schritt überzogenen Handwechsel anrechnen. • Abzug von ½ Punkt für Start eines Zirkels im Trab oder Trab nach einem Rollback bis zu zwei Schritten. • Trab mehr als zwei Schritte bis 1/4 Zirkel oder halbe Länge der Arena. Abzug von zwei Punkten. • Beim Spin, Abzug von –1/2 Punkt, wenn bis zu 1/8 Spin zuviel oder zuwenig gemacht werden. 1 Punkt Abzug bei 1/8 bis ¼ Spin zuviel oder zuwenig. • Bei zwei Stopps oder Rollbacks muss ein Mindestabstand von 20 Fuß (6 m) zur Wand oder Bande eingehalten werden, andernfalls wird 1/2 Punkt abgezogen. Wo ein Galoppwechsel unmittelbar vor dem Run zum Ende der Bahn verlangt und nicht durchgeführt wird, werden folgende Strafabzüge festgesetzt: • Wechsel erfolgt einen Galoppsprung zu spät –1/2 Punkt. Wechsel erfolgt mehr als einen Galoppsprung zu spät, wird aber noch vor dem nächsten Manöver gemacht –1 Punkt. Galoppwechsel wird nicht gemacht –2 Punkte. Ein Richter kann von jedem Teilnehmer die Wiederholung des gesamten Pattern oder einzelner Teile verlangen. Folgende Fehler des Pferdes ergeben Punktabzug, aber keine Disqualifikation: • Übertriebenes Öffnen des Maules (im Bit) • Übermäßiges Kauen, offenes Maul oder Kopfschlagen beim Stopp • Fehlende Weichheit, Stopp aus der Hüfte (aus dem Stopp hinausdrängen oder seitwärts stoppen) • Verweigern des Galoppwechsels • Vorwegnehmen von Zeichen • Stolpern • Seitwärts Rückwärtsrichten • Umwerfen von Markierungen Folgende Fehler des Reiters ergeben Punktabzug, aber keine Disqualifikation: • Verlieren eines Steigbügels • Unnötige Hilfen des Reiters (unnötiges Sprechen, Tätscheln, Sporeneinsatz, Reißen an den Zügeln) Es gilt nicht als Fehler, wenn die Zirkel und die Figur Acht nicht innerhalb der Markierungen geritten werden, wenn dies vom Zustand oder der Größe der Arena abhängig ist. Jedoch gilt es als Fehler, wenn Stopps oder Rollbacks nicht außerhalb der Markierungen ausgeführt werden. Eine Show kann bis zu drei anerkannte Reining Klassen haben. 1. Sind drei Reining Klassen ausgeschrieben, gilt folgendes: a. Senior Reining, vorgestellt im Bit b. Junior Reining, vorgestellt im Bit c. Hackamore/Snafflebit Reining, 5-jährige Pferde. Kein Pferd darf auf derselben Show gleichzeitig in der Junior Bit und in der Hackamore/Snaffle-Bit Klasse gestartet werden. 2. Sind zwei Klassen ausgeschrieben, gilt folgendes: a. Senior Reining, vorgestellt im Bit b. Junior Reining, vorgestellt entweder im Bit, Hackamore oder Snafflebit, je nach Belieben des Teilnehmers 3. Wenn nur eine Klasse ausgeschrieben ist, gilt folgendes: a. Reining all ages (alle Altersklassen). 6-jährige und ältere Pferde müssen im Bit vorgestellt werden. 5-jährige Pferde, entweder im Bit, Hackamore oder Snaffle-Bit, je nach Belieben des Teilnehmers Wenn das Pferd in Bewegung ist, darf die Hand des Reiters Sattel und Pferd nicht berühren. Reining Pattern 1 1. Schneller Galopp zum anderen Ende der Arena, am Marker vorbei, Rollback links, nicht verharren. 2. Galopp zum entgegengesetzten Ende der Arena, am Marker vorbei, Rollback rechts, nicht verharren. 3. Galopp bis hinter den mittleren Marker, Sliding Stopp, Rückwärts bis zur Mitte der Arena mit mindestens zehn Schritt,verharren. 4. 4 Spins rechts. 5. 4 1/4 Spin links so dass das Pferd in Blickrichtung zur linken Bande steht, verharren. 6. Beginne auf der linken Hand, vollständige drei Zirkel nach links; der erste Zirkel groß und schnell; der zweite Zirkel klein und langsam; der dritte Zirkel groß und schnell. Galoppwechsel in der Mitte der Arena. 7. Drei vollständige Zirkel nach rechts; der erste Zirkel groß und schnell; der zweite Zirkel klein und langsam; der dritte Zirkel groß und schnell. Galoppwechsel in der Mitte der Arena. 8. Beginne einen großen, schnellen Zirkel nach links, aber vollende diesen Zirkel nicht. Reite geradeaus an der rechten Seite der Arena am mittleren Marker vorbei, mache einen Sliding Stop mindestens 6 m von der Bande entfernt. Verharre um die Beendigung des Pattern anzuzeigen Der Reiter muss das Zaumzeug beim dafür bestimmten Richter abnehmen. Reining Pattern 2 (Für Junioren und Amateure)
Der Richter markiert die Länge des Kurses an der Bande. Markierungen im Reitbereich werden nicht benutzt. 1. Beginne in der Mitte der Arena, einen großen schnellen Zirkel nach rechts. 2. Zirkel verkleinern, bis die Mitte der Arena erreicht ist – Stop. 3. Zwei Spins zur Innenseite des kleinen Zirkels - am Ende der Spins muss das Pferd mit Blickrichtung linke Bande stehen. Kurzes Verharren. 4. Linksgalopp, schneller, großer Zirkel. 5. Anschließend kleiner Zirkel, diesen wiederum verkleinern, bis die Mitte der Arena erreicht ist - Stop - kein verharren nach diesem Stop. 6. Zwei Spins zur Innenseite des kleinen Zirkel - kurzes verharren - das Pferd muß mit Blickrichtung zur linken Bande stehen. 7. Rechtsgalopp, schnelle Figur Acht in Form von großen Zirkeln - die Acht schließen - und Galoppwechsel. 8. Schneller Galopp zum Ende der Arena, Rollback links. 9. Schneller Galopp zum entgegengesetzten Ende der Arena, Rollback rechts. 10. Schneller Galopp über die Mitte der Arena hinaus, Sliding Stop, verharren. 11. Rückwärtsrichten auf der Spur des Sliding Stops. 12. Verharren, um zu zeigen, dass das Pattern vollendet ist. 13. Im Schritt zum Richter, und anhalten zur Inspektion bis diese beendet ist.
Der Reiter muss das Zaumzeug beim dafür bestimmten Richter abnehmen.
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 513 Distanz - Endurance
Die Ausrichtung erfolgt nach den Regeln des VDD.
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 514 25 Meilen (42 km) Distanz- Endurance
Es ist das Ziel, die Distanz in einer höchst möglichen Geschwindigkeit zurückzulegen, ohne dass die Pferde überanstrengt werden. Alle Gangarten sind erlaubt. Absteigen und neben dem Pferd laufen, um die Pulsfrequenz des Pferdes zu senken, ist erlaubt.
Vor dem Start (mindestens 30 min. bis 60 min.), muss das Pferd ungesattelt dem Tierarzt vorgeführt werden. Die Pulsfrequenz muss unter 60 liegen, und das Pferd darf in den Gängen keinerlei Lahmheit zeigen. Es dürfen keine Druckstellen an der Sattellage und am Rücken insgesamt vorhanden sein. Das Pferd muss 100%-ig gesund sein. Der Start erfolgt im Abstand von 3 min. Es dürfen maximal 3 Pferde gemeinsam starten.
Nach ca. 12,5 Meilen (20 km) erfolgt eine Pulsschlagkontrolle. Der Pulsschlag des Pferdes darf nicht über 60 liegen. Bei höherer Frequenz, muss der Reiter 5 min. warten bis zur zweiten Messung und dann weitere 5 min. für jede weitere Messung, bis die Frequenz 60 Schläge oder weniger erreicht ist. Liegt nach 20 min. Wartezeit die Frequenz noch über 60, wird der Teilnehmer disqualifiziert.
Am Ziel erfolgt durch den Tierarzt wieder eine Pulsmessung nach dem gleichem Verfahren. Die Wartezeit wird der Reitzeit zugeschlagen. Nach 2 Stunden errechneter Zielzeit muss das Pferd dem Tierarzt vorgeführt werden, der das Pferd auf Lahmheit und Gesamtzustand untersucht. Pferde, die starke Beeinträchtigungen zeigen, werden disqualifiziert. Sieger ist der Reiter, der in der besten Zeit, mit einem noch frischen Pferd die Strecke bewältigt hat.
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 515 50 Meilen (81 km )Distanz- Endurance
Regelung wie beim 20 Meilen Trail: zusätzlich sind an nicht für die Teilnehmer bekannten Punkten 2 bis 3 weitere Pulskontrollen einzurichten. Die Pferde, die unter 72 Schläge messen, dürfen sofort weiterreiten.
Pferde, die darüber liegen, müssen jeweils bis zu einer weiteren Messung 5 min. verweilen. Hat die Messung nach 20 min. immer noch einen Wert von über 72, müssen nach weiteren 10 min. 64 Schläge oder darunter erreicht werden. Ist der Wert immer noch über 64, wird das Pferd disqualifiziert.
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 516 100 Meilen (162 km )Distanz- Endurance
(Nach den Regeln des VDD)
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 517 Hunter-Jumping (Jagd-Springen)
Als Kurs sind acht Sprünge vorgeschrieben über mindestens vier verschiedene Hindernisse. Die Hindernisse können mehr als einmal übersprungen werden. Die Hindernisse sollen den natürlichen Hindernissen im Gelände nachempfunden werden. (Zäune, Tore, Mauern, Büsche, u.s.w.) Die Höhe der Hindernisse reichen von 66 cm bis zu 100 cm. Die Breite der Hindernisse muss mindestens 250 cm sein, die Seitenüberhänge sollen ein Mindestmaß von 75 cm haben. Die Höhe dieser Seitenteile soll das Hindernis um mindestens 30 cm überragen. Beim Start wird ein voller Zirkel geritten, es kann auch zusätzlich ein Zirkel vor dem Ziel verlangt werden. Der Parcours soll in einem fließenden Galopp, mit genügend Tempo geritten werden. Das Tempo und die Einteilung sollen so gewählt werden, dass die Sprünge mit Stil, in einem perfekten Bogen ausgeführt werden. Der Sprung soll kraftvoll und locker durchgeführt werden. Fehler sind das Abwerfen der Hindernisse, extra Zirkel und Verweigerungen. Ein dreimaliges Verweigern, ein Sturz von Reiter oder Pferd, Springen in falscher Reihenfolge und ein vorzeitiges Springen bevor ein Hindernis wieder aufgebaut worden ist.Alle Pferde, die den ersten Durchgang fehlerfrei passiert haben, starten im zweiten Durchgang. Die Hindernisse werden um mindestes 10 cm erhöht. Im zweiten Durchgang wird die Zeit gewertet. Alle fehlerfreien Pferde werden nach der schnellsten Zeit platziert. Springboots,Polobandagen und Beinschützer sind in dieser Klasse erlaubt. Ein Helm für den Reiter ist vorgeschrieben.
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 518 Stake Race (Pole-Rennen)
Ein Wettbewerb gegen die Uhr. Der Parcour: Das Feld bildet ein Kreuz, auf der Längsmittellinie stehen zwei Stangen im Abstand von 28,5 m. Die Entfernung von der Quermittellinie ist 14,25 m. Beide Stangen sind zu umreiten ohne sie umzuwerfen. Die Zeit beginnt zu zählen, wenn das Pferd mit der Nase die Startlinie passiert und die Zeit stoppt, wenn die Nase die Ziellinie erreicht. Ein fliegender Start ist erlaubt. Start und Ziel sind mit zwei Pylonen im Abstand von 3 m von der Mittellinie zu markieren. Es kann von der rechten oder linken Seite gestartet werden.Fehler: Überqueren der Mittellinie zwischen den Markern, ohne dass die Stange umrundet wird. Hin und Her kreuzen über die Mittellinie. Umwerfen der Stangen =keine Wertung.Fehler: Hut oder Helm darf während des gesamten Rennens nicht verloren werden, sonst wird eine Strafzeit von 5 Sekunden der Gesamtzeit zugerechnet.
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 519 Pleasure Driving (Fahren)
Die Performance, d.h. die Leistung der Pferde, steht bei der Bewertung an erster Stelle und soll nicht durch die Ausstattung beeinflusst oder beurteilt werden. Die Gespanne fahren im Uhrzeigersinn in die Arena ein. Es wird in beiden Richtungen der Flat Foot Walk und der Foxtrot gezeigt. Die Gespanne müssen im Flat Foot Walk gewendet werden. Auf Anordnung müssen die Gespanne rückwärts gerichtet werden. Die Gespanne müssen ruhig in einer Linie stehen.Gewertet werden: • 70 % für Gehorsamkeit und Performance – Flat Foot Walk - Foxtrot • 20 % für die Ausstattung und Gesamteindruck des Gespanns • 10 % für das Exterieur des Pferdes und Haltung und Stil des Fahrers Pattern 1. Die Fahrprüfung besteht aus zwei Prüfungsteile: 1. Hindernisdressur 2. Gemeinsames Fahren aller Starter nach Anweisung der Richter Prüfung: Beginnend im Foxtrot auf der linken Hand bei E (Start). Vor derdritten Ecke bei M Flatfootwalk und aus der Ecke kehrt – mitte der langen Seite ( B ) eine Volte ( Durchm. 12 – 14 m ) –bei F Foxtrot - an der nächsten langen Seite ( K – E )einfache Schlangenlinie bei H Flatfootwalk und aus der Ecke kehrt – auf der Ziellinie ( E ) mit der Vorderachse halten (Pfüfungsgsende ). Flatfootwalk: - - - - - - - Foxtrot: ---- ---- ---- ---- Hindernisse: Pylonenhindernisse – Spurbreite + 40 cm Jeder Fahrer startet mit 70 Punkten, wobei genaue Bahnfiguren und reiner Gang der Schwerpunkt sind. Entsteht bei einem Hindernis ein Fehler ( fallen von Bällen ) werden 5 Punkte abgezogen. Pattern 2 Die Fahrprüfung besteht aus zwei Prüfungsteile: 1. Hindernisdressur 2. Gemeinsames Fahren aller Starter nach Anweisung der Richter. Prüfung: Beginnend im Flatfootwalk auf der rechten Hand bei E ( Start ). An der nächsten langen Seite durch die ganze Bahn wechseln ( M- X – K ) – bei X eine Links – Volte um die 4 Kegel ( Durchm. 10m ) danach Foxtrot – nach durchfahren der ersten Ecke der nächsten langen Seite Schlangenlinie um die 2 Kegel fahren – auf der Ziellinie mit der Vorderachse halten ( Prüfungsende ). Flatfootwalk: - - - - - - Foxtrot: ---- ---- ---- ---- Hindernisse: Pylonenhindernisse – Spurbreite + 40 cm Jeder Fahrer startet mit 70 Punkten, wobei genaue Bahnfiguren und reiner Gang der Schwerpunkt sind. Entsteht bei einem Hindernis ein Fehler ( fallen von Bällen ) werden 5 Punkte abgezogen. Fahrprüfung Pattern 3 Die Fahrprüfung besteht aus zwei Prüfungen: 1. Hindernisdressur 2. Gemeinsames Fahren aller Starter nach Anweisung der Richter. Prüfung: Beginnend im Foxtrot auf der rechten Hand bei E ( Start ). Mitte der nächsten kurzen Seite ( C ) durch die Länge der Bahn wechseln – bei F einen Zirkel fahren ( einmal herum ) – ganze Bahn – mitte der kurzen Seite ( C ) Flatfootwalk – mitte der langen Seite bei E links abwenden – bei B rechte Hand – auf der Ziellinie mit der Vorderachse halten – vier Tritte zurück ( Prüfungsende ). Flatfootwalk: - - - - - - Foxtrot: ---- ---- ---- ---- Zurück: -------------------- Hindernisse: Pylonenhindernisse – Spurbreite + 40 cm Jeder Fahrer startet mit 70 Punkten, wobei genaue Bahnfiguren und reiner Gang der Schwerpunkt sind. Entsteht bei einem Hindernis ein Fehler ( fallen von Bällen ) werden 5 Punkte abgezogen.
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 520 Ausstattung
Das Harness ist traditionell im schwarzen oder braunen Leder. Als Gebiss ist ein Snaffle-Bit (Wassertrense) vorgeschrieben. Die Peitsche soll entsprechend der Länge des Gespanns gewählt werden. Die Wagen können zwei- oder vierrädrig sein. Bei großer Teilnehmerzahl soll das Management die Klassen entsprechend teilen. Im Wagen darf sich nur der Fahrer befinden. Ausnahmen bei Jugendklassen, hier dürfen erwachsene Begleiter mitfahren.
Helfer dürfen zur Überprüfung der Ausrüstung den Ring zum Line up betreten. Die Gespanne dürfen aber vom Helfer nicht gehalten werden. Außer Kontrolle geratene Pferde müssen sofort aus der Arena entfernt werden, mit entsprechender Hilfe, falls es erforderlich ist. Kein Teilnehmer soll stehend in der Arena oder im Aufwärmzirkel sein Gespann fahren.
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 600 Allgemeine Regeln
Pferde, die Spuren von Verletzungen zeigen, hervorgerufen durch die Verwendung von Chemikalien, Nägeln, Ketten, oder anderen Methoden, die den Pferden Schmerz zufügen, werden disqualifiziert. Beim wiederholten Verstoss wird ein Wettbewerbsverbot für 13 Monate erteilt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer, Trainer, Besitzer oder jede Person, die ein Pferd nadelt oder Medikamente verabreicht, um die Pferde ruhiger zu stellen oder lebhafter zu machen, wird disqualifiziert. Ein Pferd, das in einer Wettbewerbsklasse im Maul blutet oder blutet durch übermäßigen Gebrauch der Sporen, ist von der Teilnahme in dieser Klasse auszuschließen. Im Sinne des Tierschutzes ist das „Clippen“ der Pferde (rasieren von Maul, Nüstern und Innenseite der Ohren) nicht erlaubt. Alle Pferde, die an einem Wettbewerb teilnehmen, müssen Registrierungspapiere der MFTHBA (sog. Registrations) besitzen. Die Papiere müssen auf dem letzten Stand sein. Die Pferde starten unter ihrem vollen Namen lt. Registrierung. Ketten oder Roller sind auf dem Wettbewerbsgelände nicht gestattet.
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