Sechste Ausgabe Januar 2012
Deutsche Fassung der OFFICIAL STANDARDS & POLICIES FOR THE MISSOURI FOX TROTTING HORSE BREED ASSOCIATION, INC. In Verbindung mit den Richtlinien der DEUTSCHEN REITERLICHEN VEREINIGUNG E.V. Fédération Equestre Nationale (FN) für die European Missouri Fox Trotting Horse Association e.V.

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 101 Geschichte der Missouri Foxtrotter
Vor mehr als 150 Jahren wurde die besondere Notwendigkeit eines sichergehenden, "easy traveling" Pferdes für die Siedler und Pioniere in den Ozarks, im mittleren Westen der USA gegeben. Die neuen Siedler aus dem Osten (Kentucky, Tennessee, Virginia) brachten natürlich auch ihre besten Pferde mit. Dies waren hauptsächlich Araber, Morgans und Arbeitspferde. Später kamen American Saddlebred, Tennessee Walker und andere Zuchtlinien hinzu. Aus allen entstand der Missouri Foxtrotter. Die Möglichkeit, lange Distanzen, bequem mit einer Geschwindigkeit von 5 - 8 Meilen/Stunde zurückzulegen, favorisierte den Missouri Foxtrotter besonders für Landärzte, Sheriffs und Rancher. Die Foxtrotter waren die Pferde der Rancher und Farmer, die in der Woche ihre Arbeit auf der Ranch oder Farm verrichteten. Am Sonntag wurden sie vor den Wagen gespannt und die Familie besuchte in der Stadt die Kirche. Wegen ihrer bequemen Gänge bekamen die Foxtrotter den Beinamen "Cowboy Rolls Royce". Heute ist die Zucht ausgerichtet auf ein modernes Freizeitpferd, auf den Showeinsatz oder harte, anspruchsvolle Arbeit bei Trailritten und als Ranch-Horse. Besonders beliebt ist diese Rasse bei den US Rangern in Montana, Wyoming, Colorado, Utah und Arizona. 1948 war das Gründungsjahr der MFTHBA. Die Gründer wollten erreichen, dass die Rasse mit dem besonderen Gang, dem Foxtrot, der modernen Welt erhalten bleibt. 1958 wurde die Association in Ava neu struktuiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. 1973 wurde die Aktiengesellschaft zu dem jetzigen Verein mit Mitgliedern. Um einen qualitativen Grundstock aufzubauen, war das MFT Register bis 1983 offen. So konnte ein Foxtrotter mit einem Pferd einer anderen Rasse gekreuzt werden. So wurden bis 1983 auch die Pferde überprüft, ob sie den Foxtrot gehen konnten. Erst dann wurden sie registriert, und es konnte weiter mit ihnen gezüchtet werden. 2002 wurde das Missouri Fox Trotting Horse zum offiziellen State Horse von Missouri ernannt. Heute findet man Missouri Foxtrotter in allen Staaten der USA, Canada, Europa, Mittleren Osten und Australien. Trittsicher im schwierigem Gelände, ein freundliches Temperament, ausdauernd, und weiche Gänge schaffen die berühmte Bequemlichkeit für Pferd und Reiter. So ist das Motto heute „ To Ride One Is To Own One“.
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 102 Geschichte der Missouri Foxtrotter in Europa
1992 wurden die Missouri Foxtrotter zum ersten Mal in Europa auf der "Hippologica" in Berlin vorgestellt und anschließend im März 1993 auf der „Equitana“ in Essen. 12 Palominos sollen bereits Mitte der 50ziger Jahre von der Queen nach England eingeführt worden sein. Seit der Equitana steigt der Bestand der Missouri Foxtrotter besonders in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Vereinzelt gibt es Missouri Foxtrotter auch in Tschechien, Frankreich, Spanien, Italien, Dänemark und Norwegen. Obwohl diese Rasse bei den Freizeitreitern immer beliebter wird, ist der Missouri Foxtrotter mit ca. 600 Pferden (Stand 2010) in Europa immer noch ein Exote. Die DMFTA wurde am 3. 8. 1992 in Löhne/ Brandenburg gegründet. Die notarielle Gründungsversammlung mit dem Beschluss zum e.V. fand am 21. 7. 1993 in Berlin statt. Die 1. Europameisterschaft der Missouri Foxtrotter wurde vom 2.- 4. August 1996 in Traunreut, „Schloß Pertenstein“, Deutschland, ausgerichtet. Es hatten über 40 Pferde aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeldet. In 9 Disziplinen wurden die Pferde in über 100 Einzelprüfungen vorgestellt und beurteilt. Seit 1996 wurde alle zwei Jahre eine Europameisterschaft durchgeführt. Im Jahr 2004 wurde aus der DMFTA e.V. die EMFTHA e.V. (European Missouri Fox Trotting Horse Association e.V.). 2008 wurde die sonst nur alle zwei Jahre stattfindende Europameisterschaft ersetzt, durch drei High Point Turniere je Jahr. In Deutschland, Österreich, Frankreich, Tschechien und der Schweiz haben sich Züchter etabliert und in der EMFTHA zusammengeschlossen. 2010 wird das EMFTHA Zuchtbuch der Missouri Foxtrotter eröffnet. Im Zuchtbuch I-III werden nur Pferde aufgenommen, die dem hohen Zuchtstandard entsprechen. Unter den Zuchtpferden in Europa befinden sich World Champions und Zuchtlinien, die viele World Champions gebracht haben.
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 103 Charakteristika eines Missouri Foxtrotters
Generelle Standarts für einen Missouri Foxtrotter
Namensgebend und kennzeichnend für diese Rasse ist die Gangart Foxtrot. Pferde dieser Rasse haben eine natürliche Veranlagung für den gebrochenen Gang (Vierschlag). Der Foxtrotter ist ein flach fußendes Pferd und dadurch sehr trittsicher. Durch den flachen und gebrochenen Gang fühlt der Reiter kaum Erschütterungen, und es ist für ihn auch nach langer Zeit noch komfortabel, im Sattel zu sitzen. Der Missouri Foxtrotter ist bei Beginn nur auf Leistung und Gebrauchswert gezüchtet worden. Das Exterieur musste stimmen, um die geforderte Leistung bringen zu können. Auch bei dem modernen Foxtrotter ist die Zucht in erster Linie auf Leistung und Gebrauchswert ausgerichtet. Seit Gründung der MFTHBA 1948 ist man aber auch bemüht, der Anmut, der Ausstrahlung, dem Aussehen, in der Zucht grosse Aufmerksamkeit zu widmen, aber immer im Einklang mit der Leistung. Ein Foxtrotter soll nicht durch Leistung und Vielseitigkeit begeistern, sondern auch durch seine Anmut, Wesen und Exterieur begeistern. Er soll auch schön sein.
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 104 Conformation
Der Missouri Foxtrotter hat eine durchschnittliche Widerristhöhe von 145 bis 162 cm und wiegt je nach Größe ca. 400-600 kg. Der ideale Foxtrotter hat ein Quadratformat mit langer, schräger Schulter 45%-50% und kurzem Rücken, langer schräger Kruppe, mit mittlerem, in den Rücken reichenden Widerrist. Er verfügt über eine große Brusttiefe, nicht zu lange Beine und starke Bemuskelung. Dies ermöglicht ihm, hohes Reitergewicht zu tragen. Die Hufe sollen hart, gut geformt und in passender Größe zu der Gesamterscheinung sein. Der Kopf soll fein, trocken, intelligent und schlank auslaufend geformt sein, die Ohren gut geformt, in der Größe angepasst, die Augen groß, glänzend und gutmütig. Die leichte Aufrichtung von Kopf und Schweif geben ihm ein graziles Erscheinungsbild. Das Haar ist weich und seidig. Der ideale Foxtrotter bestimmt mit seinem ganzen Körper den Rhythmus des Ganges. Der Kopf soll leicht im Rhythmus des Ganges nicken, die Ohren reflektieren den Gang des Pferdes. Der Gang soll flach und taktrein über weite Strecken sein. Auf- und Ab Bewegung soll nicht zu erkennen sein, wohl aber eine weiche, gleitende Aktion des Pferdes. Es kommen alle Farben und Abzeichen vor.
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 105 Die Gänge des Missouri Foxtrotters
Die drei erwünschten Gangarten, die in den Zuchtklassen/Performance gezeigt werden müssen.
a) FOXTROT (gebrochener Trab) ist die in allen Prüfungen geforderte Trabgangart, es sei denn, es ist etwas anderes angegeben worden. Er ist ein Gang im diagonalen Vierschlag. Der Foxtrot ist raumgreifend, wobei das Pferd in eleganter Manier mit den Vorderbeine Schritt- und mit den Hinterbeinen im Trab-Rhythmus geht. Die rhythmische Bewegung zieht sich durch das ganze Pferd von der Nase bis zum Schweif. Die Vorderbeine sollten keine starke Aktion, auch keine Knieaktion zeigen. Die Hinterbeine sollten eine gleitende Bewegung zeigen, bei der der hintere Huf in die Spur des Vorderhufes tritt oder darüber. Das Pferd soll gerade, auf allen vier Beinen laufen. Der Pferdekopf soll leicht aufgerichtet getragen werden und die rhythmische Bewegung der Hinterbeine zeigen. Der Schweif soll natürlich getragen werden und sich auch im Rhythmus mitbewegen. Der Foxtrot ist ein Zuchtziel.
b) FLAT FOOT WALK (schneller Schritt) ist die in allen Prüfungen geforderte Schrittgangart, es sei denn, es ist etwas anderes angegeben. Er ist ein flacher Vier-Takt-Gang in lateraler Fussfolge. Die Spur der Hinterbeine soll die der Vorderbeine übertreten (over stride). Flat-foot-walk unterscheidet sich durch den 4-Takt deutlich vom Foxtrot mit seinem gebrochenen Rhythmus. Bei korrektem Gang kann man die stetige und gleichmäßige 4-Takt–Kadenz der Hufe hören. Der Kopf des Pferdes zeigt die typische, rhhythmische Auf- und Ab– Bewegung (Head Shake ) stärker als beim Foxtrot. Der Flat Foot Walk ist ein Zuchtziel.
c) SHOW CANTER wird in allen Performanceprüfungen gefordert. Der Show Canter ist ein gebrochener 3- Takt Gang. Er soll in Versammlung gezeigt werden. Das Pferd soll langsam und gelassen, ruhig an der Hand des Reiters gehen. Wichtig ist, dass es auf der richtigen Hand geht und keinen Kreuzgalopp zeigt. Im Canter fußt der äußere Hinterfuß zuerst auf, gefolgt vom inneren Hinterfuß, der simultan mit dem außen liegenden Vorderfuß auffußt, dann folgt der innere Vorderfuß. Dies ergibt einen 3- Takt. Durch die Schaukelbewegung bewegt sich der Sattel weich, ohne jede harte Bewegung. Die Schaukelstuhlbewegung erlaubt dem Pferd eine ausdrucksvolle Darstellung, wenn es seinen Kopf als Counterbalance zum gebrochenen 3-Gang Takt einsetzt. Der Kopf erreicht den höchsten Punkt, wenn der äußere Hinterfuß auffußt. Der Kopf erreicht den niedrigsten Punkt, wenn der innere Vorderfuß aufsetzt. Der korrekt gezeigte Canter ist nicht schneller als ein Flat Foot Walk.
In den Versatilityklassen geforderte Gangarten
a) Foxtrott siehe oben
b) Flat Foot Walk siehe oben
c)TRAIL WALK (gefordert in Versatilityprüfungen) ist ein langsamer relaxter Schritt am längeren Zügel. Das Pferd trägt seinen Kopf hier tiefer. Der Trail-walk wird verlangt in der Western Pleasure, Western Horsemanship oder Trailklassen, insbesondere bei Manövern in Klassen mit kurzen Distanzen zwischen den Hindernissen ( 20 feet oder weniger), kurz vor einem Hindernis ( 10 feet oder weniger) oder in einem Hindernis ( Brücke, Rückwärts etc.) Diese Gangart muß vom Richter angeordnet werden.
d) CANTER/LOPE: ist ein versammelter Drei-Takt-Galopp. Die Begriffe Canter und Lope sind im Bereich der Versatility austauschbar. Lope wird häufiger im Rahmen der Westernklassen benutzt wird aber auch dort oft als Canter bezeichnet, Canter wird häufig für Englischklassen verwendet. Die Tritte sind lang und weit ausgreifend. Der Lope des Versatilitypferdes sollte eine rhythmische, leicht rollende, Drei-Gang-Bewegung zeigen. Wenn nicht anders gefordert soll das Pferd auf der rechten Hand im Rechtsgalopp, auf der linken Hand im Linksgalopp gehen. Der Lope ist keine schnelle Gangart, das Pferd soll am leicht anstehenden Zügel einen entspannten Eindruck machen. Zu starke Versammlung, Vier-Takt-Galopp, übermäßiges Tempo oder exzessives Pumpen in der Bewegung mit den Zügeln sind nicht erwünscht und führen zu Bewertungsabzügen oder Strafpunkten bei Versatilityprüfungen. Jedes Pferd sollte in der Lage sein einen Lope zu zeigen. Der Lope ist ein Zuchtziel obwohl er in den Zuchtklassen/Performance nicht gefordert wird.
e) GALOPP (Hand Gallop): ist ein gestreckter Drei-Takt-Galopp , wobei die Schritte verlängert und das Tempo gesteigert wird. Der Galopp soll weich, geschmeidig und entspannt in den Bewegungen ablaufen. Das Pferd darf nicht rennen und muß zu jedem Zeitpunkt kontrollierbar bleiben. Diese Veranlagung ist ein Zuchtziel. Unerwünschte Gangarten
f) RUNNING WALK (sehr schneller Schritt): Die Fussfolge ist die gleiche wie beim Flat- foot-walk. Die Geschwindigkeit ist höher und der Übertritt der Hinterhand ist noch deutlicher erkennbar.
g) SINGLEFOOT (Tölt): Der Singlefoot ist ein Vier-Takt-Gang mit einer Einbeinstütze. Eine Gangvariante, bei der viele Foxtrotter sehr hohe Geschwindigkeiten erreichen können.
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 106 Beurteilung der Conformation der Missouri Foxtrotter
Beim Richten soll der Richter sich nicht von dem am besten genährten Pferd blenden lassen, sondern dem mit dem besten Exterieur die bessere Note geben. Wenn ein Pferd nicht das korrekte Exterieur hat, um ein Performance Pferd zu sein, dann ist es auch kein Pferd für die Zucht. Das sollte auch in der Gesamtbeurteilung zum Ausdruck kommen. In folgender Reihenfolge der Wertung soll der Richter beginnen, sich ein Urteil zu bilden. 1. Beine 2. Hufe 3. Brust 4. Rumpf 5. Hinterhand 6. Hals 7. Kopf Jedes Einzelteil formt sich zu einem Ganzen. So ist danach der Blick auf die Proportionen im Ganzen gerichtet Die Beine sollen so gestellt sein, dass der Vorderfuß direkt unter dem Schultermittelpunkt steht. Die hinteren Beine sollen so gestellt sein, dass sie senkrecht vom Sprunggelenk zum Fesselkopf stehen. Die Hufe sollen mittig gesetzt unter dem Fesselkopf stehen und geradeaus zeigen. Die Beine sollen gerade sein, wenn man von vorn und von hinten schaut. Die Vorderfüße sollen, wenn man sie von der Seite betrachtet, weder gekrümmt noch gebogen sein. Die Schulter soll sich klar vom Hals abgrenzen und genau über der Schultermitte zusammen treffen. Die Neigung der Schulter soll zwischen 45 % bis 50% betragen, gemessen vom äußersten Punkt der Schulter bis zur Spitze des Widerrists. Der Hals, der oberhalb der Schulter ansetzt, soll dies in einem Bogen tun. Der Kopf soll sich verjüngen, nicht schmal oder lang sein. Die Stirn soll gerade sein und nicht nach innen oder nach außen gewölbt sein. Das Maul soll sich verjüngen. Die Augen sollen weit auseinander stehen. Die Zähne sollen gerade aufeinander stoßen. Die Brust soll sich gut abgrenzen mit Muskeln, die sich bis in die Innenseite der Beine hinziehen. Der Widerrist soll in Höhe der Sattellinie liegen und die Höhe der Kruppe haben. Der Rücken soll flach sein mit einer kleinen Falte in der Mitte. Der Rumpf soll am tiefsten bei der Sattellinie sein und sich langsam zu Flanke verjüngen. Die Flanken sollen bis hinter den Beginn der Kruppe reichen. Das Pferd soll oben in der Rückenlinie kurz und unten lang sein. Die Hüften sollen voll bemuskelt sein. Die Muskeln sollen sich bis in die Innenseite der Hinterbeine fortziehen. Die Linie der Kruppe soll so lang sein, wie die Länge, gemessen vom Hüftknochen bis zum Muskel gerade über dem Sprunggelenk. Die Hinterbeine sollen eine leichte Krümmung zeigen, aber gerade so viel, dass sie nicht einen guten „break over“ behindern. Ist die Hinterhand korrekt gebaut, ergibt sich eine senkrechte Linie vom Sprunggelenk und dem Fesselkopf bis zum Hüftknochen.
Stimmt die Balance bei einem Pferd sind folgende Masse gleich: Länge des Halses = Länge, gemessen vom Pole bis zur Spitze des Widerrists. Länge des Rückens = Länge, gemessen von der Spitze des Widerrists bis zum Anfang der Kruppe. Länge der Kruppe = Länge, gemessen vom Hüftknochen zum unteren Ende des Muskels über dem Sprunggelenk.
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 107 Gangbeurteilung in den Zuchtklassen/Model/Performance
a.) Die Gangbeurteilung Flat Foot Walk Der Flat Foot Walk ist kein gebrochener Gang. Der korrekte Walk ist ein lateraler 4- Schlag Gang, bei dem jeder Fuss gleich, wie der andere, nach oben geht und abgesetzt wird. Alles geht fließend in einen gleichklingenden Takt. Die Hinterhand bewegt sich weich und dicht über den Boden ohne Ruck oder Sprung. Die Bewegung soll gleichmäßig sein. Jeder Schritt soll weit ausgreifen und der Huf soll gleitend, geschmeidig aufsetzen. Die Hinterhand soll über die Hufabdrücke der Vorderhand übergreifend aufsetzen. Ein Pferd mit einem Overstrike von 2 bis 3 Händen bekommt eine wesentlich höhere Benotung als das Pferd, das gerade mit der Hinterhand in die Hufabdrucke der Vorhand tritt. Von der Seite soll ein deutliches V zu sehen sein, was sich aus der Bewegung des Vorderbeines und des Hinterbeines bildet. Der Schweif sitzt aufgerichtet und fließend, ohne eine harte Bewegung. Bewegt sich der Schweif von einer Seite zu anderen, so erkennt man, ohne auf die Beine zu sehen, das Pferd ist zu passig (pacy). . Bewegt sich der Schweif auf und ab, ist das Pferd zu trabig (trotty). Die Vorderbeine sollen sich in einer fließenden Bewegung vorwärts bewegen. Die Vorwärtsbewegung soll aus der Vorhand und der Schulter kommen, und die Vorhand soll weit, raumgreifend und weich aufsetzen Das Pferd, dass die Vorhand und Schulter nicht so einsetzen kann, um mit der Vorhand weit nach vorn zu kommen und vergeudende Bewegung nach oben und unten zeigt, „Knee Action“, ist racky (tölt). Der „Headshake,“ geht zeitgleich, weich und rhythmisch, von oben nach unten, einher mit der Bewegung der Hinterhand. Bewertung: je mehr Übertritt, je mehr Headshake, je besser die Benotung. Wichtig: Übertritt und gleichmäßiger Rhythmus zählen mehr als Headshake. Ein Headshake, der nicht im Einklang mit der Bewegung der Hinterhand ist, wird mit Punktabzug bewertet. Mutationen vom Flat Foot Walk, wie reiner Pass oder reiner Trab, sind mit Punktabzug bis zur 0- (not shown) Wertung zu bewerten. Mutationen wie Pace-Walk, Fox-Walk, Trot-Walk sind entsprechend der Abweichung vom korrekten Walk mit Punktabzug zu werten.
b.)Die Gangbeurteilung-Foxtrot: Die wichtigste Gangart für einen Foxtrotter ist der Foxtrot. So wird auch in den Performance- Zuchtklassen diese Gangart mit dem höchsten Prozentsatz von der Gesamtwertung bedacht. Für den Foxtrot sind folgende Merkmale von entscheidender Bedeutung: Rhythmus, Vorhand, Hinterhand, aktive, lebhafte Bewegung.. Der Foxtrot ist ein gebrochener, diagonaler Gang, der einen ganz eigenen (hörbaren) Takt hat. Der Klang von diesem Rhythmus wird hervorgerufen durch den Vorderfuß, der den Bruchteil einer Sekunde eher den Boden berührt als der diagonale Hinterfuß, dann eine Pause, der Bruchteil einer Sekunde, und der andere Vorderfuß berührt den Boden, bevor der diagonale Hinterfuß auffusst.
Ein Pferd kann eine längere Pause (break) in seinem Foxtrot haben, als der erwünschte Standard, was das Pferd näher an den Running Walk heranbringt und es etwas rutschiger wird (slick). Das Pferd ist aber immer noch im Foxtrot, welcher aber in der Bewertung zum Punktabzug führt. Hat ein Pferd eine kürzere Pause (break), dann ist es dichter am Trab. Das Pferd geht trotty, aber ist trotzdem noch im Foxtrot, der aber zu einem Punktabzug führt, der höher als bei dem Slick-Foxtrot sein soll. Das Pferd, das mit dem idealen Rhythmus geht, muss über dem slick- oder trotty- gehenden Pferd bewertet werden. Nach dem Rhythmus hat die Hinterhand einen entscheidenden Einfluss für die Bewertung. Der „Break Over“ unterscheidet unter anderem den Foxtrot vom Running Walk. Wenn ein Pferd im Foxtrot geht, sieht man deutlich im Sprunggelenk eine kurze Pause (break over), einen „Snap“, wenn das Hinterbein vom Boden abhebt. Deutlich ist zu erkennen, dass das Pferd vorn im Walk geht und mit den Hinterbeinen trabt. Ein Pferd, das keinen deutlichen „break over“, „Snap“, zeigt, ist, gaity in der Hinterhand, was auch an der seitwärts verlaufenden Schweifbewegung zu erkennen ist. Wenn das Pferd mit der Hinterhand aufsetzt, soll die Bewegung weich, gleitend sein. Der Fuß soll nur wenig über den Grund gehoben werden und weich aufsetzen. Jede Bewegung nach oben führt zum Punktabzug. Ein Pferd, das mit der Hinterhand zwar weit nach vorn kommt, aber zögert bevor es den Fuss setzt, ist entweder zu trabig (trotty) oder hat ein Problem mit einem steifen Kniegelenk. Nur dann, wenn der Rhythmus stimmt und ein Pferd einen sauberen Foxtrot geht, ist ein großer Übertritt ( Over Stride ) ein Plus.
Der nächste Teil, der in die Bewertung einfließt, ist die Vorhand. Entscheidung ist die Bewegung aus der Schulter und wie lang die Vorhand ausgreift. Das Pferd soll in seiner Vorwärtsbewegung von der Schulter aus gesteuert werden. Je weiter die Vorhand ausgreift, je höher die Wertung. Die Bewegung nach vorn soll eine fliesende, weiche Bewegung sein und wenn der Huf den Boden berührt, soll es die Vollendung der Verlängerung der Schulter und Vorhand sein. Ein Pferd, das nicht diese volle Verlängerung von Schulter und Vorhand hat, und vergeudende auf- und ab Bewegung zeigt, ist racky (tölt). Diese Bewegung wird mit einem erheblichen Punktabzug bewertet. Mehr Abzug bis zur O- Wertung (not shown) bekommt das trabenden Pferd (hard trot), das zwar eine lang, ausgreifenden Vorhand „ big lick“ zeigt im Winkel der Schulter, aber keinen Viertakt, keinen Foxtrot und keinen Rhythmus. Schließlich wird die aktive Bewegung, die lebhaft sein soll, bewertet. Zu dieser Bewegung zählt das Kopfnicken, “der Headshake“ und die Bewegung des Schweifs. Pferde, die einen Headshake zeigen, ohne im Takt mit den Füßen zu sein, die mit nichts im Einklang sind, gehen keinen Foxtrot.
Ein foxtrottendes Pferd benutzt die Kopfbewegung als Gegenbalance zur Bewegung der Hinterhand, mit dem Punkt der Sattellage als Drehpunkt. Das ist ein Grund, warum der Foxtrot so weich zu sitzen ist. Zeigt das Pferd einen Headshake im Einklang mit der Vorhand, trabt das Pferd (square trotting), weil hier Vor-und Hinterhand zusammen aufsetzen. Der Kopf, der zeitgleich mit der Hinterhand nickt, nickt daher auch zeitgleich mit der Vorhand. Die richtige Wertung hier ist 0 = not shown
Ein Pferd, das den Rhythmus in der ganzen Körperbewegung zeigt, gibt dem Reiter einen sichtlich, sehr bequemen, weichen Ritt. Dieses Pferd verdient eine hohe Bewertung, höher als ein Pferd, mit weiter ausgreifender Vorhand und mehr Übertritt aber ohne diesen Rhythmus oder wo der Rhythmus nur aus der Bewegung vom Kopf und Hals kommt.
In die Bewertung für den Foxtrot fließt die Haltung des Schweifs ein. Der Schweif soll aufgerichtet, gerade getragen werden. Der Schweif zeigt eine Nickbewegung „bounce“, wenn der Hinterfuß abhebt und über den „Break Over „ Punkt kommt.
Geht ein Pferd im Trab (hard trotting), dann kommt diese Nickbewegung , „ bounce“, mit dem Aufsetzen der Hinterhand. Wenn ein Pferd mit dem Schweif kein Nicken zeigt, dann gibt es sicher auch kein (break over), sondern die fliesende Bewegung der Hinterhand vom Running Walk. Auch hier sollte die Bewertung 0= not shown sein.
c) SHOW CANTER - Gangbeurteilung Der Show Canter ist ein gebrochener 3- Takt Gang. Er soll in Versammlung gezeigt werden. Das Pferd soll langsam und gelassen, ruhig an der Hand des Reiters gehen. Wichtig ist, dass es auf der richtigen Hand geht und keinen Kreuzgalopp zeigt. Im Canter fußt der äußere Hinterfuß zuerst auf, gefolgt vom inneren Hinterfuß, der simultan mit dem außen liegenden Vorderfuß auffußt, dann folgt der innere Vorderfuß. Dies ergibt einen 3- Takt. Durch die Schaukelbewegung bewegt sich der Sattel weich, ohne jede harte Bewegung. Die Schaukelstuhlbewegung erlaubt dem Pferd eine ausdrucksvolle Darstellung, wenn es seinen Kopf als Counterbalance zum gebrochenen 3-Gang Takt einsetzt. Der Kopf erreicht den höchsten Punkt, wenn der äußere Hinterfuß auffußt. Der Kopf erreicht den niedrigsten Punkt, wenn der innere Vorderfuß aufsetzt. Der korrekt gezeigte Canter ist nicht schneller als ein Flat Foot Walk. Zum Punktabzug führt ein Pumpen mit den Zügeln, um das Pferd vorn hoch zu bringen. Der Richter muss aber unterscheiden, ob der Reiter nur mit der Bewegung mitgeht und das Pferd mit leichtem Kontakt am Zügel hält, oder tatsächlich das Pferd hochzieht und einen starken Zug am Zügel hat. Der Kopf im Canter soll leicht nach innen gerichtet sein. Zeigt der Kopf nach außen, muss ein Punktabzug erfolgen. Statt eines korrekten Show- Canters wird häufig der Lope gezeigt, oder auch ein 4- Takt Passgalopp. Hier erfolgt ein entsprechender Punktabzug. Die Wertung muss hier im Bereich zwischen 2,0 und 3,5 liegen( under satisfied und very bad). Im Lope bewegt sich das Pferd flach über den Boden mit einer angedeuteten Schaukelbewegung. Der Lope ist schneller als der Show-Canter. Der Lope ist ein langsamer Galopp. Ein fehlerhafter 4- Takt Passgalopp ist langsamer als ein korrekt gezeigter Canter. Der Showcanter ist kein Zuchtziel. Das Zuchtziel ist aber die Veranlagung dafür, um mit entsprechender Ausbildung dieses Ziel zu erreichen.
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 200 Ethische Grundsätze der FN
Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes sind unabhängig von seiner Nutzung, oberste Bedeutung einzuräumen. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.
Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln. Der Umgang mit dem Pferd hat eine die Persönlichkeit prägende Bedeutung, gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd. (siehe auch Punkt 600 des Regelbuches)
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 201 Fairness und Verpflichtung gegenüber dem Pferd
a)Allgemeines Korrektes, faires und kameradschaftliches Verhalten dem Pferd, den Mitbewerbern, dem Veranstalter und den Richtern gegenüber, muss für alle Teilnehmer selbstverständlich sein. Die Reiter und Pferdehalter sind hinsichtlich der ihnen anvertrauten Pferde verpflichtet, stets die Grundsätze des Tierschutzes sowie die ethischen Grundsätze zu beachten.
b) Grundsätze • Die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend, angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltens- und tierschutzgerecht (bevorzugt in Gruppen- und/oder Robusthaltung) unterzubringen. • Den Pferden ausreichend Bewegung zu ermöglichen, • Die Grundsätze verhaltens- und tierschutzgerechter Pferdeausbildung zu wahren, d.h. ein Pferd nicht unreiterlich zu behandeln, z.B. zu quälen, zu misshandeln oder unzulänglich zu transportieren, Als unreiterliches Benehmen ist insbesondere anzusehen: • Anwendungen nicht pferdegerechter Ausbildungs- und Trainingsmethoden. • Überforderung des Leistungsvermögens eines Pferdes. • Unangemessene Bestrafung eines Pferdes. • Rücksichtsloses Verhalten gegenüber anderen.
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 300 Turnieranerkennung
a) Organisationen oder Einzelpersonen, die ein EMFTHA-Turnier durchführen möchten, müssen hierfür die Anerkennung der EMFTHA e.V. erhalten, wenn die Turnierergebnisse in die Statistiken der EMFTHA e.V. aufgenommen und den plazierten Pferden die gewonnenen Punkte gutgeschrieben werden sollen. Eine nicht zurückzahlbare Gebühr von EUR 25,55 muß dem Antrag beigefügt werden.
b) Für die Anerkennung eines Turniers müssen mindestens folgende Klassen ausgeschrieben werden:
1. Halterklassen: Absetzer, Stuten + Hengste Jährlings-Stuten + Hengste 2-Jahre-alte Stuten + Hengste 3-Jahre-alte Stuten + Hengste Stuten, Hengste, Wallache (4 Jahre und älter)
2. Gaitklassen: Junior Stuten (4+5 Jahre) - 2 gait Junior Hengste u. Wallache (4+5 Jahre) - 2 gait Senior Stuten (5+ Jahre und älter) - 3 gait Senior Hengste + Wallache (5+ Jahre und älter) - 3 gait
3. Westernklassen: Junior pleasure (4+5 Jahre) Senior pleasure (5 Jahre u. älter) Junior Horsemanship (4+5 Jahre) Senior Horsemanship (5 Jahre u. älter) Junior Trail (4+5 Jahre) Senior Trail (5 Jahre u. älter) Sind in den Klassen jeweils weniger als 4 Starter genannt, erfolgt die Zusammenlegung von Stuten und Hengsten zu einer Altersklasse. Sind in den Junior-Westernklassen jeweils weniger als 2 Starter genannt, erfolgt die Zusammenlegung zu einer All-ages-Klasse.
c) Im Antrag auf Turniergenehmigung müssen die Turnierkategorie ,der Veranstalter und der Turnierleiter angegeben sein. Ist noch keine vollständige Liste der ausgeschriebenen Prüfungen beigefügt, so muss diese in Form einer kompletten Ausschreibung rechtzeitig für die Veröffentlichung nachgereicht werden.
d) Startgelder für jede Prüfung müssen im Antrag auf Turniergenehmigung bekannt gegeben werden. Das Startgeld darf nach der Genehmigung nicht mehr geändert werden.
e) Wenn der Antrag auf Turniergenehmigung korrekt eingereicht wurde, übersendet die Emftha dem Veranstalter eine offizielle Genehmigung (Turniervertrag). Wird die Turniergenehmigung verweigert, teilt die Emftha die Gründe hierfür mit. Gleiches gilt, wenn die Genehmigung nur unter besonderen Bedingungen erteilt wurde.
f) Die Bekanntgabe der Turnierausschreibung erfolgt im Verbandsorgan. Für die Bearbeitung, die Veröffentlichung der Ausschreibung und den Versicherungsschutz ist eine Gebühr fällig, die in der Turniergenehmigung aufgeführt ist.
g) Jedem Veranstalter (Gruppe oder Einzelperson), der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann die Genehmigung für zukünftige Turniere versagt werden.
h) Für die Bekanntgabe der Turnierausschreibung im Verbandsorgan ist die EMFTHA verantwortlich unter der Voraussetzung, dass die Ausschreibung vorschriftsmäßig übermittelt worden ist. Für die Veröffentlichung im Verbandsorgan und den Versicherungsschutz ist eine Gebühr zu entrichten.
i) Haftung und Versicherung Die Haftung für Diebstahl zwischen dem Veranstalter einerseits und den Besuchern,Pferdebesitzern und Teilnehmern andererseits ist ausgeschlossen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur bei Verschulden. Die Besucher, Teilnehmer und Pferdebesitzer sind nicht Gehilfen im Sinne der §§ 278 und 831 BGB.
j)Weisungsbefugnis Jeder Pferdebesitzer und Teilnehmer unterwirft sich mit Abgabe der Nennung, jede Begleitperson und die Besucher beim Betreten des Veranstaltungsgeländes den Weisungen und Anordnungen des Veranstalters und der Turnierleitung und erkennt die Regeln der Emftha an.
k)Versicherungsschutz Die bei der EMFTHA genehmigten Veranstaltungen sind mit der gesetzlichen Veranstalterhaftpflicht versichert. Schadensfälle sind unverzüglich an die jeweilige Genehmigungsstelle der Emftha zu melden.
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 302 Nennungen
a)Nennungen für Foxtrotter erfolgen online im Horsemanager, hier sind alle notwendigen Angaben gespeichert. Startgeld wird an den Veranstalter überwiesen.
b) Nennung für Pferde anderer Rassen in rasseoffenen Prüfungen. Falls es nicht anders angeordnet wird, sollten alle Angaben vom Anmelder in den Horsemanager eingegeben werden.
Notwendige Angaben: - Name, Vorname - EMFTHA-Mitgliedsnummer - Pferde-Registrierungsnummer - bei Jungpferdeprüfungen: Name beider Elterntiere des genannten Pferdes und Name des Züchters, sofern bekannt.
c)Nachnennungen oder Änderungen
1. Über Nachnennungen einer bereits genannten Pferd-/Reiter-Kombination nach dem Nennschluss entscheidet der Veranstalter.
2. Eine Nachnennung besteht aus einer zusätzlich angemeldeten Klasse zu den bereits gemeldeten Klassen der angegebenen Pferd-/Reiter-Kombination.
3. Eine Änderung besteht aus dem Austausch eines gemeldeten Pferdes durch ein anderes und ist jederzeit möglich.
4. Eine Nennung eines anderen Reiters auf einem bereits genannten Pferd ist möglich.
5. War die vom Reiter- bzw. Pferdetausch betroffene Pferd-/Reiter-Kombination in einer vor dem Zeitpunkt des Tausches liegenden Prüfung bereits genannt, so ist eine neue Startnummer zu vergeben.
6. Die Nachnenn- oder Änderungsgebühr bestimmt der Veranstalter.
7. Die Änderungen müssen spätestens 2 Stunden vor Beginn der hiervon betroffenen Prüfungen erfolgt sein.
d)Nennstelle
1.Die Nennstelle ist in der Ausschreibung mit Namen, Adresse und Telefonnummer anzugeben. Die Nennstelle gibt die gesammelten und geordneten Nennungen an die Meldestelle weiter.
2.Annahme der Nennungen Die Nennstelle nimmt die Nennungen an und muss Nennungen ablehnen, die nicht den Bestimmungen des Regelwerks entsprechen. Die Nennstelle kann, aber muss nicht, Kontakt zu einem Teilnehmer aufnehmen, damit diesem Gelegenheit gegeben wird, seine Nennung zu korrigieren.
3.Nennbestätigung und Zeitplan Ist in der Ausschreibung eine Office charge vorgesehen, so hat die Nennstelle die Pflicht, eine Nennbestätigung an die Teilnehmer zu versenden, die auf dem Postwege bei den Teilnehmern mind. 2 Werktage vor dem ersten Turniertag eintrifft.(auch per Mail möglich) Die Nennbestätigung enthält die Auflistung der genannten Klassen, bestätigt den Eingang der Nenngelder und Nebenkosten und weist noch offen stehende Beträge aus, die vor Ort entrichtet werden müssen. Die Nennbestätigung gibt einen Zeitplan an, in dem alle Klassen in der vorgesehenen Reihenfolge aufgeführt sind und die folgenden Uhrzeiten angegeben sind: - Öffnung der Meldestelle an jedem Turniertag - Beginn der einzelnen Prüfungen .
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 303 Startgelder
a) Die Höhe der Startgelder und der Office charge werden vom Veranstalter festgelegt und müssen in der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Unter der Office charge ist eine Bearbeitungsgebühr zu verstehen, die unter anderem die Meldestellen-Registrierung, den ev.Versand einer Nennungsbestätigung mit Zeiteinteilung und die Aushändigung eines Programmhefts an alle genannten Teilnehmer beinhaltet.
b) Sind in einzelnen Klassen weniger als 4 Starter genannt, können Prüfungen unterschiedlicher Klassen zusammengelegt werden. Darüber entscheidet der Turnierveranstalter nach Nennungsschluss. Werden Klassen in der Ausschreibung zusammengelegt, so gilt die Startgebühr für die jeweils höchste LK für alle Teilnehmer.
c) Startgelder dürfen nach Veröffentlichung der Ausschreibung nicht mehr geändert werden.
d). Werden mehrere Klassen auf dem Turnier zusammengelegt, so gelten die in der Ausschreibung angegebenen Startgebühren der jeweiligen LK, eine Nachgebühr ist nicht zulässig.
e).Die Höhe der Teilnehmer-Nebenkosten (Boxen, Paddocks, Camping, Stromanschluss,Parkplatzgebühren u.a.) müssen in der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Die Höhe der Nebenkosten wird vom Veranstalter festgelegt.
f) Ein Teilnehmer, der eine Nennung zurückzieht, erhält keine Erstattung der Startgebühr, es sei denn, er kann wegen nachweisbarer Krankheit oder Verletzung seines Pferdes (tierärztliches Attest) nicht starten. In diesem Fall werden 100% des gezahlten Startgelds erstattet. Der Antrag hierzu muss spätestens 4 Tage nach Turnierende beim Veranstalter eingegangen sein. Hiervon ausgenommen sind Startgelder, die als Preisgelder ausgeschüttet werden, ebenso wie die Office Charge.Die mit dem Nennungsformular gezahlten Nenngelder und Nebenkosten werden erstattet, wenn ein Rechnungsfehler aufgetreten ist, und zwar in Höhe der Differenz.
g) Nennungen werden nur berücksichtigt, wenn sie bis zu dem in der Ausschreibung angegebenen Nennungsschluss beim Veranstalter eingegangen sind. Unvollständig ausgefüllte Nennungsformulare können von der Meldestelle nicht angenommen werden. Der Turnierveranstalter kann Nachnennungen zulassen.
h) Nenngeld und alle Gebühren sind bis zum Nennungsschluss fällig. Gegen jeden Teilnehmer, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, können Disziplinarmaßnahmen eingeleitet werden.
i) Mit Zusendung des unterzeichneten Nennungsformulars erkennt der Teilnehmer/Pferdebesitzer die Ausschreibung und die für die Veranstaltung geltenden Bestimmungen sowie das gültige Regelwerk der EMFTHA an.
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 304 Turnierergebnisse
Die Ergebnisliste ist mit den Richterbögen und einer kompletten Teilnehmerliste innerhalb von 14 Tagen nach dem Turnier an die EMFTHA-Geschäftsstelle zu senden. Nicht rechtzeitig eingesandte Ergebnisse werden nicht in offizielle Punktelisten aufgenommen.
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 305 Ausschreibung
a)In der Ausschreibung muss aufgeführt sein:
• Name des Turnierleiters • Name des/r Richter/s • Datum des Turniers • Austragungsort • Nennungsschluss • Turnierablaufplan • Wegbeschreibung • Hotelliste
b)Startgelder und Office charge siehe Punkt 303 Startgelder
c)Zeiteinteilung
Die Zeiteinteilung muss alle ausgeschriebenen Klassen enthalten. Als Zeitangaben sind mindestens aufzuführen:
- Öffnung der Meldestelle vor der 1. Klasse jedes Turniertages - Beginn der 1. Klasse jedes Turniertages - frühester Beginn und Bezeichnung der 1. Klasse nach der Mittagspause jeden Tages. Zeitverschiebungen der Klassen sind nur nach hinten möglich.
d) Änderung der Ausschreibung
1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausschreibung bis zum Nennungsschluss abzuändern. Er darf gegen Rückzahlung der Nenngelder und Boxengelder die Veranstaltung ausfallen lassen bzw. gegen Rückzahlung der Nenngelder einzelne Prüfungen. Sollte es sich dabei um die einzige Prüfung des Teilnehmers gehandelt haben, hat er Anspruch auf Erstattung des Boxengeldes.
2. Bei einer örtlichen Verlegung innerhalb von 50 km besteht kein Rückzahlungsanspruch.
3. Bei zeitlicher Verlegung des Turniers muss der Veranstalter einem Teilnehmer, der nicht mehr an dem Turnier teilnehmen möchte, die Start- und Boxengelder vollständig zurückzahlen.
4. Bei zeitlicher Verlegung einer Prüfung auf einen anderen Tag muss der Veranstalter einem Teilnehmer, der am nächsten Tag nicht teilnehmen möchte, die Start-und Boxengelder für diese Klasse vollständig zurückzahlen. Ausnahme: Bei anzeigepflichtigen Krankheiten und höherer Gewalt (z.B. Feuer,Sturm, Wasser) muss der Veranstalter nur 50% der Start- und Boxengelder zurückzahlen, wenn er innerhalb von 3 Monaten einen neuen Turniertermin anbietet.
5. Eine Absage des Turniers ist nur bis 7 Tage nach dem Nennschluss möglich.
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 306 Turnierablauf
a) Startreihenfolge Die Startreihenfolge erfolgt alphabetisch. In jeder Prüfung wird mit einem anderen Buchstaben begonnen. Die Buchstaben werden vor dem Turnier ausgelost. b) Starterliste Die Startreihenfolge wird mit einer Starterliste vom Turnierleiter oder der Meldestelle mind. 1 Stunde vor Beginn der jeweiligen Klasse festgelegt und ausghängt. Sie muss von Klasse zu Klasse unterschiedlich sein. Bei einem Reiter mit mehreren Pferden sollen, soweit möglich, mind. 4 andere Reiter zwischen seinen Starts liegen. Die Startreihenfolge ist laut ausgehängter Starterliste bindend vorgeschrieben. Das Nichteinhalten der Reihenfolge hat ein Erlöschen der Startberechtigung des Teilnehmers zur Folge. In Gruppenprüfungen, bei denen alle Teilnehmer in die Bahn gebeten werden, ist die Reihenfolge des Einreitens nicht bindend vorgeschrieben. c) Startbereitschaft jeder Teilnehmer ist für sein pünktliches Erscheinen zu genannten Klasse selbst verantwortlich. d) Startnummern 1. Jeder Teilnehmer hat die von der Meldestelle ausgegebenen Startnummern in den Prüfungen zu tragen. 2.In Gruppenprüfungen muss sich auf beiden Seiten des Pferdes eine erkennbare Startnummer befinden. 3. In Prüfungen, in denen sich der zu bewertende Teilnehmer zu Fuß bewegt, befindet sich die Startnummer auf seinem Rücken. 4. In allen Fällen mit nicht erkennbarer Startnummer erhält der Teilnehmer keine Wertung. 5. Die Zahlen auf den Startnummern müssen mind. 90mm hoch sein. Die Startnummern sind auch auf dem Abreiteplatz zu tragen. e) Meldestelle Die Meldestelle übernimmt alle angenommenen Nennungen von der Nennstelle (falls diese nicht dieselbe Stelle ist) und verarbeitet sie in der Datenverarbeitung. Der Leiter der Meldestelle wird vom Veranstalter oder Turnierleiter bestimmt und ist namentlich anzugeben. Die Meldestelle empfängt die Teilnehmer auf dem Turnier, kontrolliert die Startvoraussetzungen ( Nennbestätigung, Mitglieds-/Turnierausweis, Equidenpass) und vergibt die Startnummern. Sie weist die Boxen- oder Paddockplätze zu und gibt Auskunft über die weitere Organisation des Turniers. DieMeldestelle ist verantwortlich für den Aushang folgender Informationen: - aktueller Zeitplan
- alle Pattern des Turniers
- Starterliste für jede Klasse mind. 1 Stunde vor Beginn der Klasse, ausgehängt bei der Meldestelle und am Abreiteplatz
- Kopien der Score sheets nach stattgefundenen prüfungen
- Ausgeloste Buchstaben für jede Prüfung.
- Ergebnislisten (Platzierungen) nach stattgefundenen Klassen.
Es werden keine Orginal-Score-Sheets ausgehängt. Ist ein Kopieren aus technischen Gründen nicht möglich, so verbleiben die Score-Sheets bei der Meldestelle und stehen den Teilnehmern zu Einsicht zu Verfügung.
f)Abreiteplatz Jeder Benutzer des Abreiteplatzes muss beim Abreiten die für dieses Turnier gültige Startnummer dieser Pferd-Reiter-Kombination tragen.
Unter "Abreiten" im Sinne dieses Regelwerkes wird jegliches Arbeiten von Pferden an der Hand, an Longe oder unter dem Sattel verstanden.
Grundsätzlich sind auf dem Abreiteplatz nur nach diesem Regelwerk zugelassene Ausrüstungsgegenstände zugelassen.
Die Aufsicht auf dem Abreiteplatz kann die Entfernung von Ausrüstungsgegenständen verlangen, die den Ausrüstungsbestimmungen der EMFTHA nicht entsprechen. - Ausdrücklich verboten ist:
- Reiten ohne Sattel
Reiten ohne zulässige Zäumung
- mehr als ein Reiter auf einem Pferd
Kinder auf Sätteln, deren Steigbügel zu lang sind
- Reiten mit Handpferd
Ausnahmen Auf dem Abreiteplatz zugelassen sind: - gleitendes Ringmartingal
Sperrhalfter aus Leder oder Nylon von mind. 1cm Breite, dessen Nasenriemen oberhalb des Gebisses angebracht ist.
- Bandagen, Gamaschen, Streichkappen.
Longieren ist auf geeigneten Plätzen auf dem Turniergelände erlaubt. Es darf nur longiert werden, wenn keine amderen Teilnehmer bereits dort reiten. Longierte Pferde dürfen so weit ausgebunden werden, dass sich die Nasenrückenlinie vor oder an der Senkrechten befindet. Gebisse für das Longieren müssen dem Regelbuch entsprechen.
Die zugelassenen Abreiteplätze müssen gekennzeichnet werden. Die Beschaffenheit der Abreiteplätze muss eine gefahrlose und wettkampfgerechte Vorbereitung für die laufende und nächste Prüfung ermöglichen.
Die Aufsicht soll dem Turnierleiter melden, wenn Pflegemaßnahmen des Abreiteplatzes durchgeführt werden müssen.
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 307 Schleifen
a)Schleifen Für alle Klassen in Turnierdisziplinen müssen Schleifen gemäß der vorgeschriebenen Platzierung vergeben werden. Werden Nachnennungen akzeptiert, müssen genügend Schleifen vorhanden sein, andernfalls müssen fehlende Schleifen innerhalb von 28 Tagen nachgesandt werden.
b) Schleifenfarben Die folgenden Schleifenfarben sind vorgeschrieben: 1. Platz: Blau 2. Platz: Rot 3. Platz: Gelb 4. Platz: Weiß 5. Platz: Rosa 6. Platz: Grün ab 7. Platz: Braun Bester Teilnehmer der Show oder Champion of Champion: Lila (große Schleife)
c)Anzahl der Platzierten Für alle Klassen in Turnierdisziplinen sind folgende Platzierungen (Anzahl von Plätzen) vorgeschrieben: 4 Nennungen: Platzierung bis Platz 4 5 bis 10 Nennungen: Platz 5 11 bis 15 Nennungen: Platz 6 16 bis 21 Nennungen: Platz 7 22 bis 24 Nennungen: Platz 8 25 bis 27 Nennungen: Platz 9 28 bis 30 Nennungen: Platz 10 31 bis 33 Nennungen: Platz 11 34 bis 36 Nennungen: Platz 12 37 bis 39 Nennungen: Platz 13 40 und mehr Nennungen: Platz 14
Ist ein Pferd disqualifiziert worden oder hat es einen 0-Score erhalten, kommt es für eine Platzierung nicht in Frage.
d)Mehrfachplatzierungen Mehrfachplatzierungen sind in allen Disziplinen, in denen Scores vorgeschrieben sind, möglich, aber nicht auf dem ersten Platz. Die Verteilung der Schleifenfarben und evtl. Sachpreise an Gleichplatzierte wird ausgelost. Eventuelle Preisgelder werden gleichmäßig aufgeteilt. Bei Gleichstand auf dem ersten Platz erfolgt ein Wiederholungsritt, bei gleicher Startfolge und gleichem Pattern. Es gibt nur ein Stechen. Bei erneutem Gleichstand werden die Sieger als Co-Champions benannt. Ist ein Preisgeld ausgeschrieben, so wird das Preisgeld des 1. und 2. Platzes addiert und je zur Hälfte an die beiden Teilnehmer ausgezahlt, um eventuelle Ehrenpreise wird eine Münze geworfen. Diese Regelung gilt, wenn das Preisgeld des 1. Platzes mehr als 800,00 f beträgt. Bei geringerem Preisgeld kann auf ein Stechen verzichtet werden, wenn sich die Erstplatzierten einig sind. Um Preisgeld und Ehrenpreise kann eine Münze geworfen werden. Tritt ein Reiter zum Stechen nicht an, wird er als 2. platziert. Ein Reiter, der das Stechen verloren hat, kann nicht schlechter platziert werden als auf den 2. Platz (bei drei Reitern im Stechen auf den 3. Platz usw.).
e)Durchführung der Siegerehrung Die Siegerehrung muss unmittelbar nach Ende der Klasse durchgeführt werden. Nach erfolgter Siegerehrung ist die Prüfung abgeschlossen. Die platzierten Teilnehmer müssen persönlich in der vorgeschriebenen Kleidung erscheinen.
Ausnahme: Finden Klassen zeitgleich oder unmittelbar hintereinander statt und ist davon ein Teilnehmer oder ein Pferd einer Siegerehrung betroffen, so darf der Teilnehmer sich und das Pferd vertreten lassen.
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 309 Bester Teilnehmer je Show
Bei jeder Show kann der beste Teilnehmer mit einem Titel ausgezeichnet werden. Der Reiter/Vorführer/Fahrer erhält entsprechend seiner Platzierungen in den Finalklassen die Punkte nach 308 erteilt. Stellt ein Reiter in einer Klasse mehrere Pferde vor, so wird nur das beste Ergebnis gewertet. Es kann jeweils eine getrennte Wertung für Jugendliche und Erwachsene erfolgen. In einer Show kann es einen Youth- und einen Seniorchampion geben. Kommen zwei Reiter auf die gleiche Punktzahl, entscheiden die meisten Platzierungen. Sollte dies auch gleich sein, entscheidet der direkte Vergleich. Die Mindestpunkzahl beträgt 3,5, kann aber vom Veranstalter nach oben verändert werden.
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 310 Champion of Champions
Der Titel wird nach folgendem Verfahren aus der Gesamtveranstaltung ermittelt: Aus der gesamten Veranstaltung werden alle Punkte je Pferd aus den Finalklassen zusammengezählt. Der Titelanwärter muss mind. 0,5 Punkte in Performanceklassen 200, 300 und 550 erzielt haben. In den Vorklassen wird nicht gepunktet. Alle Teilnehmer aus den Vorklassen werden zur Punktermittlung in den Championklassen in die Wertung genommen. Das Pferd mit der höchsten Gesamtpunktzahl in einer Veranstaltung wird zum Champion of Champions gekürt. Als Mindestpunktzahl sind 3,5 gefordert. Der Veranstalter kann eine höhere Punktzahl festlegen. Haben zwei Pferde die gleiche Punktzahl, zählen die meisten Platzierungen. Bei Gleichstand der Platzierungen entscheidet der direkte Vergleich. Jahres-Highpointwertung Für die Highpointwertung zählen die folgenden MFT-Klassen:130-133,200-203,210-213,220-223, ,550-553, Für den Highpoint Youth-Champion zählen 750-754. Alle nichtgenannten Klassen kommen nicht in die Wertung Kommt es bei der Ermittlung des Champions in einer LK zu einem Punktegleichstand, wird folgendermaßen entschieden: 1. Es wird der Teilnehmer zum Champion erklärt, der mit einem Pferd in den meisten Klassen Punktgewinne erzielen konnte; 2. der Reiter, der die größte Anzahl teilnehmender Pferde besiegt hat, wird Champion. Sollte immer noch ein Gleichstand bestehen, werden 2 Champions vergeben.Schleife, ggf. Pokal und Sachpreis werden nach Entscheidung des Veranstalters verteilt. Punkte werden nach folgendem Schema an qualifizierte, vierjährige und ältere Pferde, die auf einem anerkannten EMFTHA Turnier in Reitklassen starten und an einjährige und ältere Pferde, die in Halter- Klassen starten, vergeben:
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 311 Teilnehmerbedingungen
a) Allgemein Eine Person ist als Teilnehmer definiert, wenn sie sich selbst auf dem Nennungsformular als Teilnehmer erklärt. Ist der Teilnehmer nicht der Pferdebesitzer, so gilt er als Bevollmächtigter des Pferdebesitzers. Wenn ein Teilnehmer seinen Pflichten auf dem Turnier, insbesondere der Sorgfaltspflicht gegenüber Pferden, nicht nachkommen kann, weil er wegen Krankheit, Verletzung oder aus sonstigen zwingenden Gründen die Veranstaltung verlassen muss, hat er sofort die Turnierleitung davon zu unterrichten bzw. einen Stellvertreter zu bestimmen. Dieser muss sich umgehend an der Meldestelle einfinden und dort Namen und Anschrift hinterlegen.
b) Startbegrenzung In Einzelprüfungen darf ein Reiter maximal 3 Pferde starten.
c)Startbereitschaft Jeder Teilnehmer ist für sein pünktliches Erscheinen zur genannten Klasse selbst verantwortlich.
d)Startnummern 1. Jeder Teilnehmer hat die von der Meldestelle ausgegebenen Startnummern in Prüfungen zu tragen.
2. In Gruppenprüfungen muss sich auf beiden Seiten des Pferdes eine erkennbare Startnummer befinden.
3. In Prüfungen, in denen sich der zu bewertende Teilnehmer zu Fuß bewegt, befindet sich die Startnummer auf seinem Rücken.
4. In allen Fällen mit nicht erkennbarer Startnummer erhält der Teilnehmer keine Wertung.
5. Die Zahlen auf den Startnummern müssen mindestens 90mm hoch sein. Die Startnummern sind auch auf dem Abreiteplatz zu tragen.
e)Starterliste Die Startreihenfolge wird mit einer Starterliste vom Turnierleiter oder der Meldestelle mind. 1 Stunde vor Beginn der jeweiligen Klasse festgelegt und ausgehängt. Sie muss von Klasse zu Klasse unterschiedlich sein. Bei einem Reiter mit mehreren Pferden sollen, soweit möglich, mind. 4 andere Reiter zwischen seinen Starts liegen. Die Startreihenfolge ist laut ausgehängter Starterliste bindend vorgeschrieben. Das Nichteinhalten der Reihenfolge hat ein Erlöschen der Startberechtigung des Teilnehmers zur Folge. In Gruppenprüfungen, bei denen alle Teilnehmer in die Bahn gebeten werden, ist die Reihenfolge des Einreitens nicht bindend vorgeschrieben.
f) Unterstützung eines Teilnehmers durch andere Personen Der Richter kann einen Teilnehmer, der sich in einer Prüfung innerhalb der Bahn befindet und von einer Person außerhalb der Bahn offensichtlich beeinflusst wird, von der Bewertung ausschließen. Wird das Pferd eines Teilnehmers von einer anderen Person in die Bahn geführt und die führende Person überschreitet die Tor-Linie, erhält der Teilnehmer keine Wertung.
g)Mitgliedschaft Jeder Teilnehmer ( Reiter, Vorführer ) muss Mitglied in der EMFTHA sein. Ausgenommen sind Teilnehmer der Leistungsklasse 4 im 1. Jahr der Turnierteilnahme und alle Reiter in den Sonderprüfungen und offenen Klassen, soweit dies nach Ausschreibung zugelassen ist. Änderungen der Mitgliedsdaten, wie z.B. Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung bei Einzugsermächtigung, müssen der EMFTHA unverzüglich mitgeteilt werden.
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 312 Richter
a) Voraussetzungen Die Richter müssen durch die MFTHBA oder die EMFTHA e.V. anerkannt sein. Es ist Richtern nicht erlaubt, Turniere innerhalb eines Radius von 50 km von ihrem Heimatort zu richten . Es dürfen keine Pferde starten, die in den letzten drei Monaten vom Richter verkauft oder trainiert wurden. Teilnehmer, die in den letzten drei Monaten Reitunterricht vom Richter erhalten haben, sind nicht startberechtigt. Angehörige (Eltern, Kinder, Ehepartner, Enkel etc. ) können nicht bewertet werden.
b) Aufgaben und Kompetenzen - Die Platzierung ist ausschließlich Sache des Richters, seine Entscheidung ist endgültig. Doppelplatzierungen sind nicht möglich. -Jeder Richter hat die genaue Anzahl der genannten und gestarteten Teilnehmer einer Prüfung in die Richterkarten einzutragen. Diese sind mit den Starterlisten an die EMFTHA e.V. weiterzuleiten. - Bei Verdacht auf Lahmheit, Verletzung oder sonstige Krankheiten eines Pferdes entscheidet der Richter nach Überprüfung durch den Tierarzt über eine Teilnahme. -Die Turnierleitung oder der Richter kann Dopingkontrollen anordnen. Gedopte Pferde werden disqualifiziert. -Der Richter betritt die Reitbahn zusammen mit seinem Ringsteward frühestens 15 Minuten vor Beginn einer Prüfung. Sind alle Vorbereitungen getroffen, lässt der Richter durch den Sprecher den Beginn der Prüfung ansagen. -Der Richter entscheidet, ob er außer dem Ringsteward noch weitere Personen in der Bahn zulässt. Dies können sein: - weitere Ringstewards oder RS-Anwärter - weitere Richter oder Richter-Anwärter - Personen des Parcoursdienstes - Fotografen Die zugelassenen Personen müssen von Anfang bis Ende der Prüfung in der Bahn sein und haben einen zugewiesenen Platz einzuhalten.
-Sind die durch den Sprecher aufgeforderten Teilnehmer in der Bahn und weitere Teilnehmer nach der Ansage „letzte Aufforderung für die Start-Nummer(n)“ nicht erschienen, gibt der Richter dem Doorman ein Zeichen für das Schließen des Tores. Dann beginnt die Prüfung und kein weiterer Teilnehmer ist mehr startberechtigt.
-Der Richter kann aus folgenden Gründen eine Prüfung jederzeit unterbrechen: - Veränderungen in der Bahn, die die Prüfung stören - Tierschutzgründe - regelwidrige Ausrüstung - außer Kontrolle geratenes Pferd Die Unterbrechung einer Prüfung wird vom Richter durch Handzeichen an den Sprecher oder durch Abpfeifen mit einer Trillerpfeife signalisiert.
-Der Richter kann am Ende jedes Rittes das Abnehmen des Kopfstücks und Zeigen des Gebisses verlangen sowie die Ausrüstung kontrollieren.
-Der Richter hat das Recht, aufgrund eines Regelverstoßes während einer Prüfung oder bei Verstößen während des Turniers gegen einen Teilnehmer eine Disqualifikation auszusprechen. Dies gilt auch in Fällen von Beleidigung oder Beschimpfung des Richters durch einen Teilnehmer. Bei groben Verstößen kann der Richter beim Schiedsgericht eine Sperre beantragen. Über die Sperre eines Teilnehmers entscheidet das Schiedsgericht.
-Der Richter kann einen Teilnehmer, der sich innerhalb der Bahn in einer Prüfung befindet und von einer Person außerhalb der Bahn offensichtlich beeinflusst wird, von der Bewertung ausschließen.
-Wird das Pferd eines Teilnehmers von einer anderen Person in die Bahn geführt und die führende Person überschreitet die Tor-Linie, erhält der Teilnehmer keine Wertung.
-Es obliegt dem amtierenden Richter einer Klasse, das Vorstellen von Pferden, die Verletzungen aufweisen, die offensichtlich Schmerzen verursachen, zu unterbinden. Dies kann bereits beim Einreiten oder während einer Prüfung durch Abbruch (Abpfeifen) geschehen. In Gruppenprüfungen kann das betreffende Pferd herausgenommen und zur Verwahrung an einen Ort bestimmt werden, der die übrigen Teilnehmer nicht behindert.
-Es obliegt dem amtierenden Richter einer Klasse oder einem zusätzlichen Richter (Bit judge), nach einem Vorstellen oder am Ende von Gruppenprüfungen Pferde, die offensichtliche Verletzungen aufweisen, zu disqualifizieren. Dies gilt insbesondere, wenn Verletzungen im Bereich reiterlicher Einwirkung festgestellt werden. Beispiele: Maul (Gebiss) und Bauch (Sporen), insbesondere Blut.
-Bei der Disziplin Reining ist das Kontrollieren des Gebisses vorgeschrieben und der Teilnehmer muss dafür selbstständig im Schritt zum Richter kommen, absteigen, das Kopfstück abnehmen und das Gebiss vorzeigen. Missachtet ein Teilnehmer seine Pflicht des Vorzeigens des Gebisses, ist er in dem Moment disqualifiziert, in dem er die Bahn über die Torlinie verlassen hat. Eine Anweisung des Richters an den Teilnehmer zum Vorzeigen ist zulässig, so lange der Teilnehmer die Torlinie nicht überschritten hat.
c)Verhaltensvorschriften Fragen von Teilnehmern an den Richter dürfen von diesem nur in Gegenwart des Ringassistenten oder Turnierleiters beantwortet werden. Eine Unterhaltung zwischen Richter und Teilnehmern während einer Prüfung ist nicht erlaubt. Dem Richter ist es nicht erlaubt, sich vorher die startenden Pferde anzusehen oder mit anderen Personen über die teilnehmenden Pferde zu diskutieren bzw. seine Meinung über startende Pferde zu äußern. Wird er von der Aufsicht Abreiteplatz oder dem Turnierleiter gebeten, das Geschehen auf dem Abreiteplatz zu beobachten, so geschieht das ausschließlich unter den Aspekten:
- Einhaltung dieses Regelwerks - allgemeine Sicherheit und Unfallverhütung - Tierschutzbestimmungen im Pferdesport
d)Richtervertrag 1. Zwischen dem Veranstalter und dem Richter muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden.
2. Dem Richter ist vom Veranstalter bis spätestens 2 Tage vor Turnierbeginn eine Zeiteinteilung zu übersenden.
3. Am Ende des letzten Turniertags sind dem Richter und dem Ringsteward die vereinbarten Kostenerstattungen (Richter-/Ringstewardentgelt, Fahrtkosten, Nebenkosten) vollständig auszuzahlen.
e)Ausrüstung Der Richter hat während seiner Amtsausführung in offizieller Kleidung zu erscheinen. Als offizielle Kleidung gilt: Für Herren: Westernhut, Jackett, bei entsprechendem Wetter (Regen-) Mantel, langärmeliges Hemd, Krawatte, saubere lange Hose, Stiefel oder Stiefeletten. Für Damen: Westernhut, Jackett, bei entsprechendem Wetter (Regen-) Mantel, langärmelige Bluse, saubere lange Hose, Stiefel oder Stiefeletten. Statt Jackett und Hose ist auch ein Kostüm (Jackett und mind. knielanger Rock) oder ein seriöses Kleid mit mind. knielangem Rock möglich, dazu passende feste Schuhe. Im Sommer, bei hohen Temperaturen, ist es Herren und Damen gestattet, ein halbärmeliges Hemd/eine halbärmelige Bluse ohne Jackett zu tragen. Während des Turniers soll der Richter das Regelbuch stets mit sich führen.
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 313 Veranstalter und Turnierleiter
a)Veranstalter Der Veranstalter ist verantwortlich für die Turniergenehmigung und die Einhaltung der darin festgelegten Bedingungen sowie der Einhaltung aller allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Turniere. Bei Verstößen gegen die Durchführungsbestimmungen obliegt die Entscheidung, ob dem Veranstalter in Zukunft ein Turnier genehmigt wird.- Er darf auf auf dem Turnier nicht als Richter tätig sein.
1.Sicherheitsbestimmungen Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass eine mechanische Abgrenzung (Zaun,Bande) zwischen den Teilnehmern mit Pferden auf ihrem Weg in die Arena und demPublikum vorhanden ist. Darüber hinaus muss ein Abstand zwischen Richter und Publikum gewährleistet sein.
2. Reitbahn (Arena) Alle Klassen müssen in einer Reitbahn oder auf einem Reitplatz stattfinden, die den Erfordernissen der Disziplin genügen. Alle Turnierklassen müssen in einem von den Zuschauern abgegrenztem Raum (Zaun, Bande, sonstige Abgrenzung) stattfinden.
3.Abreiteplätze Die zugelassenen Abreiteplätze müssen gekennzeichnet werden. Die Abreiteplätze müssen eine ausreichende Trennung von Reitern und Zuschauern gewährleisten. Die Bodenbeschaffenheit der Abreiteplätze muss ein gefahrloses Abreiten und eine wettkampfgerechte Vorbereitung ermöglichen.
4.Sanitäre Anlagen Für jedes Turnier müssen ausreichend sanitäre Anlagen zur Verfügung gestellt werden.
b)Turnierleiter Der Veranstalter bestimmt für die Durchführung des Turniers einen Turnierleiter.
1. Der Turnierleiter ist dem Veranstalter gegenüber verantwortlich für die Einhaltung der Durchführungsbestimmungen des Turniers.
2. Ist der Veranstalter und der Turnierleiter dieselbe Person, so gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des Veranstalters für den Turnierleiter.
3. Er darf auf dem Turnier nicht als Richter tätig sein. a)Voraussetzungen für die Funktion: -Der vom Veranstalter bestimmte Turnierleiter muss eine Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist und eine Kompetenz für die Leitung eines Turniers aufweist. -Die für die Genehmigung eines Turniers zuständige Stelle kann einen Turnierleiter ablehnen und die Benennung eines anderen Turnierleiters fordern. -Der Turnierleiter darf nicht Teilnehmer des Turniers sein.
b)Aufgaben des Turnierleiters Der Turnierleiter hat das Recht und die Pflicht, auf die Einhaltung aller Regeln, die das Turnier betreffen, zu achten. Er muss anwesend und für den Richter jederzeit innerhalb weniger Minuten ansprechbar sein. Über Maßnahmen im Sinne des Tierschutzgesetzes entscheidet der Turnierleiter. Der Turnierleiter oder Veranstalter bestimmt einen Ansager. Die bestimmte Person muss mit der allgemeinen Turnierorganisation vertraut sein. Der Ansager trägt zu einem reibungslosen, zügigen Ablauf nach Zeitplan/Ablaufplan bei. Der Doorman muss vom Veranstalter/Turnierleiter bestimmt werden. Für die Mannschaft des Parcoursdienstes bestimmt der Veranstalter und/oder Turnierleiter einen Parcourschef. Dieser muss mit dem Regelwerk vertraut sein. Dem Parcourschef obliegt die Bereitstellung aller Hindernisse und Bahnmarkierungen, die für das Turnier benötigt werden. Die Person/en für die Aufsicht Abreiteplatz ist/sind vom Turnierleiter zu bestimmen und namentlich per Aushang in der Meldestelle und am Abreiteplatz zu veröffentlichen. Der amtierende Richter sowie ein Teilnehmer dieses Turniers können nicht Aufsicht Abreiteplatz sein. Die Aufsicht Abreiteplatz soll ein Tätigkeits- und Namensschild tragen. Der Turnierleiter muß über die Telefonverbindung zu einem örtlichen Rettungsdienst verfügen. Der Ringsteward wird im Richtervertrag benannt oder vom Veranstalter/Turnierleiter im Einvernehmen mit dem Richter benannt und in der Ausschreibung angegeben.
c)Organisatorisches Der Turnierleiter ist für die Bearbeitung und Versendung aller für das Turnier erforderlichen Unterlagen verantwortlich. Er überwacht die Einhaltung des Zeitplans, der den Teilnehmern (als Turnierablaufplan) bekannt gegeben worden ist.
d)Gesamtverantwortung Der Turnierleiter ist für den Gesamteindruck der Veranstaltung verantwortlich und unterstützt stets die Arbeit des Richters und des Ringstewards.
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 314 Schiedsgericht
a)Allgemein Für jedes Turnier kann ein Schiedsgericht gebildet werden. Das Schiedsgericht ist zuständig für Proteste und Maßnahmen im Sinne des Tierschutzes sowie Disziplinarmaßnahmen. Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts ist wie folgt: • Ein Vertreter der Turnierleitung. • Ein Vertreter der Richter. • Ein Vertreter der teilnehmenden Starter (Reiter oder Vorführer). An schiedsgerichtlichen Entscheidungen darf niemand mitwirken, der selbst betroffen oder befangen ist.
b)Sperre eines Turnierteilnehmers Das Schiedsgericht kann über einen Teilnehmer eine Turniersperre verhängen, der wegen seines Verhaltens von der Aufsicht Abreiteplatz dem Richter oder Ringsteward oder dem Turnierleiter gemeldet wurde. Die Sperre gilt für das gesamte Turnier und muss am ersten Werktag nach dem Turnier an die EMFTHA gemeldet werden.
c)Sperre eines Pferdes Das Schiedsgericht entscheidet über den weiteren Einsatz eines Pferdes, das von der Aufsicht Abreiteplatz oder dem Richter wegen Verletzung, Lahmheit oder seines allgemeinen Gesundheitszustands gemeldet wurde. Das Schiedsgericht kann einen Tierarzt zu Rate ziehen. Diese Sperre gilt für das gesamte Turnier und muss am ersten Werktag nach dem Turnier an die EMFTHA gemeldet werden.
d)Rechtsmittel Gegen die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen durch beauftragte Personen steht dem Beschuldigten das Recht des Einspruchs zu. Der Einspruch ist innerhalb einer Woche schriftlich an das Sportgericht zu stellen und ausreichend zu begründen. Rechtsmittel sind nur zulässig, wenn sie frist- und formgerecht unter Einzahlung des Kostenvorschusses eingelegt wurden. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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 315 Protest
a) Protest 1.Zum Protest ist berechtigt, wer durch einen Verstoß gegen die Regeln der Ausschreibung bzw. gegen die Bestimmungen der EMFTHA e.V. ,benachteiligt wird. Der Protest gegen Richterurteile kann daher nur bei Regelverstößen oder bei unzulässiger Ermessensaufgabe seitens des Richters oder der Turnierleitung geführt werden. Protesten gegen Richterbewertungen kann nicht stattgegeben werden.
2.Proteste sind unverzüglich, spätestens bis eine Stunde nach Bekanntgabe der Ergebnisse bei der Turnierleitung, schriftlich, und nur von unmittelbar betroffenen Personen einzureichen und nur bei Zahlung einer Kaution in Höhe von 100,-- € regelgültig. Der Betrag fließt dem Veranstalter zu, wenn der Protest vom Schiedsgericht abgelehnt wird. Entscheidungen des Schiedsgerichts über Proteste sind abschließend.
3.Im schiedsgerichtlichen Verfahren wird mündlich verhandelt. Es ist ein Protokoll zu führen, das von den Mitgliedern des Schiedsgerichts zu unterschreiben ist. Die Entscheidung ist unverzüglich bekannt zu geben. Durch Protest vor dem Schiedsgericht kann zwar die gesamte Prüfung und ihre Bewertung zurückgestellt oder suspendiert, nicht aber eine bereits protokollierte Prüfung für ungültig erklärt werden.
b) Berichtigung 1.Rechen- oder Registrierungsfehler Rechen- oder Registrierungsfehler auf Ergebnislisten oder Bewertungsbogen müssen korrigiert werden. Bemerkt ein Teilnehmer einen Rechen- oder Registrierungsfehler auf einem Score sheet, kann er die Änderung beim Turnierleiter beantragen, ohne einen formellen Protest einlegen zu müssen.
2.Gründe für Berichtigungen Eine nachträgliche Berichtigung von Platzierungen ist nur durch den Richter oder die EMFTHA möglich, und nur in den folgenden Fällen:
- Es liegt ein Rechenfehler oder Schreibfehler in der Auswertung vor. - Ein Teilnehmer oder ein Pferd erweist sich nachträglich als nicht startberechtigt. - Ein Teilnehmer oder ein Pferd erweist sich nachträglich als disqualifiziert. - Einem Protest wird stattgegeben.
3. Berichtigung während der Siegerehrung Der Richter unterbricht die Siegerehrung, er korrigiert die Richterkarte (Ergebnisliste) und lässt die korrigierte Richterkarte zum Sprecher bringen. Der Sprecher verliest die geänderte Platzierung.
4. Berichtigung nach der Siegerehrung Der Richter korrigiert die Richterkarte (Ergebnisliste) und lässt die korrigierte Richterkarte zum Sprecher bringen. Der Sprecher verliest die geänderte Platzierung ohne eine erneute Siegerehrung. Der Sprecher fordert die Teilnehmer auf, die von der Änderung betroffen sind, zur Meldestelle zu kommen, um dort Schleifen und Preise zu tauschen. Der Richter lässt die ausgehängten Score sheets einziehen, ändert sie und lässt sie erneut aushängen.
5.Berichtigung nach dem Turnier Die EMFTHA veröffentlicht das geänderte Ergebnis.
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 316 Ordnungsmaßnahmen
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, gegen die anerkannte, reiterliche Disziplin oder sportliche Fairness und gegen Bestimmungen der vorliegenden Regeln können durch Ordnungsmaßnahmen geahndet werden. Allgemein rechtliche Schritte bleiben davon unberührt. Die Art und Bemessung der Ordnungsmaßnahmen werden durch das zuständige Schiedsgericht festgelegt, soweit nicht der amtierende Richter dafür zuständig ist.
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 317 Zugelassene Pferde
a)Alle teilnehmenden Pferde müssen bei der EMFTHA registriert sein, Ausnahme sind offene Klassen und Sonderprüfungen. Alle Pferde müssen einen Equidenpass haben.
b)Pferde, die im Veranstaltungsjahr vier Jahre alt werden, dürfen bei entsprechendem Entwicklungsstand, unter dem Sattel (in der Kutsche ab 3 Jahren) gezeigt werden. Um die Startberechtigung von Pferden bei bestimmten Prüfungen festzustellen, richtet man sich nach folgender Regel: Das erste Lebensjahr eines Pferdes beginnt grundsätzlich am 1. Januar des Geburtsjahres. Ein Pferd ist ein Absatzfohlen im Jahr seiner Geburt und ein Jährling im darauffolgenden Jahr. Ein Pferd, das im Jahr 2004 geboren wurde, wird ein Jährling am 1. Januar 2005, 2-jährig am 1. Januar 2006, 3-jährig am 1. Januar 2007, usw. 5 jährige Pferde die in der Klassen-Gruppe 200 als Junioren starten, können nicht auf dem gleichen Turnier für die Gruppe 210 und 220 gemeldet werden.
5 jährige Pferde die in einer der Western Pleasure-Klassen 301,302,303, gemeldet haben, können nicht auf dem gleichem Turnier als Senior in der Gruppe 310, 311,312,313 gemeldet werden.
5 jährige Pferde die in der Gruppe 610 gemeldet haben, können nicht auf dem gleichem Turnier in der Senior Gruppe 600 melden.
c)Pferdehaftpflichtversicherung Für jedes Pferd, das auf einem EMFTHA-Turnier vorgestellt wird, muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
d) Ein Pferd kann seiner Kondition entsprechend an mehreren Prüfungen pro Veranstaltungstag teilnehmen.
e)Pferde können in jeder der Klassen mit anderen Vorführern starten. Bei Einzelprüfungen kann ein Reiter mehrere Pferde vorstellen.
f)Hengste dürfen während des Turniers nur von Jugendlichen ab 15 Jahre geritten werden.
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 318 Hufbeschlag
a)Das Pferd kann beschlagen oder unbeschlagen sein, sodass der nötige Hufschutz gewährleistet ist und es harmonisch im Gleichgewicht laufen kann. Bei beschlagenen Pferden ist darauf zu achten, dass nur zur Hufgröße passende Beschläge bis maximal 900 Gramm Gewicht pro Paar getragen werden. Pro Beinpaar sind links und rechts gleich schwere Eisen zu verwenden. Hufpflege, Form und Zustand müssen den Regeln der korrekten Barhufpflege oder des Hufbeschlages entsprechen (insbesondere hinsichtlich Zehenachse, Fesselstand, usw.). Beschläge können von einem Richter oder Ringassistenten ggf. unter Hinzunahme eines Turnier-Hufschmiedes oder Tierarztes geprüft werden.
b)Für Turniere aller Kategorien muss ein staatl. geprüfter Hufbeschlagschmied auf Abrufbereitschaft bereit stehen, d.h., die Telefonnummer des Hufschmieds wird im Programmheft und in der Meldestelle veröffentlicht.Leistungen des Hufschmieds werden in jedem Falle von dem Teilnehmer, der ihn in Anspruch nimmt, selbst entrichtet.
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 319 Krankheit und Turnierfähigkeit
a)Definition Die EMFTHA bezieht sich ausdrücklich auf das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland . Bezüglich des Tierschutzgesetzes (TierSchG) gelten insbesondere die folgenden Bestimmungen nach § 3 TierSchG: „Es ist verboten, - einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen, - einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist, - an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden, - ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,“
b) Bestimmungen Im Besonderen gelten zum Schutz der Pferde auf Turnieren die folgenden Bestimmungen:
1.Startfähigkeit Die gesundheitliche Startfähigkeit eines genannten Pferdes muss gewährleistet sein. Darunter fällt: - Das Pferd muss frei von ansteckenden Krankheiten sein. - Das Pferd muss frei von Krankheiten sein, die seine Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. - Das Pferd darf keine Verletzungen aufweisen, die im Zusammenhang mit reiterlicher Einwirkung stehen oder das Pferd in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
2.Lahmheit In Wettbewerben (Prüfungen) obliegt es dem amtierenden Richter einer Klasse, das Vorstellen von Pferden, die offensichtliche Bewegungsstörungen aufweisen, deren Ursache in Schmerzen vermutet werden, zu unterbinden. Auf Abreiteplätzen obliegt es der Aufsicht Abreiteplatz, das Arbeiten von Pferden, die offensichtliche Bewegungsstörungen aufweisen, deren Ursache in Schmerzen vermutet werden, zu untersagen.
3. Meldepflichtige Krankheiten (Seuchen) Pferde aus einem Pferdebestand, in dem Krankheiten vorhanden sind, die lt. Gesetz beim zuständigen Veterinäramt meldepflichtig sind, dürfen nicht an Turnieren teilnehmen. Auf einer Reitanlage, in dessen Pferdebestand meldepflichtige Krankheiten vorhanden sind, darf kein Turnier durchgeführt werden.
4.Impfungen Der Equidenpass ist bei der Meldestelle vorzuzeigen. Ordnungsgemäß durchgeführte Impfungen gegen Tetanus werden als selbstverständlich erachtet. Andere Impfungen, die in einem Zeitraum erfolgt sind, der Einfluss auf die Medikationskontrolle haben kann, müssen in einem vom Tierarzt bestätigten Dokument vermerkt sein (Zeitpunkt, Dosis, Substanz oder Lösungsmittel).
5.Betreuung Pferde auf Turnieren nach dem EMFTHA-Regelwerk müssen so ausreichend betreut werden, dass die Einhaltung von § 2 TierSchG gewährleistet ist: „Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, - muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, - darf die Möglichkeit des Tieres zu artgerechter Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, Beispiele: Wasser-, Futterentzug, lang andauerndes Anbinden, nächtliches Hochbinden in der Box, lang andauerndes Anbinden am Pferdeanhänger usw.
c)Tierarzt Für Turniere aller Kategorien muss ein Tierarzt für Pferde auf Abrufbereitschaft bereit stehen, d.h., die Telefonnummern des Tierarztes werden im Programmheft und in der Meldestelle veröffentlicht.
-Nur gesunde Pferde dürfen an einem Turnier teilnehmen. Dies wird vom Tierarzt und vom Turnierleiter überwacht.
-Mit Unterzeichnung des Nennungsformulars erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, tierärztliche Untersuchungen an Ort und Stelle durchführen zu lassen.
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 320 Leistungsklassen/ Zulassung
a) Zugelassene Reiter
Teilnehmer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden der Jugend-Klasse zugeteilt.Alle älteren Teilnehmer werden der Seniorenklasse zugeteilt. Maßgeblich ist das Alter am 1. Januar des Jahres, indem das Turnier stattfindet, für das erstmals genannt wird. Die zugeteilte Klasse gilt für das Kalenderjahr. Für Jugendliche gilt die Helmtragepflicht.
b)Leistungsklassen
Die EMFTHA unterscheidet 4 Leistungsklassen
LK 1A (Reiter über 18 Jahre)
LK 1B (Reiter bis 18 Jahre)
LK 2A (Reiter über 18 Jahre)
LK2B (Reiter bis 18 jahre)
LK 3A (Reiter über 18 Jahre)
LK 3B (Reiter bis 18 Jahre)
LK 4A Novice (Reiter über 18 Jahre)
LK 4B Novice (Reiter bis 18 Jahre)
Die Leistungsklassen 1-3 sind für Teilnehmer vorgesehen, die schon an Turnieren teilgenommen haben. Die bei diesen Turnieren erreichten Erfolge sind Grundlage für die Eingruppierung in die Leistungsklassen. Erstmalig für 2012 werden alle Reiter auf der Basis der Turniere in 2010 und 2011 eingruppiert. Die LK4 (Noviceclass) ist für den Einstieg in das Turnierreiten vorgesehen, also für Reiter, die noch kein Mitglied sind, die noch an keinem Turnier teilgenommen haben oder auf einem Turnier noch keine Platzierung erreicht haben. LK 3 ist für Neumitglieder und Reiter, die in 2010 und 2011 unter 10 LP erreicht haben. LK 2 für Reiter, die in 2010 und 2011 über 10 LP erreicht haben. LK1 für Reiter, die in 2010 und 2011 über 30 LP erreicht haben. Trainer und Profis werden mindestes in LK2 eingestuft. Wer in einem Jahr an keinem Turnier teilnehmen kann, verbleibt auf Antrag in der Klasse des Vorjahres.
c) Leistungspunkte
Jeder Teilnehmer erhält LP gemäß der Anzahl der von ihm besiegten, platzierten Teilnehmer plus 1 Punkt in der vorgesehenen Prüfung. ( Mitgezählt werden auch Teilnehmer mit 0-Score, die nicht angetreten oder disqualifiziert wurden.) Beispiel:
Teilnehmer auf dem 1.Platz = 3 LP
Teilnehmer auf dem 2. Platz = 2 LP
Teilnehmer auf dem 3. Platz = 1 LP
c) Klassen-Aufstieg/Abstieg
Die EMFTHA regelt den Aufstieg/Abstieg der Teilnehmer in die nächsthöhere/niedrigere LK nach Leistungspunkten. Diese werden im Verbandsorgan jährlich neu bekannt gegeben.
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 400 Bekleidung
a)Ausrüstung der Reiter Alle Ausrüstungen von Reitern auf Turnieren nach dem Emftha-Regelwerk müssen den folgenden Bestimmungen entsprechen. Dem amtierenden Richter obliegt es, Ausrüstungsgegenstände, die dem Regelwerk nicht entsprechen, abzulehnen. Der betreffende Teilnehmer wird für die entsprechende Klasse disqualifiziert. Für Jugendliche gilt Helmtragepflicht.
b) Kleidung Die vorgeschriebene Kleidung ist: - Westernhut oder Reithelm (bruch- und splittersicherer Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung. Empfohlen wird ein Schutzhelm, der der europäischen Norm „EN 1384“ 2000 genügt.
- Ein langärmeliges Hemd/langärmelige Bluse bzw. ein langärmeliger Pullover. (hochgekrempelte Ärmel sind nicht erlaubt) und eine lange Hose.
- Westernstiefel oder Westernstiefeletten, die über den Fußknöchel reichen. Die Kleidung muss sauber und ordentlich sein.
Zusätzliche erlaubte Ausrüstung - Chaps (lederne Beinkleider), - Westernradsporen sowie Sporen, die in einer Kugelform enden, deren Durchmesser mind. 1,5 cm beträgt.
-Kein Teilnehmer darf in irgendeiner Weise an Pferd oder Sattel angebunden oder befestigt sein.
-Kein Teilnehmer darf durch körperliche Gebrechen oder Behinderungen benachteiligt werden. Der Reiter hat dies durch einen Sport-gesundheitspass des Kuratoriums für Therapeutisches Reiten nachzuweisen, aufgrund dessen die dort aufgeführten Hilfsmittel zugelassen sind, die das Regelbuch ansonsten verbietet. Der Richter muss von dem Teilnehmer vor Prüfungsbeginn darüber informiert werden.
c) Ausnahmen in den folgenden Klassen: Gaitklassen Reiterinnen über 18 müssen keinen Westernhut tragen.
Jumping-Klasse (Springen): Kleidung klassisch englisch. Der Sicherheitshelm ist obligatorisch.
Fahr-Klasse Damen: Konservative Kleidung, Bluse und Rock, Reitbekleidung oder Tagesmantel.
Fahr-Klasse Herren: Klassischer Anzug, Reitbekleidung, Uniform, Sportsacko mit langen Hosen, (keine Jeans)
Distanz-Kassen Reithelm ist obligatorisch
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 402 Ausrüstung des Pferdes
Wenn es die Ausschreibung nicht ausdrücklich anders vorsieht, ist die unter Punkt 403–406 beschriebene Ausrüstung zu verwenden. In den Gaitklassen kann mit allen Gebissen beidhändig geritten werden.
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 403 Gebisse/Zäumungen
a) Halterklassen Showhalfter
b)Gaitklassen In allen Gaitklassen wird beidhändig geritten . Folgende Gebisse sind zulässig: 4+5-jährige Pferde: Snaffle Bit, Curb Bit, Hackamore, Sidepull, Bosal, Argentine, Gagbit 6+jährige Pferde: ,Snaffle Bit oder Snaffle with Shanks, Curb Bit Das empfohlene Gebiss ist ein Stangengebiss mit Zungenfreiheit, Hebelwirkung 1/2 c)Westernklassen Es sind nur die folgenden Zäumungen zulässig: 6+jährige Pferde müssen immer einhändig geritten werden. Bei 4 + 5-jährigen Pferden kann wahlweise mit Snaffle-Bit zweihändig oder mit Bit einhändig geritten werden.
1. Snaffle-Bit-Zäumung Die Snaffle-Bit-Zäumung besteht aus: - Kopfstück mit Stirnriemen und Kehlriemen. Ein-Ohr-Kopfstücke am Snaffle-Bit sind nicht erlaubt. Zwei- Ohr-Kopfstücke sind nur mit Kehlriemen erlaubt.
- Gebrochenes Gebiss (einfach oder doppelt gebrochen) aus glattem Metall ohne Hebelwirkung mit Trensenringen. Aus der Unterseite des Mundstückes darf nichts hervorragen. Der Querschnitt des Mundstücks kann rund, oval odereiförmig sein. Das Mundstück muss glatt sein, es dürfen sich keine aufgetragenen Wicklungen oder Ringe auf dem Gebiss-Stück befinden. Es darf nicht mehr als 3 mm Zungenfreiheit haben. Der Durchmesser der Trensenringe darf nicht größer als 10 cm und nicht kleiner als 5 cm sein. Die Trensenringe dürfen nicht derart mit Zügel, Kinnriemen oder Kopfstück verbunden sein, dass sich eine Hebelwirkung des Gebisses ergibt. Der Zügel muss im Trensenring frei beweglich sein. Durchlässe im Trensenring für das Kopfstück und den Kinnriemen sind zulässig. 2,54 cm vom Rand entfernt muss der Durchmesser des Mundstücks noch mindestens 0,8 cm betragen. Das Mundstück darf zur Mitte hin im Durchmesser abnehmen.
- Kinnriemen aus Leder oder Kunststoff, mindestens 1,25 cm breit. Kinnketten sind nicht erlaubt.
- Geteilte Zügel (Split Reins). Beide Zügelenden müssen durch beide Hände laufen, dadurch muss eine Zügelbrücke gebildet werden. Das Snaffle-Bit wird immer zweihändig geritten, d.h., es befinden sich in der Prüfung immer beide Hände an den Zügeln. Ausnahme: siehe Trail-Bestimmungen .
Slobber Reins/Cowboy Snaffle Bit sind zulässig. Sie bestehen aus Kopfstück, dem Kinnriemen, zwei Slobber Leathers und einer Mecate. Die Zügel werden wie Bosal-Zügel geführt, das Leitseil ist am Sattel zu befestigen.
2. Hackamore (Bosal) Eine Hackamore-Zäumung besteht aus: - Kopfstück, optional Stirnriemen, Kehlriemen, Ein-/Zwei-Ohr-Kopfstück. - Bosal (Nasenring): Ein flexibles, geflochtenes Leder-, Seil- oder Rohhaut-Bosal, dessen Kern aus Rohhaut besteht. Der maximal zulässige Durchmesser der seitlich am Pferdekopf anliegenden Abschnitte beträgt 1,8 cm (3/4 Zoll). Hartes oder unelastisches Material im Bereich, in dem das Bosal den Pferdekopf berührt, ist nicht zulässig, selbst wenn es dort gepolstert oder umwickelt ist. Bosals aus Pferdehaar sind nicht zulässig.
- Mecate ein geschlossener Zügel, dessen Ende (Leitseil) am Sattel befestigt ist. Eine mechanische Hackamore (gebisslose Zäumung mit starker Hebelwirkung, Roy-Hackamore), die über Anzüge eine Hebelwirkung erzielt, ist nicht erlaubt.
3. (Western-)Bit Die Bit-Zäumung besteht aus:
- Kopfstück, optional Stirnriemen und/oder Kehlriemen oder Ein-/Zwei-Ohr-Kopfstück.
- (Kandaren-) Gebiss mit starrer oder gebrochener Stange (einfach oder doppelt gebrochen). Die Mundstücke müssen rund, oval oder eiförmig im Querschnitt sein und 2,54 cm vom Rand gemessen einen Durchmesser von mindestens 0,8 cm und maximal 1,9 cm aufweisen. Die Oberfläche der Mundstücke muss glatt sein, Einlagen sind erlaubt. Aus der Unterseite des Mundstückes darf nichts hervorragen. Die Zungenfreiheit („Port“) darf nicht höher als 6,9 cm sein. Die Anzüge (Shanks) dürfen nicht länger als 21,6 cm sein.
- Kinnkette oder Kinnriemen mit mindestens 1,25 cm Breite, der flach am Pferdekinn anliegt und nicht verdreht ist. Besteht die Kinnkette aus zwei einzelnen Ketten, so müssen diese mittig fest verbunden sein. Der Kinnriemen oder die Kinnkette müssen in die oberste Öffnung eines Bits (Kandarenauge) eingeschnallt sein.
- Geteilte Zügel (Split Reins), die in einer Hand geführt werden. Beide Zügelenden hängen auf der Seite der Zügelhand herunter. Die Zügel müssen während der Prüfung mit derselben Hand geführt werden. Ausnahmen Handwechsel in Trail- Aufgaben. In der Zügelhand darf sich höchstens der Zeigefinger zwischen den Zügeln befinden.
- oder: Romal (geschlossener Zügel, dessen Ende in einem peitschenähnlichem Stück ausläuft). Das Romal wird von unten nach oben in der Zügelhand gehalten, wobei sich kein Finger zwischen den Zügeln befinden darf. Die zweite Hand hält das Ende des Romals mindestens 40 cm von der Zügelhand entfernt. Das Ende darf nicht als Peitsche eingesetzt werden. Wird die Zügelspannung oder die Zügellänge mit Hilfe der freien Hand verändert, so wird dies als zweihändiges Reiten angesehen und entsprechend mit einem 0-Score bewertet.
d)Driving Folgende Gebisse sind zugelassen. Postkandare, Liverpoolkandare, Wassertrense, Einfaches metall oder Gummistangengebiss.
e)Verbotene Ausrüstung - Zaumzeug aus Metall, gleichgültig, ob gepolstert (Metallschnallen und Verbindungsstücke erlaubt),
- Kinnriemen oder Kinnketten, die nicht den oben aufgeführten Anforderungen entsprechen und/oder die zu eng verschnallt sind,
- gedrehte und scharfkantige Mundstücke, alle nicht erlaubten Gebisse,
- Aufziehtrensen
- Sperrhalfter (Mouth-Shutter),
- alle Hilfszügel (z.B. Tie-downs, Stoßzügel, Martingal, Ausbinder, Schlaufzügel) und Doppelzäumungen (Ausnahmen Abreiteplatz )
- alle peitschenähnlichen Gegenstände (Peitsche, Gerte, Quirt) sowie die Verwendung der Zügelenden (von Split Reins oder Romal) als Peitsche.
f)Zusätzliche Ausrüstung Fliegenschutz an den Ohren ist zugelassen. Fell- oder sonstige schonende Unterlagen an den Ausrüstungsgegenständen sind zugelassen. Bandagen und Gamaschen (Boots, Combination Boots, Bell Boots, Wickelbandagen usw.) sind nur in der Disziplin Reining zugelassen.
Hufschuhe sind zugelassen.
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 404 erlaubte Gebisse
a)Gaitprüfungen Folgende Gebisse sind zulässig: 4+5-jährige Pferde: Snaffle Bit, Curb Bit, Hackamore, Sidepull, Bosal, Argentine, Gagbit 6+-jährige Pferde: Snaffle with Shanks, Curb Bit Das empfohlene Gebiss ist ein Stangengebiss mit Zungenfreiheit, Hebelwirkung 1/2
b)Westernprüfungen Snaffle Bit, SnaffleBit with Shanks 6+jährige Pferde dürfen nur einhändig mit Snaffle Bit mit Shanks geritten werden.In LK 3 und LK4 kann wahlweise auch mit Snafflebit beidhändig geritten werden.
c)Distanzprüfungen auch gebisslose Zäumung möglich
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 405 Sattel
Es wird grundsätzlich mit Westernsattel geritten. Ausnahme in Distanzklassen und Sonderprüfungen möglich , wenn das in der Ausschreibung angegeben ist.
Unter einem Westernsattel im Sinne dieses Regelwerks ist ein Sattel mit folgenden Merkmalen definiert: - ein Sattelhorn, das fest mit der Fork verbunden ist, - Fender (breite Beinleder entlang des äußeren Bügelriemens).
Es gilt für alle Ausrüstungsgegenstände, dass silberne Verzierungen, wie etwa bei Show-Sätteln, nicht höher bewertet werden als eine solide, gut gepflegte Arbeitsausrüstung.
Vorderzeug ist in Westernklassen zugelassen . Schweifriemen ist in Fahrklassen und Distanzklassen zugelassen.
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 406 erlaubte Ausrüstung
• Westernradsporen • Chaps • Tapaderos
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 407 unzulässige Ausrüstung
• Zaumzeug aus Draht oder mit Metall • Kinnriemen schmaler als 1,3 cm • Sperrhalfter (in den Zuchtgaitklassen erlaubt) • Tie-downs • Martingal (in den Springklassen erlaubt) • Ausbinder • Schlaufzügel • Doppelzäumung • Elektroschock, Peitsche, Gerte • Sporen ohne Rädchen • Gagbit für Pferde älter als 5 Jahre Ketten oder Roller sind auf dem Wettbewerbsgelände nicht gestattet.
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 500 Klassen für eine Show
Das Showmanagement hat die entsprechenden Nummern und Bezeichnungen bei der Ausschreibung zu wählen.
Werden Prüfungen der Versatility, Sonder oder Funklassen als rasseoffene Prüfung ausgeschrieben, so muß dies in der Ausschreibung vermerkt sein. Jedes Pferd wird dann nach seiner rasseeigenen Gangweise beurteilt. Punkte aus rasseoffenen Prüfungen zählen nicht für die Highpointwertung.
Jahres-Highpointwertung Für die Highpointwertung zählen die folgenden MFT-Klassen:130-133,200-203,210-213,220-223, 300-313,550-553,600-603,610-614,700. Für den Highpoint Youth-Champion zählen 750-754. Alle nichtgenannten Klassen kommen nicht in die Wertung
Missouri-Foxtrotter-Classes Europe Nr. Class-Name 100 Model-Halter Weanling 101 Model-Halter Filly Weanling 102 Model-Halter Colt Weanling 103 Model-Halter Filly/Colt Weanling 110 Model-Halter Yearling 111 Model-Halter Filly Yearling 112 Model-Halter Colt Yearling 113 Model-Halter Filly/Colt Yearling 120 Model-HalterJunior 2+3 years 121 Model-Halter Junior Mares 2+3 years 122 Model-Halter Junior Stallions/Geldings 2+3 years 123 Model-Halter Junior Mares/Stallions/Geldings 2+3 years 130 Model-Halter Senior 4+ years 131 Model-Halter Senior Mares 4+ years 132 Model-Halter Senior Stallions/Geldings 4+ years 133 Model-Halter Senior Mares/Stallions/Geldings/4+ years 200 Performance 2-Gait Junior 4+5 years 201 Performance 2-Gait Junior-Mares 4+5 years 202 Performance 2-Gait Junior Stallions/Geldings 4+5 years 203 Performance 2-Gait Junior Mares/Stallions/Geldings 4+5 years 210 Performance 2-Gait Senior 5+ years 211 Performance 2-Gait Senior Mares 5+ years 212 Performance 2-Gait Senior Stallions/Geldings 5+ years 213 Performance 2-Gait Senior Mares/Stallions/Geldings 5+ years 220 Performance 3-Gait Senior 5+ years 221 Performance 3-Gait Senior Mares 5+ years 222 Performance 3-Gait Senior Stallions/Geldings 5+ years 223 Performance 3-Gait Senior Mares/Stallions/Geldings 5+ years 300 Western Pleasure 2-Gait Junior 4+5 years 301 Western Pleasure 2-Gait Junior Mares 4+5 years 302 Western Pleasure 2-Gait Junior Stallions/Geldings 4+5 years 303 Western Pleasure 3-Gait Junior Mares/Stallions/Geldings 4+5 years 310 Western Pleasure 3-Gait Senior 5+ years 311 Western Pleasure 3-Gait Senior Mares 5+ years 312 Western Pleasure 3-Gait Senior Stallions/Geldings 5+ years 313 Western Pleasure 3-Gait Senior Mares/Stallions/Geldings 5+ years 400 Novice Performance 2-Gait 4+ years
410 Novice Trail 2-Gait 4+years 420 Novice Pleasure 2-Gait 4+ years 430 Novice Horsemanship 2- Gait 4+ years 500 Speed Classes 4+ years 501 Barrel Race Mares/Stallions/Geldings 4+ years 502 Pole Bending Mares/Stallions/Geldings 4+ years 503 Stake Race Mares/Stallions/Geldings 4+ years 550 Speed Foxtrot 4+ years 551 Speed Foxtrot Mares 4+ years 552 Speed Foxtrot Stallions/Geldings 4+ years 553 Speed Foxtrot Mares/Stallions/Geldings 4+ years 600 Versatility Classes 5+ years 601 Trail 3-Gait Mares/Stallions/Geldings 5+ years 602 Reining Mares/Stallions/Geldings 5+ years 603 Horsemanship 3-Gait Mares/Stallions/Geldings 5+ years 610 Versatility Junior Classes 4+5 years 611 Trail 2-Gait Junior Mares/Stallions/Geldings 4+5 years 613 Horsemanship 2-Gait Junior Mares/Stallions/Geldings 4+5 years 650 Endurance Riding 6 years & older 651 Distanz 25 Mi 652 Distanz 50 Mi 653 Distanz 100 Mi 700 Driving 3+ years 710 Special Classes 720 Novice Class 2-Gait Mares/Stallions/Geldings 4+ years 750 Youth Classes 18& under 751 Youth Trail 18& under, Mares/Stallions/Geldings 4+ years 752 Youth Performance 2-Gait 18& under, Mares/Stallions/Geldings 4+ 753 Youth Western Pleasure 18& under, Mares/Stallions/Geldings 4+ 754 Horsemanship Youth 18& under, Mares/Stallions/Geldings 4+ years 800 Sonderprüfungen 801 GHP lt. FN-Richtlinie geführt 2+ years 802 GHP lt. FN-Richtlinie geritten 4+ years 803 ff. Weitere Klassen, z.B. Working Cow Horse,Cutting,Team Penning, können nach dem EWU Deutschland Regelbuch ausgeschrieben werden. (www.westernreiter.com) 900 Fun Classes 4+ years 901 Water Glass open 4+ years (Fun Class) 902 Costume Class open 4+ years (Fun Class) 903 Matched Pair open 4+ years (Fun Class)
Code: A Amateur 0 Open Y Youth L Ladies F Futurity G Gentleman S Seniors P Split Classes
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 501 Halterklassen / Modelklassen
a)Allgemein In den Halterklassen erfolgt eine Bewertung des vorgestellten Pferdes nach seinen Exterieurmerkmalen (Conformation) und den Gängen im WALK und FOXTROT.
b)Bewertungskriterien Grundlage dieser Bewertung sind Punkt 106 ( Beurteilung der Conformation) und 107 ( Gangbeurteilung in den Zuchtklassen) dieses Regelbuches.
c)Gewichtung 85 % Conformation (40% Balance, 20% Conformation, 15% Feet slegs, 10% Condition), 15 % Gait.
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 502 Gaitklassen (Performance-Klassen)
a) Allgemein In den Junior-Gaitklassen sollen die Pferde ihre natürliche Vierschlaggangveranlagung unter Beweis stellen. Sie werden nur im FLAT FOOT WALK und FOXTROT vorgestellt In den Senior-Gaitklassen wird das sichere Gaiten des Pferdes im FLAT FOOT WALK, FOXTROT und SHOWCANTER bewertet.
b) Bewertungskriterien Grundlage der Bewertung bildet Punkt 107 und 503 dieses Regelbuches.
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 503 Zucht-Gait Klassenbewertung
a)Allgemein In Europa werden Performance-Klassen auch Zuchtgaitklassen genannt. Zuchtziele sind für diese Gangklassen wichtig. Grundlagen der Bewertung sind in den Punkten 104 105 106 und 107 festgelegt.
b) Bewertungsgewichtung für 2 Gait- und 3 Gait-Klassen
2 Gait- Klassen: 50 % Foxtrot, 25 % Flat Foot Walk, 15 % Conformation, 10% Equitation
3 Gait- Klassen: 40 % Foxtrot, 20 % Flat Foot Walk, 20 % Show-Canter, 10 % Conformation, 10% Equitation
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 505 Speed-Foxtrot Klassenbewertung
Das schnellste Pferd im Foxtrot, welches nicht in eine andere Gangart (z.B. Trab, Galopp) ausbricht, ist Gewinner. Die anderen Pferde werden entsprechend platziert. Wertung: 100% Speed-Foxtrot
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 506 Trail
a)Allgemein Diese Disziplin wird nach der Leistung des Pferdes bei der Bewältigung von Hindernissen bewertet. Schwerpunkte sind dabei die Manier, Aufmerksamkeit des Pferdes gegenüber den Reiterhilfen und Qualität der Bewegung. Das Trailpferd trägt den Reiter willig, ohne Scheu und ruhig über Hindernisse und an diesen vorbei. Der Parcourplatz darf mit dem Pferd nicht vor der Prüfung betreten werden. Die Zügel sollen einhändig, mit Snaffle Bit (Wassertrense) und Hackamore auch zweihändig gehalten werden, ab 6+ jährig ist grundsätzlich einhändige Zügelhaltung vorgeschrieben. Es ist erlaubt, wenn es das Hindernis erfordert, die Hand zu wechseln.
b)Bewertungskriterien Jedes Hindernis wird mit Punkten bewertet, die zu 70 hinzuaddiert oder davon subtrahiert werden. Mögliche Strafpunkte (Penalties) werden abgezogen. Jedes Hindernis wird von +1,5 bis -1,5 bewertet, wobei -1,5 extrem schlecht, -1 sehr schlecht, -0,5 schlecht, 0 korrekt, +0,5 gut, +1 sehr gut, +1,5 exzellent bedeuten. Die Punkte werden unabhängig vom Punktabzug gegeben und beurteilt. Strafpunkte sollen bei jedem Fehler wie folgt vergeben werden. Eine gute Bewertung erreichen Pferde, die die Hindernisse mit Stil und in angemessener Geschwindigkeit absolvieren, wobei vorsichtiges Reiten keine Abzüge zur Folge hat. Die Pferde müssen in geforderten Gang und willig rückwärts und seitwärts gehen.
Endergebnis von 0 Punkten (0-Score) 1. Mehr als ein Finger zwischen den Zügeln. 2. Der Gebrauch von zwei Händen (ausgenommen, das Regelbuch erlaubt die zweihändige Zügelführung in der jeweiligen Klasse) oder der Wechsel der Zügelhand. Wird einhändig geritten, so darf nur ein und dieselbe Hand am Zügel sein, außer ein Handwechsel ist ausdrücklich erlaubt, um ein Hindernis zu bewältigen. Beim Transportieren und/oder Umsetzen eines Gegenstands bei zweihändiger Zügelführung ist es nicht erlaubt, den Gegenstand mit der einen Hand aufzunehmen und mit der anderen abzusetzen (zusätzlicher Handwechsel), es sei denn, es wird ausdrücklich erlaubt. 3. Der Gebrauch des Romals in unerlaubter Weise. 4. Bewältigen der Hindernisse in falscher oder anderer Weise als in der vorgegebenen Reihenfolge. 5. Auslassen eines Hindernisses ohne den Versuch, es zu bewältigen. 6. Fehlerhafte Ausrüstung, die die Vollendung der Aufgabe verzögert. 7. Extremes oder wiederholtes Berühren des Pferdes am Hals, um dessen Kopf zu senken, oder Gebrauch der freien Hand, um das Pferd zu ängstigen oder zu loben. 8. Sturz von Pferd und/oder Reiter. 9. Ein Hindernis nicht von der korrekten Seite oder Richtung beginnen, arbeiten oder beenden, inklusive Überdrehen von mehr als einer 1/4-Drehung. 10. Nicht den korrekten Weg in einem Hindernis oder zwischen den Hindernissen nehmen. 11. Bewältigen/Bearbeiten eines Hindernisses in einer anderen Art als beschrieben. 12. Reiten außerhalb der zur Begrenzung des Patterns (gesamte Aufgabe) bestimmten Markierungen. 13. Dritte Verweigerung. 14. Auslassen eines korrekten Galopps oder einer Gangart, wenn vorgeschrieben. Der Handgalopp ergibt sich aus der tatsächlichen Linienführung im Parcours. 15. Dauerhaftes Reiten mit zu tiefer Kopfhaltung des Pferdes (Ohrenspitzen deutlich unterhalb des Widerrists) oder mit überspanntem Genick, so dass der Nasenrücken hinter der Senkrechten getragen wird.
1/2 Punkt Abzug 1. Jedes leichte Berühren von Hölzern, Stangen, Pylonen oder Hindernissen.
1 Punkt Abzug 1. Jedes Berühren von bzw. Treten auf Hölzer, Stangen, Pylonen oder Hindernisse. 2. Falsche Gangart (Incorrect Gait) im Schritt oder Trab bis zu 2 Schritten/4 Tritten. 3. Beide Vorder- oder Hinterhufe in einem Zwischenraum, der nur für einen bestimmt ist. Beträgt der Abstand ein Vielfaches so ist gewählte Anzahl der, Schritte, Tritte, Sprünge während des gesamten Hindernisses mit Vor- und Hinterhand einzuhalten. 4. Auslassen oder Verpassen eines Trittes in einen dafür vorgesehenen Zwischenraum. 5. Beim Lope over eine Stange zwischen die jeweiligen Vorder- oder Hinterhufe nehmen (Split pole). 6. Bei Jog- oder Lope-over-Hindernissen fehlendes Zeigen der korrekten Anzahl von Tritten oder Sprüngen zwischen den Stangen. Beträgt der Abstand ein Vielfaches so ist gewählte Anzahl der, Schritte, Tritte, Sprünge während des gesamten Hindernisses mit Vor- und Hinterhand einzuhalten.
3 Punkte Abzug 1. Falsche Gangart im Schritt oder Trab für mehr als 2 Schritten/4 Tritten/ Sprünge (Komplettes Auslassen der geforderten Gangart führt zum 0-Score). 2. Falscher Galopp, Kreuzgalopp oder aus dem Galopp fallen (außer um den falschen Galopp zu korrigieren) sowie nicht im Pattern vorgeschriebener Galoppwechsel. 3. Herunterwerfen einer erhöhten Stange, Umwerfen einer Pylone, Tonne, Pflanze oder größere Demontage eines Hindernisses. 4. Übertreten der Hindernisbegrenzung, Herausfallen oder Heraus- oder Herabspringen aus einem Hindernis (z.B. Rückwärts, Brücke, Seitwärts, Viereck) mit einem Huf.
5 Punkte Abzug 1. Fallenlassen eines Regenmantels oder Gegenstandes, der transportiert werden soll. 2. Erstes Verweigern, Wegdrängen oder Versuch, einem Hindernis auszuweichen durch Scheuen oder Rückwärtsgehen von mehr als 4 Tritten (2 Schritten) weg vom Hindernis. 3. Zweites Verweigern, Wegdrängen oder Versuch, einem Hindernis auszuweichen durch Scheuen oder Rückwärtsgehen von mehr als 4 Tritten (2 Schritten) weg vom Hindernis. 4. Loslassen des Tores oder Fallenlassen eines Seiles beim „Seil-Tor“. 5. Übertreten der Hindernisbegrenzung, Herausfallen oder Heraus- oder Herabspringen aus einem Hindernis (z.B. Rückwärts, Brücke, Seitwärts, Viereck) mit mehr als einem Huf. Die Begrenzung kann sich aus der Zeichnung ergeben und ist nicht zwingend durch Stangen o.ä. gekennzeichnet 6. Schwerwiegender Ungehorsam (Ausschlagen, Bocken, Steigen, Ausschlagen mit dem Vorderhuf). 7. Ein Hindernis nicht vollenden. 8. Einmaliges Berühren des Pferdes am Hals, um dessen Kopf zu senken, oder Gebrauch der freien Hand, um das Pferd zu ängstigen oder zu loben. 9. Fehler, die zwischen den Hindernissen vorkommen können und nach Schwere bestraft werden sollen, sind weiterhin: a) Kopfhaltung zu hoch b) Kopfhaltung zu tief (Ohrenspitzen unterhalb des Widerrists) c) Überspannung des Genicks, so dass der Nasenrücken hinter der Senkrechten ist d) Extremes Nasevorstrecken e) Extremes Maulöffnen
c)Trailpattern Im Aushang müssen Manöver, Hindernisse und Gangarten, einschließlich Handwechsel sowohl gezeichnet als auch exakt beschrieben werden. Die Hindernisse werden nach jedem Ritt wieder in die ursprüngliche Position gebracht. Der Trailparcour ist mindestens 1 Stunde vor Prüfungsbeginn bekannt zu geben. Das Trail-Pattern wird von Veranstalter, Turnierleiter oder Richter entworfen. Der Richter ist für das Pattern verantwortlich. Der Richter ist verpflichtet, den aufgebauten Trail vor Beginn der Klassen abzugehen und hat das Recht und die Pflicht, die Hindernisse auf jegliche Weise zu verändern. Der Richter kann jedes Hindernis entfernen oder verändern lassen, welches er für gefährlich oder für unangemessen schwierig hält. Der Trailplatz muss den Teilnehmern durch Ansage vor der Prüfung zur Besichtigung ohne Pferde frei gegeben werden. Das Pattern muss so gestaltet werden, dass alle Gangarten im Pattern zwischen den Hindernissen vorkommen. In den Juniorklassen kann auf Canter/Lope verzichtet werden. Im Aushang müssen alle Manöver, Hindernisse und Gangarten einschließlich Handwechsel (beim Wechsel der zügelführenden Hand können die Zügelenden mit gewechselt werden, müssen aber nicht) sowohl gezeichnet als auch im Wortlaut exakt beschrieben werden. Wenn nicht anders angegeben, so ist der verlangte Galopp grundsätzlich der Handgalopp, der sich aus der Linienführung ergibt. Die Turnierleitung sollte sich immer vor Augen halten, dass die Idee dieser Prüfung nicht darin besteht, einem Pferd eine Falle zu stellen oder es vor unlösbare Aufgaben zu stellen. Das Pferd sollte genügend Platz zum Gaiten (mind.10m) und Cantern (mind. 20m) haben, damit der Richter die Gangart beurteilen kann. Der Grad der Schwierigkeit der Hindernisse ist nach der Altersklasse der Pferde auszurichten. Wenn die Abstände und Zwischenräume in allen Hindernissen festgelegt werden, ist die lichte Weite zwischen den einzelnen Hölzern, Stangen usw. zu messen, wobei der normale Weg des Pferdes in den Hindernissen anzunehmen ist., damit die Richter die Qualität der Gänge beurteilen können. Der Richter kann von jedem Reiter und Pferd bei Punktgleichheit, zusätzliche Aufgaben verlangen. Alle Hindernisse sind so zu konstruieren, dass Unfälle weitestgehend ausgeschlossen sind. Der Richter hat das Recht, einzelne Hindernisse oder den gesamten Parcour abzulehnen. Es werden 7 Hindernisse benutzt, von denen 3 vorgeschrieben und weitere 4 aus dem Anhang auszuwählen sind. Hindernisse können miteinander kombiniert werden, wobei eine Kombination als ein Hindernis zählt.
d)Hindernisse 1.Unzulässige Hindernisse/Materialien - Reifen - Tiere innerhalb der Arena - PVC-Rohre - Wippen oder bewegliche Brücken - Wassergräben mit fließenden oder sich bewegenden Teilen - Flammen, Trockeneis, Feuerlöscher usw. - Hölzer und Stangen, die so angeordnet sind, dass sie wegrollen können
2..Instandsetzung von Hindernissen Der Parcoursdienst richtet die Hindernisse nach jedem Ritt wieder korrekt ein. Dies darf nur nach dem Ende eines Rittes oder in gebührendem Abstand zum Teilnehmer an Hindernissen geschehen, die der Teilnehmer bereits absolviert hat. Im Fall von Hinderniskombinationen können die Hindernisse erst wieder aufgebaut werden, wenn der Teilnehmer alle Aufgaben beendet hat. Dies gilt unabhängig davon, welcher Teil des Hindernisses verschoben oder umgeworfen worden ist. Das gilt insbesondere, wenn Hindernisse mehrfach in verschiedenen Richtungen benutzt werden sollen.
3.Nicht ordnungsgemäßes Hindernis Gerät ein Teilnehmer vor ein Hindernis, dass sich nicht in ordnungsgemäßem Zustand befindet, kann der Teilnehmer - sein Pferd anhalten (ohne Fehler), die Instandsetzung des Hindernisses abwarten und erneut in der vorgeschriebenen Gangart in selbst bestimmten Abstand anreiten; - das Hindernis trotzdem absolvieren und wird bewertet, als ob das Hindernis korrekt aufgebaut wäre.
4.Beschädigtes Hindernis Wird ein Hindernis so beschädigt, dass es für weitere Teilnehmer nicht in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden kann, oder stellt sich ein Hindernis im Verlauf der Prüfung als gefährlich heraus, so wird es von weiteren Teilnehmer ausgelassen. In der Bewertung wird die Beurteilung an diesem Hindernis für alle Teilnehmer gestrichen. Die Entscheidung hierüber liegt beim Richter.
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 507 Vorgeschriebene Hindernisse
Es werden mindestens 7 Hindernisse benutzt, von denen 3 vorgeschrieben und alle weiteren aus der Liste der Wahlhindernisse zu entnehmen sind. Hindernisse können miteinander kombiniert werden und gelten dann als ein Hindernis in der Bewertung. a)Vorgeschriebene Hindernisse 1. Öffnen, Durchreiten und Schließen eines Tores. (Loslassen des Tores wird mit Punktabzug belegt.) Das Tor darf für Reiter und Pferde keine Gefährdung darstellen. Torbreite ca. 2,0 m. Wenn die Torpfosten auf/unter dem Boden verbunden sind oder andere Stützen vorhanden sind, in denen sich Pferde mit den Hufen verhaken können, muss das Tor vorwärts durchritten werden (dies ist in der Patternbeschreibung zu vermerken). 2. Reiten über mindestens 4 Hölzer oder Stangen. Diese können in einer Linie, im Bogen, im Zickzack oder zusätzlich erhöht liegen. Der Raum zwischen den Stangen wird genau gemessen. Der Weg, den das Pferd nehmen soll, wird der Messung zugrunde gelegt. Alle erhöhten Teile müssen in einer Aufnahme oder einem eingekerbten Block (z.B. Pflasterstein) liegen oder anders gesichert werden, so dass sie nicht rollen können. Die Höhe wird vom Boden bis zum höchsten Punkt des Hindernisses gemessen. Der Abstand zwischen den Schritt- (Walk over), Trab- (Trot over) oder Galoppstangen (Lope over) beträgt wie folgt beschrieben oder ein Vielfaches der Abstände: Der Abstand im Walk over soll 40 cm bis 60 cm betragen. Eine Erhöhung bis zu 30 cm ist statthaft. Erhöhte Hindernissteile sollen mind. 55 cm auseinander gelegt werden. Die Abstände im Trot over betragen 90 cm bis 105 cm, im Lope over 180 cm bis 210 cm. Die Hindernisteile dürfen im Trot und Lope max. 20 cm erhöht sein. Beispiele:Bild 1 3. Rückwärtsrichten (Back): Die Stangen zum Rückwärtsrichten müssen mind. 100 cm Abstand haben. Diese dürfen max. 30 cm erhöht werden. Teilnehmer dürfen nicht aufgefordert werden, über einen festen Teil des Hindernisses (z.B. Hölzer, Metallstücke) rückwärts zu richten. Es kann das Rückwärtsrichten durch oder um mindestens 3 Pylonen gefordert werden. Alternativ kann das Hindernis als L, V oder U gerade oder ähnlich gestaltet sein. Beispiele:Bild 2a /2b
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 508 Wahlhindernisse
Wahlhindernisse (nicht auf diese Liste beschränkt) 1. Wassergraben, Bach oder reißfeste und festgespannte Folie, wobei Metallboden oder rutschiger Boden verboten sind. 2. Slalom im Schritt oder Trab. Im Trab ist ein Mindestabstand von 250 cm einzuhalten. 3. Transportieren eines Gegenstandes, der von seiner Beschaffenheit her mit einer Hand gehalten oder an einem Seil gezogen werden kann. 4. Überqueren einer Holzbrücke (Mindestbreite 90 cm, Mindestlänge 250 cm). Das Hindernis muss stabil und sicher gebaut sein. 5. An- und Ausziehen eines Regenmantels oder -umhangs 6. Leeren und Füllen eines Briefkastens 7. Seitengänge über ein Hindernis oder zwischen Hindernisteilen (max. 30 cm erhöht). Beispiele:Bild1 8. Stangenquadrat aus 4 jeweils 150 cm bis 210 cm langen Stangen. Jeder Teilnehmer muss in dieses Viereck von der vorgeschriebenen Seite eintreten, eine Drehung von max. 360° innerhalb des Quadrats durchführen und dieses wieder verlassen. Beispiel:Bild2 9. Ground Tying (nur in einer geschlossenen Bahn erlaubt): Absteigen, Zügel, wie im Folgenden beschrieben, auf den Boden legen, Pferd umrunden, Aufsteigen. Bei geteilten Zügeln (Split reins) wird einer der beiden Zügel auf den Boden gelegt. Bei Romal-Reins muss ein ausgehängter Zügel heruntergelegt werden. Bei einer Hackamore muss das Leitseil heruntergelegt werden. Das Hobbeln ist nicht erlaubt. 10. Kombinierte Hindernisse Beispiel:Bild3
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 509 Western Pleasure
a) Allgemein Diese Disziplin wird nach Gangqualität, Manier und Gebäude des Pferdes bewertet. Zu hohes oder zu niedriges Tempo sowie falscher Galopp werden negativ bewertet. Die Pferde werden im WALK, FLAT FOOT WALK, FOXTROT und CANTER am losen Zügel und ohne deutliche Hilfegebung des Reiters vorgestellt. Die Pferde werden auf beiden Händen in den 4 Gangarten vorgestellt, sodass sie ihre Fähigkeit, auch bezüglich des Canters auf jeder Hand, zeigen können. Die Pferde sollen nicht den so genannten „Show-Canter“ zeigen. Die Pferde müssen willig rückwärts zu richten sein und ruhig stehen können. Die Wendung zum Wechseln der Hand wird von der Bande weg ausgeführt. Dies kann nach Weisung des Richters zur besseren Beurteilung im Walk oder im Foxtrot, nicht aber im Canter erfolgen. Der Richter kann verschiedene Manöver verlangen: Stop, Back up, 180 Turn, Hinter oder/ und Vorhandwendung Der Richter darf im Sinne der beschriebenen Pleasure-Aufgabe, andere gleichartige Lektionen von jedem Pferd zusätzlich verlangen, andere als die oben aufgeführten Aufgaben jedoch nicht. Zur Überprüfung der Ausrüstung darf der Richter den Reiter zum Absteigen auffordern. Ein gutes Pleasure-Pferd hat einen angenehmen Gang, der im Einklang zu seinem Gebäude steht. Die elastische, weiche Fesselung soll dem Reiter einen angenehmen und weichen Sitz erlauben. Den Kopf trägt das Pferd in seiner natürlichen Selbsthaltung, weder zu hoch aufgerichtet noch zu weit nach vorn gestreckt. Das Pferd ist entspannt, jedoch aufmerksam und bereit, die leichtesten Hilfen vom Reiter anzunehmen und zu befolgen. Außer bei Snaffle Bit- und Hackamore-Zäumung werden die Zügel einhändig geführt. Während einer Prüfung darf die Zügelhand nicht gewechselt werden. Die Pferde sollen sich zufrieden und natürlich bewegen, was sich am Ausdruck von Ohren, Augen, Maul und Schweif widerspiegelt.
b) Bewertungskriterien Scoring: Flat-Foot-Walk 20%, Foxtrot 30%, Canter (Lope)20%, Equitation 15%, Manöver 15%
c) Abzüge bei der Bewertung Folgende Fehler führen zu Abzügen: - unkontrolliert hohes Tempo in jeder der drei Gangarten, - Wechsel in die falsche Gangart, - übermäßig langsames Tempo in jeder der drei Gangarten, Verlust der Vorwärtsbewegung, - Reiten in einer nicht geforderten Gangart, - Kopfhaltung des Pferdes zu hoch, - Kopfhaltung des Pferdes zu tief (Ohrspitzen tiefer als der Widerrist), - überbogener oder angespannter Pferdenacken, so dass die Nase hinter die Senkrechte abkippt, - extrem nach vorn gestreckte Nase, - aufgesperrtes Maul, - Stolpern, - Gebrauch von Sporen oder Romal vor dem Bauchgurt, - wenn ein Pferd stumpf, ausgemergelt, matt oder übermüdet wirkt, - Behinderung anderer Teilnehmer, - falscher Galopp, - Gangartunterbrechung, - kein Gangartenwechsel nach angemessenem Zeitraum, - Taktunreinheit, - Reiten einer Volte oder eines Zirkels. - Berühren des Pferdes oder Sattels mit der freien Hand - Reiten auf mehreren Hufschlägen im Lope Keine Bewertung
Keine Bewertung (entspricht 0-Score) erfolgt bei - falsche Zügelführung - Sturz von Reiter oder Pferd; - Kontrollverlust, grober Ungehorsam des Pferdes.
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 510 Fehler, die zu Abzügen führen
Folgende Fehler führen zu Abzügen: - unkontrolliert hohes Tempo in jeder der drei Gangarten, - Wechsel in die falsche Gangart, - übermäßig langsames Tempo in jeder der drei Gangarten, Verlust der Vorwärtsbewegung, - Reiten in einer nicht geforderten Gangart, - Kopfhaltung des Pferdes zu hoch, - Kopfhaltung des Pferdes zu tief (Ohrspitzen tiefer als der Widerrist), - überbogener oder angespannter Pferdenacken, so dass die Nase hinter die Senkrechte abkippt, - extrem nach vorn gestreckte Nase, - aufgesperrtes Maul, - Stolpern, - Gebrauch von Sporen oder Romal vor dem Bauchgurt, - wenn ein Pferd stumpf, ausgemergelt, matt oder übermüdet wirkt, - Behinderung anderer Teilnehmer, - falscher Galopp, - Gangartunterbrechung, - kein Gangartenwechsel nach angemessenem Zeitraum, - Taktunreinheit, - Reiten einer Volte oder eines Zirkels. - Berühren des Pferdes oder Sattels mit der freien Hand - Reiten auf mehreren Hufschlägen im Lope Keine Bewertung
Keine Bewertung (entspricht 0-Score) erfolgt bei - falsche Zügelführung - Sturz von Reiter oder Pferd; - Kontrollverlust, grober Ungehorsam des Pferdes
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 511 Western Horsemanship
a).Allgemeines und Bewertungskriterien
Bewertet wird der Reiter nach Sitz und feiner Hilfengebung. Die Vorstellung soll kontrolliert und harmonisch wirken. Die schnell aufeinander folgenden Manöver bedingen ein sehr ruhiges Grundtempo. Die Manöver sollten genau, präzise und fließend sein, während der Reiter sich selbstbewusst und sicher mit einer ausbalancierten, funktionellen und korrekten Körperhaltung zeigt. Zügelführung ist, ausser bei Snaffle Bit und Hackamore(4 und 5-jährige Pferde), einhändig. Bei ab 6- jährigen Pferden muss einhändig geritten werden.
b) Prüfungsablauf Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: 1. der Einzelaufgabe (Pattern), die 80% der Bewertung ausmacht, 2. der Gruppenaufgabe (Railwork). 3. Ausnahme: es wird nur eine Einzelaufgabe geritten. Dies muß in der Ausschreibung vermerkt sein. 1.Einzelaufgabe (Pattern) Der Richter bestimmt die Einzelaufgabe und gibt sie spätestens eine Stunde vor Turnierbeginn bekannt (Aushang Meldestelle und Abreiteplatz). Das Pattern der Einzelaufgabe ist gezeichnet und beschrieben. Werden Marker eingezeichnet, so muss zu ersehen sein, auf welcher Seite der Marker geritten wird.
2.Gruppenaufgabe (Railwork) Es obliegt dem Richter zu entscheiden, welche Teilnehmer für die Gruppenaufgabe aufgefordert werden und welche Gangarten und Manöver in der Gruppenaufgabe verlangt werden. Der Reiter soll andere Reiter in der Railwork vor oder neben sich nicht bedrängen.
Zum Überprüfen der Ausrüstung darf der Richter am Ende der Prüfung die Teilnehmer zum Absteigen auffordern und das Vorzeigen des Gebisses verlangen.
Keine Bewertung (entspricht 0-Score) erfolgt bei - falsche Zügelführung - falsche Ausrüstung - Sturz von Pferd oder Reiter - grober Ungehorsam, zweimaliges Verweigern - Reiten auf der falschen Seite eines Markers - Manöver auslassen und/oder hinzufügen - Umwerfen eines Markers
c) Abzüge bei der Bewertung
Fehler, die zu Abzügen führen: - Aufnehmen der geforderten Gangart an einem anderen als dem vorgeschriebenen Punkt - falscher Galopp - Lektionen wie Rückwärtsrichten, Stop oder Wendung an einem anderen als dem vorgeschriebenen Punkt - Berühren eines Markers - schiefe Stellung auf der Geraden - Abweichen von der Ideallinie - schiefes Anhalten - schiefes Rückwärtsrichten, Rückwärtsrichten mit Widerstand, Schweifschlagen,Kopfschlagen - Maulaufsperren - starke Hilfengebung und/oder übertriebene Hilfengebung mit Zügeln oder Beinen - Taktunreinheiten - Steife, künstliche oder unnatürliche Körper-Bein-Arm- und/oder Kopf-Haltung - Zügel nicht gleichmäßig lang - Abweichungen vom korrekten Grundsitz (z.B. Schultern schief, eingeknickte Hüfte,Reiter schaut nach unten, nach Vorne- oder Hintenfallen des Oberkörpers, Arme durchgestreckt, Kopf schief halten, weggestreckte Beine, Stuhlsitz u.a.) - Berührung des Pferdes oder Sattels
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 512 Reining
a).Allgemeines und Bewertungkriterien Reining („to rein a horse“) heißt nicht nur, das Pferd zu führen, sondern auch jede seiner Bewegungen zu kontrollieren. Das am besten gerittene Pferd sollte bereitwillig der Führung des Reiters folgen und sich mit nur wenig oder sogar ohne erkennbare Hilfen lenken und vollständig beherrschen lassen. Jede selbstständig vom Pferd ausgeführte Bewegung muss als fehlende oder zeitweise fehlende Kontrolle betrachtet und daher entsprechend der Schwere der Abweichung mit Punktabzug bestraft werden. Positiv gewertet werden Weichheit, Feinheit, Haltung, rasche Ausführung und Überlegenheit bei der Ausführung der verschiedenen Lektionen unter Einhaltung einer kontrollierten Geschwindigkeit. b).Klassenangebot und Patternauswahl. Als Pattern können alle Patterns der EWU oder AQHA ausgewählt werden. Für die Junior-Klasse sollte ein Pattern aus den EWU Pattern Nr. 2A, 6A oder 8A ausgewählt.(Statt 4 Spins werden nur 2 Spins geritten, einfacher Wechsel erlaubt.) Für die Senior-Klasse stehen insbesondere die Patterns 2,6,und 8 Verfügung. Der Richter entscheidet über das Pattern, das von den startenden Teilnehmern absolviert werden muss. Dieses muss spätestens 1 Stunde vor Beginn des Turniers bekannt gegeben werden. Die Größe der Reitbahn muss mind. 20 x 40 m betragen. Die Markierungen werden an der Bande oder am Zaun wie folgt aufgestellt: Eine Markierung in der Mitte der Bahn. Jeweils eine Markierung in einem Abstand von mindestens 15 Metern vom Ende der langen Seite. c).Prüfungsablauf Jeder Teilnehmer muss die geforderte Prüfung separat als Einzelaufgabe reiten. Er betritt die Reitbahn auf Aufforderung durch den Ansager. Jedes Reining-Pattern beginnt aus dem Stand oder Schritt (ausgenommen die Run-in- Patterns). Nach dem Ritt muss der Reiter im Schritt zum Richter kommen, das Zaumzeug abnehmen und dem Richter das Gebiss vorzeigen. Der Richter kontrolliert das Pferd auch auf Verletzungen und Manipulationen. Dies ist ein vorgeschriebener Teil des Reining-Patterns. d).Bewertung Die Basis der Punktvergabe liegt bei 70 Punkten; von diesen werden Punkte abgezogen bzw. zu diesen hinzu addiert. Die einzelnen Manöver werden in halben Punktschritten von -1,5 als niedrigste bis +1,5 als beste Bewertung benotet, wobei -1,5 extrem schlecht, -1 sehr schlecht,-0,5 schlecht, 0 korrekt, +0,5 gut, +1 sehr gut, +1,5 exzellent bedeutet. Der Richter bewertet und vergibt Punkte für jedes einzelne Manöver, wobei der o-Standart als eine korrekte Ausführung festgelegt ist. Die einzelnen Manöver werden nach Qualität und Exaktheit der Ausführung bewertet. Dabei bedeutet Qualität die Rittigkeit , Weichheit und Schnelligkeit des Pferdes während der Manöver. Die Exaktheit bewertet die Genauigkeit mit der die Pattern geritten werden. Bewertung und Strafpunkte für jedes Manöver werden in eine Bewertungsliste eingetragen und aufsummiert. Eine sofortige Bekanntgabe des Ergebnisses nach jedem Ritt ist erwünscht. 1. 0-Score (ohne Wertung) - mehr als den Zeigefinger zwischen den Zügeln (Split Reins) - Benutzen von zwei Händen oder Wechseln der Hand während der Aufgabe; Ausnahme: Reiten mit Snaffle Bit oder Hackamore - jede Abweichung vom vorgeschriebenen Pattern, dazu gehören auch Rückwärtsrichten von mehr als 4 Tritten (2 Schritten) und Kehrtwendungen von mehr als 90°. (Ausnahme: Ein kompletter Stop im ersten Viertel des Zirkels nach dem Angaloppieren des Pferdes gilt nicht als zusätzliches Manöver, sondern führt lediglich zu 2 Punkten Abzug für Gangartwechsel [Break of gait]) - Ausrüstungsfehler, die den Ritt behindern oder gefährden, z.B. Zügel auf dem Boden in Bewegung - Verweigern gegenüber den reiterlichen Hilfen in dem Maß, dass eine Verzögerung des Patterns die Folge ist - Durchgehen oder mangelnde Kontrolle, wobei nicht mehr zu erkennen ist, ob der Reiter die Aufgabe noch reitet - Traben von mehr als einem halben Zirkel oder der Hälfte der Bahnlänge - Überdrehen (Overspin) von mehr als einer 1/4-Drehung - Sturz von Pferd und/oder Reiter - Gebrauch der Romals in anderer Weise, als in als in RB T1 beschrieben Ritte, die mit einem 0-Score enden, kommen für eine Platzierung nicht in Frage. Wenn ein 0-Score in einem Vorlauf erritten wird, ist keine Finalteilnahme möglich 2. Folgendes wird mit 5 Strafpunkten geahndet - Einsatz der Sporen vor dem Gurt - Benutzen einer Hand, um dem Pferd Angst einzujagen oder um es während der Aufgabe zu loben - Berühren des Sattels mit einer Hand, um sich dadurch einen Vorteil zu verschaffen - grobe Widersetzlichkeit, wie z.B. treten, beißen, bocken, steigen, ausschlagen 3. Folgende Fehler führen zu einem Abzug von 2 Punkten - Missachtung der Marker bei Stop und Rollback - Unterbrechung der vorgeschriebenen Gangart - Einfrieren zum Stillstand beim Spin und Rollback - bei allen Pattern (außer Run-in-Pattern): nicht anhalten oder Schritt reiten vor dem Angaloppieren - bei Run-in-Pattern: nicht angaloppieren vor dem ersten Marker -einfacher Galoppwechsel 4 . Sonstige Fehler in der Reining-Aufgabe - Einleiten eines Zirkels oder einer Zirkelacht auf der falschen Hand = 1 Strafpunkt verspäteter Galoppwechsel werden wie folgt bewertet: um 1 Galoppsprung verspäteter Galoppwechsel (von dem Punkt aus gesehen, von dem der Wechsel laut Patternbeschreibung sein sollte= ½ Strafpunkt bis 1/4 Zirkel nach Einleiten des Zirkels = 1 Strafpunkt bis 1/2 Zirkel zu spät = 2 Strafpunkte bis 3/4 Zirkel zu spät = 3 Strafpunkte bis 1 Zirkel zu spät = 4 Strafpunkte Bei Patterns, in denen einfache Galoppwechsel erlaubt sind, werden im Galoppwechselbereich (ca. 3 Pferdelängen in der Bahnmitte) für Gangartunterbrechung keine Strafpunkte vergeben. Die äußeren Marker stellen keine Begrenzung für die Größe der Zirkel dar. - Beginn eines Zirkels im Trab oder Trab nach einem Rollback: bis zu 4 Tritte = 1/2 Strafpunkt Trab von mehr als 4 Tritten = 2 Strafpunkte bis zur halben Bahnlänge bzw. zu 1/2 Zirkel - Über-/Unterspinnen bis zu 1/8 Spin zu viel oder zu wenig = 1/2 Strafpunkt 1/8 bis 1/4 Spin zu viel oder zu wenig = 1 Strafpunkt - Wird ein Stop näher als 6 m an der Seitenbande ausgeführt, wird 1/2 Strafpunkt vergeben. Fehler des Pferdes, die Punktabzug, jedoch nicht die Disqualifikation zur Folge haben - Aufsperren des Maules; übermäßig starkes Kauen, aufgesperrtes Maul oder Kopfschlagen bei den Stops - mangelnde Weichheit, fehlendes Geraderichten, Stops nicht aus der Hüfte, sich nach vorn oder zur Seite entziehen nach dem Stop, schiefer Stop - Stolpern - drehender Schweif - schiefes Rückwärtsrichten - Umwerfen von Marker 5.Mögliche Beratung der Richter Bei Disqualifikation, 0-Score und bei einem 5-Punkte-Abzug können die Richter sich beraten. Wenn offizielle Videoaufzeichnungen aller Ritte vorliegen, können diese Aufnahmen ausschließlich vom Richter zu Rate gezogen werden, jedoch nicht nach erfolgter Platzierung. e).Reining-Pattern EWU-Reining-Pattern 2 (Pattern 2 A: 2 Spins und einfache Wechsel) Im Schritt oder Trab zur Mitte der Bahn. Beginn der Aufgabe aus dem Schritt oder aus dem Halten. Beginnend in der Mitte der Bahn mit Blickrichtung auf die linke Bande. 1. Beginnend im Rechtsgalopp, 3 vollständige Zirkel nach rechts, der 1. Zirkel klein und langsam, die 2 weiteren Zirkel groß und schnell. Galoppwechsel im Mittelpunkt der Bahn. 2. 3 vollständige Zirkel nach links (im Linksgalopp), der 1. Zirkel klein und langsam, die 2 weiteren Zirkel groß und schnell. Galoppwechsel im Mittelpunkt der Bahn. 3. Weiter mit einem Zirkel auf der rechten Hand, an der Mitte der kurzen Seite abwenden auf die Mittellinie. Schneller Galopp durch die Mitte der Bahn bis zum äußersten Ende bis hinter den Endmarker – Rollback nach rechts – kein Verharren. 4. Schneller Galopp durch die Mitte der Bahn zum entgegengesetzten Ende bis hinter den Endmarker – Rollback nach links – kein Verharren. 5. Schneller Galopp durch die Mitte der Bahn bis hinter den Mittelmarker – Sliding stop – Rückwärtsrichten bis zur Mitte der Bahn oder von mind. 3 m – verharren. 6. Volle 4 Spins nach rechts. 7. Volle 4 Spins nach links. Verharren, um das Ende der Prüfung anzuzeigen. Der Reiter muss Zaumzeug und Gebiss (Bridle) vor dem Richter abnehmen. EWU-Reining-Pattern 6 (Pattern 6 A: 2 Spins und einfache Wechsel) Im Schritt oder Trab zur Mitte der Bahn. Beginn der Aufgabe aus dem Schritt oder aus dem Halten. Beginnend in der Mitte der Bahn mit Blickrichtung auf die linke Bande. 1. Volle 4 Spins nach rechts. 2. Volle 4 Spins nach links – verharren. 3. Beginnend im Linksgalopp, 3 vollständige Zirkel nach links, die ersten beiden Zirkel groß und schnell, der 3. Zirkel klein und langsam. Galoppwechsel im Mittelpunkt der Bahn. 4. 3 vollständige Zirkel nach rechts (im Rechtsgalopp), die ersten beiden Zirkel groß und schnell, der 3. Zirkel klein und langsam. Galoppwechsel im Mittelpunkt der Bahn. 5. Weiter mit einem großen, schnellen Zirkel nach links, der nicht geschlossen wird. Galopp entlang der rechten Seite der Bahn bis hinter den Mittelmarker – Rollback nach rechts – mind. 6 m von der Bande entfernt – kein Verharren. 6. Zurück auf dem vorherigen Zirkel – nun auf der rechten Hand, der Zirkel wird nicht geschlossen. Galopp entlang der linken Seite der Bahn bis hinter den Mittelmarker – Rollback nach links – mind. 6 m von der Bande entfernt – kein Verharren. 7. Zurück auf dem vorherigen Zirkel – nun wieder auf der linken Hand, der Zirkel wird nicht geschlossen. Galopp entlang der rechten Seite der Bahn bis hinter den Mittelmarker – Sliding stop – mind. 6 m von der Bande entfernt. Rückwärtsrichten von mind. 3 m. Verharren, um das Ende der Prüfung anzuzeigen. Der Reiter muss Zaumzeug und Gebiss (Bridle) vor dem Richter abnehmen. EWU-Reining-Pattern 8 (Pattern 8 A: 2 Spins und einfache Wechsel) Im Schritt oder Trab zur Mitte der Bahn. Beginn der Aufgabe aus dem Schritt oder aus dem Halten. Beginnend in der Mitte der Bahn mit Blickrichtung auf die linke Bande. 1. Volle 4 Spins nach links – verharren 2. Volle 4 Spins nach rechts – verharren. 3. Beginnend im Rechtsgalopp, 3 vollständige Zirkel nach rechts, der 1. Zirkel groß und schnell, der 2. Zirkel klein und langsam, der 3. Zirkel groß und schnell. Galoppwechsel im Mittelpunkt der Bahn.. 4. 3 vollständige Zirkel nach links (im Linksgalopp), der 1. Zirkel groß und schnell, der 2. Zirkel klein und langsam, der 3. Zirkel groß und schnell. Galoppwechsel im Mittelpunkt der Bahn. 5. Weiter mit einem großen, schnellen Zirkel auf der rechten Hand, der nicht geschlossen wird. Galopp entlang der rechten Seite der Bahn bis hinter den Mittelmarker – Rollback nach links – mind. 6 m von der Bande entfernt – kein Verharren. 6. Zurück auf dem vorherigen Zirkel – nun auf der linken Hand, der Zirkel wird nicht geschlossen. Galopp entlang der linken Seite der Bahn bis hinter den Mittelmarker – Rollback nach rechts – mind. 6 m von der Bande entfernt – kein Verharren. 7. Zurück auf dem vorherigen Zirkel – nun wieder auf der rechten Hand, der Zirkel wird nicht geschlossen. Galopp entlang der rechten Seite der Bahn bis hinter den Mittelmarker – Sliding stop – mind. 6 m von der Bande entfernt. Rückwärtsrichten von mind. 3 m. Verharren, um das Ende der Prüfung anzuzeigen. Der Reiter muss Zaumzeug und Gebiss (Bridle) vor dem Richter abnehmen.
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 513 Distanz - Endurance
Die Ausrichtung erfolgt nach den Regeln des VDD.
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 514 25 Meilen (42 km) Distanz- Endurance
Es ist das Ziel, die Distanz in einer höchst möglichen Geschwindigkeit zurückzulegen, ohne dass die Pferde überanstrengt werden. Alle Gangarten sind erlaubt. Absteigen und neben dem Pferd laufen, um die Pulsfrequenz des Pferdes zu senken, ist erlaubt.
Vor dem Start (mindestens 30 min. bis 60 min.), muss das Pferd ungesattelt dem Tierarzt vorgeführt werden. Die Pulsfrequenz muss unter 60 liegen, und das Pferd darf in den Gängen keinerlei Lahmheit zeigen. Es dürfen keine Druckstellen an der Sattellage und am Rücken insgesamt vorhanden sein. Das Pferd muss 100%-ig gesund sein. Der Start erfolgt im Abstand von 3 min. Es dürfen maximal 3 Pferde gemeinsam starten.
Nach ca. 12,5 Meilen (20 km) erfolgt eine Pulsschlagkontrolle. Der Pulsschlag des Pferdes darf nicht über 60 liegen. Bei höherer Frequenz, muss der Reiter 5 min. warten bis zur zweiten Messung und dann weitere 5 min. für jede weitere Messung, bis die Frequenz 60 Schläge oder weniger erreicht ist. Liegt nach 20 min. Wartezeit die Frequenz noch über 60, wird der Teilnehmer disqualifiziert.
Am Ziel erfolgt durch den Tierarzt wieder eine Pulsmessung nach dem gleichem Verfahren. Die Wartezeit wird der Reitzeit zugeschlagen. Nach 2 Stunden errechneter Zielzeit muss das Pferd dem Tierarzt vorgeführt werden, der das Pferd auf Lahmheit und Gesamtzustand untersucht. Pferde, die starke Beeinträchtigungen zeigen, werden disqualifiziert. Sieger ist der Reiter, der in der besten Zeit, mit einem noch frischen Pferd die Strecke bewältigt hat.
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 515 50 Meilen (81 km )Distanz- Endurance
Regelung wie beim 20 Meilen Trail: zusätzlich sind an nicht für die Teilnehmer bekannten Punkten 2 bis 3 weitere Pulskontrollen einzurichten. Die Pferde, die unter 72 Schläge messen, dürfen sofort weiterreiten.
Pferde, die darüber liegen, müssen jeweils bis zu einer weiteren Messung 5 min. verweilen. Hat die Messung nach 20 min. immer noch einen Wert von über 72, müssen nach weiteren 10 min. 64 Schläge oder darunter erreicht werden. Ist der Wert immer noch über 64, wird das Pferd disqualifiziert.
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 516 100 Meilen (162 km )Distanz- Endurance
(Nach den Regeln des VDD)
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 517 Hunter-Jumping (Jagd-Springen)
Als Kurs sind acht Sprünge vorgeschrieben über mindestens vier verschiedene Hindernisse. Die Hindernisse können mehr als einmal übersprungen werden. Die Hindernisse sollen den natürlichen Hindernissen im Gelände nachempfunden werden. (Zäune, Tore, Mauern, Büsche, u.s.w.) Die Höhe der Hindernisse reichen von 66 cm bis zu 100 cm. Die Breite der Hindernisse muss mindestens 250 cm sein, die Seitenüberhänge sollen ein Mindestmaß von 75 cm haben. Die Höhe dieser Seitenteile soll das Hindernis um mindestens 30 cm überragen. Beim Start wird ein voller Zirkel geritten, es kann auch zusätzlich ein Zirkel vor dem Ziel verlangt werden. Der Parcours soll in einem fließenden Galopp, mit genügend Tempo geritten werden. Das Tempo und die Einteilung sollen so gewählt werden, dass die Sprünge mit Stil, in einem perfekten Bogen ausgeführt werden. Der Sprung soll kraftvoll und locker durchgeführt werden. Fehler sind das Abwerfen der Hindernisse, extra Zirkel und Verweigerungen. Ein dreimaliges Verweigern, ein Sturz von Reiter oder Pferd, Springen in falscher Reihenfolge und ein vorzeitiges Springen bevor ein Hindernis wieder aufgebaut worden ist.Alle Pferde, die den ersten Durchgang fehlerfrei passiert haben, starten im zweiten Durchgang. Die Hindernisse werden um mindestes 10 cm erhöht. Im zweiten Durchgang wird die Zeit gewertet. Alle fehlerfreien Pferde werden nach der schnellsten Zeit platziert. Springboots,Polobandagen und Beinschützer sind in dieser Klasse erlaubt. Ein Helm für den Reiter ist vorgeschrieben.
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 518 Stake Race (Pole-Rennen)
Ein Wettbewerb gegen die Uhr. Der Parcour: Das Feld bildet ein Kreuz, auf der Längsmittellinie stehen zwei Stangen im Abstand von 28,5 m. Die Entfernung von der Quermittellinie ist 14,25 m. Beide Stangen sind zu umreiten ohne sie umzuwerfen. Die Zeit beginnt zu zählen, wenn das Pferd mit der Nase die Startlinie passiert und die Zeit stoppt, wenn die Nase die Ziellinie erreicht. Ein fliegender Start ist erlaubt. Start und Ziel sind mit zwei Pylonen im Abstand von 3 m von der Mittellinie zu markieren. Es kann von der rechten oder linken Seite gestartet werden.Fehler: Überqueren der Mittellinie zwischen den Markern, ohne dass die Stange umrundet wird. Hin und Her kreuzen über die Mittellinie. Umwerfen der Stangen =keine Wertung.Fehler: Hut oder Helm darf während des gesamten Rennens nicht verloren werden, sonst wird eine Strafzeit von 5 Sekunden der Gesamtzeit zugerechnet.
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 519 Pleasure Driving (Fahren)
a) Allgemein Die Fahrprüfung sollte aus zwei Teilprüfungen bestehen. Nach einer Einzelprüfung im Hindernisfahren werden alle Pferde gemeinsam nach Anordnung des Richters in der Bahn gefahren, dabei werden im Schwerpunkt die Gänge des Pferdes beurteilt. Auf den zweiten Prüfungsteil kann bei zu geringer Teilnehmerzahl auf Anordnung des Richters verzichtet werden. 1. Hindernisdressur 2. Gemeinsames Fahren aller Starter nach Anweisung der Richter. b) Bewertungskriterien 1. Hindernisdressur Der Walk wird bis zu 5 + / -5 Punkten bewertet Der Foxtrot wird bis zu 10 + / - 10 Punkten bewertet (Walk + 5 außergewöhnlich, +4 exellent, +3 sehr gut. +2 gut, +1 besser als Durchschnitt, 0 durchschnittlich, - 1 ausreichend, -2 ungenügend, -3 weniger als ungenügend, - 4 wenig gezeigt, -5 nicht gezeigt. Foxtrot + 10 außergewöhnlich, +8 exellent, +6 sehr gut. +4 gut, +2 besser als Durchschnitt, 0 durchschnittlich, - 2 ausreichend, -5 ungenügend, -6 weniger als ungenügend, - 8 wenig gezeigt, -10 nicht gezeigt.) Für die Ausstattung von Tack von Wagen kann vom Richter von + ½ bis + 2 ½ Punkte vergeben werden. Jeder Fahrer startet die Hindernisdressur mit 70 Punkten, wobei genaue Bahnfiguren und reiner Gang der Schwerpunkt sind. Für die gesamte Vorführung, mit korrektem Gangwechsel und sauberen Circle kann der Richter + 10 außergewöhnlich, +8 exzellent, +6 sehr gut. +4 gut, +2 besser als Durchschnitt, 0 durchschnittlich, - 2 ausreichend, -5 ungenügend, -6 weniger als ungenügend, - 8 schlecht, -10 sehr schlecht, Punkte vergeben. Penalty: Entsteht bei einem Hindernis ein Fehler ( fallen von Bällen ) werden 5 Punkte abgezogen. 2. Gemeinsames Fahren aller Starter nach Anweisung der Richter. Die Performance, d.h. die Leistung der Pferde, steht bei der Bewertung an erster Stelle und soll nicht durch die Ausstattung beeinflusst oder beurteilt werden. Die Gespanne fahren im Uhrzeigersinn in die Arena ein. Es wird in beiden Richtungen der Flat Foot Walk und der Foxtrot gezeigt. Die Gespanne müssen im Flat Foot Walk gewendet werden. Auf Anordnung müssen die Gespanne rückwärts gerichtet werden. Die Gespanne müssen ruhig in einer Linie stehen. Gewertet werden: • 70 % für Gehorsamkeit und Performance – Flat Foot Walk - Foxtrot • 20 % für die Ausstattung und Gesamteindruck des Gespanns • 10 % für das Exterieur des Pferdes und Haltung und Stil des Fahrers c) Ausrüstung Das Harness ist traditionell im schwarzen oder braunen Leder. Augenklappen sind nicht vorgeschrieben, sie sind optional. Folgende Gebisse sind zugelassen: Postkandare, Liverpoolkandare, Wasserstrense, Einfaches Metall oder Gummistangengebiss. Die Peitsche soll entsprechend der Länge des Gespanns gewählt werden. Die Wagen können zwei- oder vierrädrig sein. Bei großer Teilnehmerzahl soll das Management die Klassen entsprechend teilen. Im Wagen darf sich nur der Fahrer befinden. Ausnahmen bei Jugendklassen, hier dürfen erwachsene Begleiter mitfahren. Helfer dürfen zur Überprüfung der Ausrüstung den Ring zum Line up betreten. Die Gespanne dürfen aber vom Helfer nicht gehalten werden. Außer Kontrolle geratene Pferde müssen sofort aus der Arena entfernt werden, mit entsprechender Hilfe, falls es erforderlich ist. Kein Teilnehmer soll stehend in der Arena oder im Aufwärmzirkel sein Gespann fahren. d)Pattern Pattern 1. Prüfung: Beginnend im Foxtrot auf der linken Hand bei E (Start). Vor derdritten Ecke bei M Flatfootwalk und aus der Ecke kehrt – mitte der langen Seite ( B ) eine Volte ( Durchm. 12 – 14 m ) –bei F Foxtrot - an der nächsten langen Seite ( K – E )einfache Schlangenlinie bei H Flatfootwalk und aus der Ecke kehrt – auf der Ziellinie ( E ) mit der Vorderachse halten (Pfüfungsgsende ). Flatfootwalk: - - - - - - - Foxtrot: ---- ---- ---- ---- Hindernisse: Pylonenhindernisse – Spurbreite + 40 cm Pattern 2 Prüfung: Beginnend im Flatfootwalk auf der rechten Hand bei E ( Start ). An der nächsten langen Seite durch die ganze Bahn wechseln ( M- X – K ) – bei X eine Links – Volte um die 4 Kegel ( Durchm. 10m ) danach Foxtrot – nach durchfahren der ersten Ecke der nächsten langen Seite Schlangenlinie um die 2 Kegel fahren – auf der Ziellinie mit der Vorderachse halten ( Prüfungsende ). Flatfootwalk: - - - - - - Foxtrot: ---- ---- ---- ---- Hindernisse: Pylonenhindernisse – Spurbreite + 40 cm Pattern 3 Prüfung: Beginnend im Foxtrot auf der rechten Hand bei E ( Start ). Mitte der nächsten kurzen Seite ( C ) durch die Länge der Bahn wechseln – bei F einen Zirkel fahren ( einmal herum ) – ganze Bahn – mitte der kurzen Seite ( C ) Flatfootwalk – mitte der langen Seite bei E links abwenden – bei B rechte Hand – auf der Ziellinie mit der Vorderachse halten – vier Tritte zurück ( Prüfungsende ). Flatfootwalk: - - - - - - Foxtrot: ---- ---- ---- ---- Zurück: -------------------- Hindernisse: Pylonenhindernisse – Spurbreite + 40 cm
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 520 GHP Gelassenheitsprüfung
Geführte GHP (801 EMFTHA modifiziert) a)Ablauf der geführten GHP Das Pferd wird im Führen vorgestellt und absolviert die zehn Aufgaben in der festgelegten Reihenfolge. Um seine Gelassenheit beurteilen zu können, soll der menschliche Einfluss so gering wie möglich gehalten werden. Eine Aufgabe darf maximal dreimal angeführt werden, bevor die nächste begonnen wird. Vor der Prüfung führt der Richter die Teilnehmer durch den Parcours.. Bei der ersten Aufgabe „Vortraben an der Hand“ wird der äußerliche Zustand der Pferde überprüft. Für Gangpferde gilt statt des Trabs eine entsprechende rassetypische Gangart. Die Richter können lahme oder in schlechter gesundheitlicher Verfassung befindliche Pferde jederzeit von der Teilnahme ausschließen, ebenso wie Paare bei einer sichtlichen Gefährdung von Pferdeführer und/oder Pferd. b)Ausrüstung Für die geführte GHP sind nur Trensenzäumung, Halfter oder Kappzaum zugelassen. Kandaren sind nicht zulässig. Bei der Trensenzäumung sollten die Zügel aus Sicherheitsgründen offen sein. Das Pferd kann am Kappzaum, am Halfter mit Führstrick oder korrekt angebrachter Führkette vorgestellt werden. Bandagen, Gamaschen und Springglocken zum Schutz der Pferdebeine sind erlaubt. Die Teilnehmer einer geführten GHP dürfen Handschuhe tragen. c) Bewertung Entscheidend für die Endnote ist die gesamte Leistung eines Teilnehmerpaares. Bewertet werden also die Bereitschaft des Pferdes zur Mitarbeit, eventuelle Verweigerungen sowie die Einflussnahme des Pferdeführers bei der Absolvierung aller zehn Aufgaben. Das Pferd darf durchaus natürliche Reaktionen zeigen. Ohrenspiel, eine auf eine Aufgabe gerichtete Aufmerksamkeit, oder auch ein kurzes Stocken werden toleriert, Wenn die Aufgabe danach gelassen absolviert wird. Der Richter vergibt Punkte je Aufgabe von 10 bis 0 Bei einer nicht erfüllten Aufgabe kann die Endnote höchstens 0 (not shown) ergeben. Zwei nicht erfüllte Aufgaben führen zum Ausschluss von Pferdeführer und Pferd. Nachfolgende Punkte beeinflussen die Benotung negativ: ■ Wenn der Pferdeführer mit Zügel, Führstrick oder Führkette deutlich auf das Pferd. einwirken muss, um es zu beruhigen oder zur Bewältigung der Aufgaben zu zwingen. ■ Wenn Zügel, Führstrick oder Führkette zu kurz sind. ■ Wenn die korrekte Führposition eindeutig verlassen wird (deutlich vor oder hinter dem Hals bzw. der Schulter des Pferdes). ■ Wenn die markierten Führgassen vom Pferd überschritten werden. ■ Wenn das Pferd nur mit lauten Aufforderungen bewegt werden kann, eine Aufgabe zu absolvieren. Nachfolgende Punkte führen zur Disqualifikation: ■ Verwendung einer Gerte. ■ Pferde, die lahm sind oder sich in schlechter gesundheitlicher Verfassung befinden; zur Überprüfung dient die erste Aufgabe “Vortraben an der Hand”. ■ Die sichtliche Gefährdung von Pferdeführer und/oder Pferd. ■ Ein losgerissenes Pferd. ■ Wenn Reiter, Pferd und/oder Ausrüstung ungepflegt erscheinen. ■ Überschreiten der Maximalzeit von fünf Minuten. ■ Hilfe dritter Personen bei der Absolvierung der Prüfungsaufgaben
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 600 Allgemeine Regeln
a).Konsequenzen bei Verstößen gegen die Tierschutzbestimmungen im Pferdesport Bestätigt sich der Verdacht eines Verstoßes aufgrund der aufgeführten Bestimmungen, so kann der Turnierausschuss Maßnahmen gegen Teilnehmer und Pferde verhängen. Diese können sein: - Der Teilnehmer wird verwarnt. - Der Teilnehmer wird für das Turnier gesperrt (keine weitere Startgenehmigung). - Das Pferd wird für das Turnier gesperrt (keine weitere Startgenehmigung).
b) Ethische Grundsätze 1. Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen. 2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein. 3. Der physische wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen. 4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport. 5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu überliefern. 6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern. 7. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd. 8. Die Nutzung des Pferdes im Leistungs- sowie im allgemeinen Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdgerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden. 9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden. Verhaltenskodex im Pferdesport 1. Der Reitbetrieb muss von respektvollem Umgang miteinander geprägt sein. Unabhängig von Ausbildungsstand, sportlichem Erfolg, Reitweise, eingesetzter Pferderasse und materiellen Möglichkeiten verdient jeder Pferdesportler die gleiche Achtung und Wertschätzung. 2. Jeder Pferdesportler ist zu einer fairen und konstruktiven Auseinandersetzung mit einem Reiterkameraden verpflichtet, wenn bei diesem Missstände in Ausbildung und Umgang mit dem Partner Pferd und damit ein Verstoß gegen die „ethischen Grundsätze“ des Pferdefreundes zu erkennen sind. 3. Erfolg oder Misserfolg im Sport hängen ursächlich von reiterlichen Qualitäten ab. Die (selbst)kritische und aufmunternde Auseinandersetzung mit der Leistung des Einzelnen oder einer Gruppe ist wirkungsvoller, als die Fehlerquelle in der Eignung des Pferdes zu suchen. 4. Der Ausbilder muss in pädagogisch einwandfreiem Unterricht fachlich fundiert und motivierend fördern und zugleich Persönlichkeitsentwicklung, eigenverantwortliches Handeln und soziales Verhalten der ihm anvertrauten Schüler fördern. Er soll jederzeit Vorbild sein, ist in höchstem Maße der „Horsemanship“ verpflichtet und lehnt alle Formen der verbotenen Leistungsbeeinflussung ab. 5. Der Reitschüler bringt dem Reitlehrer denselben Respekt entgegen, den er von ihm erwartet oder bekommt. Ein offenes Gespräch über Ängste und Überforderung hilft mehr als eine emotionale Diskussion in der Reitbahn. 6. Eltern der Reitschüler bzw. Voltigierkinder sollen motivierend auf ihre Kinder einwirken und die Erwartungen an die sportliche Entwicklung den realen Gegebenheiten anpassen. Übertriebener Ehrgeiz der Eltern fördert Kinder und Jugendliche nicht. 7. Der Pferdesportler vertraut dem Stallbetreiber und dessen Personal sein Pferd an und erwartet eine gute Behandlung sowie eine den Bedürfnissen des Pferdes
angepasste Haltung. Die erbrachte Dienstleistung des Betriebes insgesamt wie des einzelnen Mitarbeiters muss anerkannt und honoriert werden. Eventuelle Missstände sind sachlich zu diskutieren und zu beheben. 8. Der Turnierrichter muss eine Leistung vorurteilsfrei und auf der Basis seiner fachlichen Qualifikation bewerten und darf sich nie dem Verdacht der Befangenheit aussetzen. 9. Der Turniersportler hat den Urteilsspruch des Richters im beurteilenden Richtverfahren zu akzeptieren. Bleibt eine Entscheidung unverständlich, ist das klärende Gespräch mit dem Richter das einzig faire Mittel. Polemik in der Öffentlichkeit disqualifiziert den Reiter und verstößt gegen die Grundregeln des Sports. 10. Der Betreiber eines Handelsstalls bzw. der Pferdeverkäufer muss über die gesetzlichen Vorschriften hinaus im Pferdeverkauf verantwortungsvoll handeln und die Vermittlung eines Pferdes am Ausbildungsstand von Pferd und Käufer sowie an der beabsichtigten Nutzung des Pferdes ausrichten. 11. Der Funktionär im Pferdesport muss sich seiner Vorbildfunktion und besonderen Verantwortung für den Sport- und Freizeitpartner Pferd bewusst sein. Er ist nicht nur für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Reitstalls, Verbandes, Turniers o.ä. zuständig, sondern hat zugleich als Ansprechpartner für Politik, Landwirtschaft und Wirtschaft die Interessen der Pferdesportler und Züchter wahrzunehmen und zu vertreten. 12. Jeder Pferdesportler ist Nutznießer der vorhandenen Strukturen und Möglichkeiten innerhalb seines Sports. All jene, die sich ehren- oder hauptamtlich für die langfristige Sicherung des Pferdesports als Breitensport in Natur und Umwelt sowie als Leistungssport einsetzen, verdienen Anerkennung und Unterstützung. Auszug aus dem Tierschutzgesetz* § 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. § 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, 3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. [...] § 3 Es ist verboten, 1. einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen, 1a. einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist, 1b. an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden,
2. ein gebrechliches, krankes, abgetriebenes oder altes, im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung zu veräußern oder zu erwerben; [...] [...] 5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind, 6. ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind, [...] 11. ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. § 4 (1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. [...] § 11 (1) Wer 1. Wirbeltiere [...] züchten und halten 3. gewerbsmäßig a) Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten oder halten, b) mit Wirbeltieren handeln, c) einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten, d) Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben: 1. die Art der betroffenen Tiere, 2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person, [...] Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 beizufügen. (2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn 1. mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2c, die für die Tätigkeit verantwortliche Person auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigenberuflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat; der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen, 2. die für die Tätigkeit verantwortliche Person die erforderliche Zuverlässigkeit hat, 3. die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen [...] [...] (5) Wer gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt, hat sicherzustellen, dass die für ihn im Verkauf tätigen Personen, mit Ausnahme der Auszubildenden, ihm gegenüber vor Aufnahme dieser Tätigkeit den Nachweis ihrer Sachkunde auf Grund ihrer Ausbildung, ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren oder ihrer entsprechenden Unterrichtung erbracht haben. [...]
§ 11c Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden. [...] § 16a Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen. Sie kann insbesondere 1. im Einzelfall die zur Erfüllung der Anforderungen des § 2 erforderlichen Maßnahmen anordnen, 2. ein Tier, das nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2 erheblich vernachlässigt ist oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigt, dem Halter fortnehmen und so lange auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterbringen, bis eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung des Tieres durch den Halter sichergestellt ist; ist eine anderweitige Unterbringung des Tieres nicht möglich oder ist nach Fristsetzung durch die zuständige Behörde eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung durch den Halter nicht sicherzustellen, kann die Behörde das Tier veräußern; die Behörde kann das Tier auf Kosten des Halters unter Vermeidung von Schmerzen töten lassen, wenn die Veräußerung des Tieres aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist oder das Tier nach dem Urteil des beamteten Tierarztes nur unter nicht behebbaren erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden weiter leben kann, 3. demjenigen, der den Vorschriften des § 2, einer Anordnung nach Nummer 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 2a wiederholt oder grob zuwidergehandelt und dadurch den von ihm gehaltenen oder betreuten Tieren erhebliche oder länger anhaltende Schmerzen oder Leiden oder erhebliche Schäden zugefügt hat, das Halten oder Betreuen von Tieren einer bestimmten oder jeder Art untersagen oder es von der Erlangung eines entsprechenden Sachkundenachweises abhägig machen, wenn Tatsachen die Annahmerechtfertigen, dass er weiterhin derartige Zuwiderhandlungen begehen wird; auf Antrag ist ihm das Halten oder Betreuen von Tieren wieder zu gestatten, wenn der Grund für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen entfallen ist, [...] § 17 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. § 18 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, [...] 20. eine Tätigkeit ohne die nach § 11 Abs. 1 Satz 1 erforderliche Erlaubnis ausübt oder einer mit einer solchen Erlaubnis verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 20a. entgegen § 11 Abs. 5 nicht sicherstellt, dass eine im Verkauf tätige Person den Nachweis ihrer Sachkunde erbracht hat, [...] 23. entgegen § 11c ein Wirbeltier an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgibt,
[...] (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 3 Buchstabe a, Nr. 4 bis 9, 11, 12, 17, 20, 22, 25 und 27 und des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den übrigen Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Pferde, die Spuren von Verletzungen zeigen, hervorgerufen durch die Verwendung von Chemikalien, Nägeln, Ketten, oder anderen Methoden, die den Pferden Schmerz zufügen, werden disqualifiziert. Beim wiederholten Verstoss wird ein Wettbewerbsverbot für 13 Monate erteilt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer, Trainer, Besitzer oder jede Person, die ein Pferd nadelt oder Medikamente verabreicht, um die Pferde ruhiger zu stellen oder lebhafter zu machen, wird disqualifiziert. Ein Pferd, das in einer Wettbewerbsklasse im Maul blutet oder blutet durch übermäßigen Gebrauch der Sporen, ist von der Teilnahme in dieser Klasse auszuschließen. Im Sinne des Tierschutzes ist das „Clippen“ der Pferde (rasieren von Maul, Nüstern und Innenseite der Ohren) nicht erlaubt. Alle Pferde, die an einem Wettbewerb teilnehmen, müssen Registrierungspapiere der MFTHBA (sog. Registrations) besitzen. Die Papiere müssen auf dem letzten Stand sein. Die Pferde starten unter ihrem vollen Namen lt. Registrierung. Ketten oder Roller sind auf dem Wettbewerbsgelände nicht gestattet.
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