Häufige Fragen zur Beantragung von Papieren und Zuchtbucheintragungen
Warum muss man für die Bearbeitung/Ausstellung von Equidenpässen EMFTHA Mitglied sein? / Warum muss man für den Zuchtbucheintrag EMFTHA Mitglied sein?
Die für die Zucht von Rassepferden zu beachtende Vorschriften sind durch das EU-Tierzuchtrecht in der VO(EU)2016/2012 sowie durch das nationale Tierzuchtrecht im Tierzuchtgesetz (TierZG) geregelt.
Die, gemäß TierZG tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverbände, betreuen ihre Mitglieder im genehmigten geografiscen Gebiet sowie im Rahmen der/s Zuchtprogramms/e der Rasse/n des genehmigten sachlichen Tätigkeitsbereiches.
Die Betreuung durch einen Zuchtverband umfasst u.a. die Ausstellung der Equidenpaß inklusive Tierzuchtbescheinigung, sowie die Eintragung der Zuchtpferde in den jeweiligen Klassen des Zuchtbuchs.
Ohne Mitgliedschaft darf ein Zuchtverband jedoch nicht tätig werden (§ 2, 7, Absatz 3 TierZG).
Was ist eine Tierzuchtbescheinigung?
Die Tierzuchtbescheinigung ist nach dem europäischen Tierzuchtgesetz der einzig gültige Abstammungsnachweis eines reinrassigen Pferdes und die zwingende Voraussetzung für die Aufnahme ins Zuchtbuch. Die Tierzuchtbescheinigung ist Bestandteil des Equidenpasses.
Wozu braucht man das MFTHBA Certificate of Registration?
Das Certificate of Registration der MFTHBA gilt gemäß EMFTHA Satzung und Zuchtprogramm als Eigentumsurkunde nach dem Vermerk der entsprechenden Eintragung durch die EMFTHA (UELN, Transponder-Nr.)“, da das CoR ohne diese Ergänzung nicht als Eigentumsurkunde anerkannt wird.
Das CoR bildet, sofern vorhanden, die Grundlage für die Erstellung eines EMFTHA-Equidenpasses bzw. den Nachtrag einer Tierzuchtbescheinigung in einen Freizeitpferdepass. Es ist jedoch keine Tierzuchtbescheinigung.
Ist kein CoR vorhanden und alle Bedingungen für die Eintragung ins Zuchtbuch erfüllt, dann erstellt die EMFTHA eine eigene Eigentumsurkunde zum Pferd.
Wie erhält das Fohlen eine Zuchtbescheinigung?
Um für ein Fohlen einen Equidenpass inklusive Tierzuchtbescheinigung zu erhalten müssen beide Elterntiere ebenfalls eine Tierzuchtbescheinigung haben und im Zuchtbuch für die Rasse MFT einer tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sein.
Die Stute/der Hengst hat einen Freizeitpferde-Pass. Wie bekommt sie/er eine Tierzuchtbescheinigung?
Wurdelediglich ein Freizeitpferdepass ohne Tierzuchtbescheinigung z.B. von einer für Freizeitpferde zuständigen Stelle ausgestellt, so wird dieser im Rahmen der Eintragung in das Zuchtbuch eines tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverbandes dur die Ergänzung einer Tierzuchtbescheinigung in einen Zuchtpferdepass gewandelt.
Einzuschicken sind der Equidenpass und das Original des Certificate of Registration (CoR), sofern dieses vorliegt.
Das Certificate of Registration der MFTHBA gilt gemäß EMFTHA Satzung und Zuchtprogramm als Eigentumsurkunde nach dem Vermerk der entsprechenden Eintragung durch die EMFTHA (UELN, Transponder-Nr.)“, da das CoR ohne diese Ergänzung nicht als Eigentumsurkunde anerkannt wird.
Ist kein CoR vorhanden und alle Bedingungen für die Eintragung ins Zuchtbuch erfüllt, dann erstellt die EMFTHA eine eigene Eigentumsurkunde zum Pferd.
Wann muss ein Pferd ins EMFTHA Zuchtbuch eingetragen werden?
Der Zuchtbucheintrag muss für beide Elterntiere im Jahr der Bedeckung, spätestens jedoch im Geburtsjahr des Fohlens erfolgt sein. Liegt noch kein Zuchtbucheintrag vor, kann dieser auf Antrag vorgenommen werden.
Bei der Bearbeitung von Fremdpässen (z.B. Eintrag des Eigentümers) muss das Pferd ins EMFTHA Zuchtprogramm aufgenommen werden. Dies beinhaltet den Zuchtbucheintrag und ggf. den Nachtrag der Tierzuchtbescheinigung.
Wie beantragt man die Aufnahme ins EMFTHA Zuchtbuch?
Der Equidenpass muss zusammen mit dem Original des Certificate of Registration (sofern vorhanden) und dem Antragsformular in die EMFTHA Geschäftsstelle geschickt werden.
Welche Zuchtbuch-Klasse ist die Richtige für das Pferd?
Das Zuchtbuch der EMFTHA ist in verschiedene Zuchtbuch-Klassen für Hengste, Wallache und Stuten eingeteilt. Die Voraussetzungen reichen von der Abstammung über die Exterieurbeurteilung bis hin zu Sport- und Zuchtleistungen. Diese Zuchtbuchklassen sind in dem Zuchprogramm (ZP) der MFT des Verbandes zu finden. Sie können diese auf der Homepage unter www.emftha.com einsehen.
Ab wann kann man die Zuchtaktivität melden und was benötigt man dazu?
Um das Pferd zuchtaktiv ins Zuchtbuch einzutragen, muss das DNA-Profil des Pferdes, der Elterntiere sowie ein PSSM-Test und je nach Klasse eine Zuchttauglichkeitsbescheinigung bei der EMFTHA eingereicht, sowie das Pferd für eine Bewertung vorgestellt werden. Dies ist ab dem dritten Lebensjahr möglich.
Wann und wo wird die Bedeckung gemeldet?
Die Bedeckung muss der EMFTHA bis zum 15.01. des Folgejahres der Bedeckung an die Geschäftsstelle gemeldet werden.
Die Bedeckungsmeldung an die MFTHBA erfolgt über den Stallion Breeding Report. Der Original stallion breeding report erhält die MFTHBA, eine Kopie erhält die EMFTHA. Auch hier gilt die Frist bis zum 15.01. des Folgejahres der Bedeckung. Für die Bedeckungsmeldung ist der Hengsthalter zuständig.
Wann und wo meldet man die Geburt des Fohlens?
Die Geburt eines Fohlens muss vom Stuteneigentümer zeitnah nach dem Abfohlen bis spätestens zum 28 Tage nach der Geburt bei der EMFTHA gemeldet werden. Auch dies kann über das Formular „Abfohlmeldung“ auf der EMFTHA Homepage erfolgen.
Sofern das Fohlen auch bei der MFTHBA registriert werden soll, wird die Geburt mit der Registration Application angezeigt. In diesem Fall muss das CoR zeitnah nach der Geburt des Fohlens bei der MFTHBA beantragt und vor der Erstellung des Equidenpasses bei der EMFTHA vorgelegt werden.
Bis wann muss man einen EMFTHA Equidenpass für sein Fohlen beantragen?
Um für das Fohlen einen Original Equidenpass inkl. Tierzuchtbescheinigung zu bekommen, muss dieser nach der aktuellen DVO(EU) 2015/262 innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt und in jedem Fall vor dem endgültigen Verlassen des Geburtsbetriebes (außer es wird bei Fuß der Mutter verbracht) ausgestellt werden.
Nach Ablauf dieser Frist kann nur ein Duplikat ausgestellt werden, in dem das Pferd nicht mehr als Schlachttier deklariert werden darf.
Wie beantragt man einen EMFTHA Equidenpass?
Hengst-, Stuten, Wallach- oder Fohleneigentümer müssen EMFTHA e.V. Mitglied sein.
Die Bedeckung und die Geburt müssen fristgemäß bei der EMFTHA e.V. gemeldet werden.
Der Zuchtbucheintrag muss für beide Elterntiere im Jahr der Bedeckung, spätestens jedoch im Geburtsjahr des Fohlens erfolgt sein. Liegt noch kein Zuchtbucheintrag vor, kann dieser auf Antrag vorgenommen werden.
Zeitgleich kann bereits ein Transponder und der Equidenpaßantrag bei der EMFTHA bestellt werden.
Das Fohlen wird vom Tierarzt bei Fuß der Mutter identifiziert. Der Transponder wird vom Tierarzt gesetzt und der Equidenpaßantrag entsprechend ausgefüllt / unterschrieben, abgestempelt und an die EMFTHA zurückgeschickt.
Sofern auch eine Registrierung des Pferdes bei der MFTHBA erfolgt ist, kann der Equidenpassantrag zusammen mit dem Original des CoR in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Es empfiehlt sich jedoch den Equidenpass-Antrag frühzeitig zu stellen und das CoR ggf. nachzureichen.
Wozu braucht das Pferd einen Equidenpass?
Die Identifizierung von Equiden ist in der Viehverkehrsverordnung und der Equidenpass-Verordnung DVO(EU) 2015/262 geregelt.
Der Equidenpass erfüllt neben der eindeutigen Identifizierung des Pferdes seuchenrechtliche und lebensmittelrechtliche Aspekte (Impfung, Medikation, Schlachtstatus) und enthält den einzigen gültigen Abstammungsnachweis für Rassepferde – die Tierzuchtbescheinigung.
Wie bekommt das Importpferd einen Equidenpass?
Werden Pferde nach Europa importiert, muss für sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Einfuhrdatum ein EU- konformer Equidenpass vorgewiesen werden können. Hat das Pferd noch keinen Equidenpass, muss zunächst ein Transponder bestellt und ein personalisierter Equidenpass-Antrag bezogen werden.
Sie züchten Pferde außerhalb Deutschlands. Wie kann man dennoch einen EMFTHA- Equidenpass bekommen?
Das geografische Gebiet der EMFTHA umfasst neben den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland auch die Länder Tschechische Republik, Österreich, Schweiz, Spanien und Frankreich.
Die Anforderungen an die EMFTHA als Equidenpass ausstellende Züchtervereinigung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Bei konkreten Anfragen kontaktieren Sie bitte die Zuchtleiterin unter zuchtleiter@emftha.com.
Sie möchten ihr Pferd auf der EMFTHA Zuchtschau vorstellen. Was muss man tun?
Der Eigentümer muss EMFTHA Mitglied sein. Das Pferd muss einen Equidenpaß inkl. Tierzuchtbescheinigung besitzen.
Bei Fohlen und Jährlingen müssen beide Elterntiere einen Equidenpaß inkl. Tierzuchtbescheinigung und einen Zuchtbucheintrag nachweisen können.
Alle Pferde müssen negativ auf PSSM getestet worden sein und eine DNA-Karte von sich und ihren Elterntieren haben. Liegen von beiden Elterntiere negative PSSM-Tests vor, so braucht der Nachkomme keinen PSSM-Test mehr vorlegen.
Die Anmeldeformulare zur Zuchtschau müssen vollständig ausgefüllt in der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Stuten, Fohlen, Jährlinge und Wallache können auf einer Zuchtschauen bundesweit, auf einem Turnier (welches die geforderten Bedingungen hinsichtlich Richter etc. erfüllt) oder auf Antrag auf Hofterminen vorgestellt werden.
Die Beurteilung von Hengsten ab 36 Monaten ist nur auf einer offiziellen EMFTHA Körung möglich.
Stuten mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können mit tierärztlichem Attest ggf. ohne Beurteilung der Bewegung eingetragen werden.
Die EMFTHA Leistungsprüfung Exterieur kann ab einem Alter von 3 Jahren absolviert werden.
Wie kann man einen Hoftermin beantragen?
Jeder Züchter kann einen Hoftermin zur Eintragung seiner Pferde beantragen. Es können sich mehrere Eigentümer gemeinschaftlich anmelden, sofern die Pferde alle auf derselben Anlage gehalten werden.
Aus organisatorischen Gründen müssen Hoftermin-Anfragen mit geringer Pferdezahl ggf. miteinander kombiniert werden.
Interessenten werden daher gebeten sich zur Organisation und Terminvereinbarung möglichst frühzeitig (bevorzugt bis Ende Februar) an die Zuchtleitung, zuchtleiter@emftha.com zu wenden.
Die Qualifikation für die Körung ist jedoch nur auf den Sammelveranstaltungen wie Zuchtschauen möglich.
Sie haben einen Missouri Fox Trotter gekauft. Wie führt man den Eigentumswechsel im EMFTHA Equidenpass durch?
Der Equidenpass muss zusammen mit dem Original Certificate of Registration (sofern vorhanden) in die Geschäftsstelle der EMFTHA geschickt werden.
Ist das MFTHBA CoR noch nicht auf den aktuellen Eigentümer umgetragen, muss zusätzlich eine Kopie des Transfer Reports eingereicht werden.
Als ausstellende Züchtervereinigung ist die EMFTHA für den Eintrag des Eigentumswechsels in den bereits ausgestellten EMFTHA Equidenpässen zuständig. Die EMFTHA Mitgliedschaft des neuen Eigentümers ist dazu nicht notwendig.
Sie habe einen Missouri Fox Trotter gekauft. Wie führt man den Eigentumswechsel im Equidenpass (kein EMFTHA -EP) durch?
Der Equidenpass muss zusammen mit der Kopie (Vorder- und Rückseite) des MFTHBA Certificate of Registration (sofern vorhanden) in die Geschäftsstelle der EMFTHA geschickt werden.
Ist das MFTHBA CoR noch nicht auf den aktuellen Eigentümer umgetragen, so muss zusätzlich eine Kopie des MFTHBA Transfer Reports eingereicht werden.
Zur Bearbeitung von Equidenpässen, die durch andere zuständige Stellen ausgestellt wurden, muss der neue Eigentümer EMFTHA Mitglied sein und das Pferd ins EMFTHA Zuchtprogramm aufgenommen werden. Dies beinhaltet den Zuchtbucheintrag und ggf. den Nachtrag der Tierzuchtbescheinigung.
Was kostet der Zuchtbucheintrag/der Eigentumswechsel/die Vorstellung auf der Zuchtschau/die EMFTHA Mitgliedschaft?
Auf der Homepage www.emftha.com finden sie die aktuelle EMFTHA Gebührenordnung alle Preise für EMFTHA Leistungen.